EU einigt sich auf heftig umstrittenes Verpackungsgesetz

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Das heftig umstrittene EU-Verpackungsgesetz wurde am Montag in Brüssel ausgehandelt, obwohl seine endgültige Verabschiedung noch lange nicht gesichert ist. [Shutterstock/DELBO ANDREA]

Am Montag wurde in Brüssel die umstrittene Überarbeitung des EU-Verpackungsgesetzes beschlossen. Sie ebnet den Weg für eine 15-prozentige Abfallreduzierung, ein Verbot von Soßenbechern aus Plastik und ein EU-weites Flaschenpfandsystem.

Die Ende 2022 vorgeschlagene Überarbeitung des EU-Verpackungsgesetzes wurde am späten Montag (4. März) informell beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Verpackungsmenge bis 2040 um 15 Prozent zu reduzieren und Einweg-Plastikverpackungen für Saucen wie Mayo und Kosmetika einzuschränken.

„Zum ersten Mal setzt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs, unabhängig vom verwendeten Material“, erklärte die französischsprachige belgische Europaabgeordnete Frédérique Ries. Sie verhandelte die Einigung im Namen der liberalen Fraktion Renew.

Verpackungen sind in Europa ein Geschäft mit einem Volumen von 370 Milliarden Euro. In den vergangenen zehn Jahren haben die Europäer 25 Prozent mehr Abfall produziert und sind auf dem besten Weg, bis 2030 weitere 19 Prozent mehr zu produzieren. Die Folge wäre eine Vierteltonne Abfall pro Bürger.

Auf dem Weg zu dem Ziel, die Verpackungsmenge bis 2040 um 15 Prozent zu reduzieren, ist eine Reduktion um fünf Prozent bis 2030 der erste Schritt. Daneben sind auch produktspezifische Beschränkungen vorgesehen. Ab 2030 dürfen Obst und Gemüse nicht mehr in Einwegplastik eingewickelt und Gepäckstücke an Flughäfen nicht mehr in Schrumpffolie verpackt werden. Auch Soßenbecher aus Plastik werden verboten, während ihre Gegenstücke aus Papier weiterhin erlaubt sein werden.

Diese Unterscheidung bedeute, dass die Einigung „pragmatisch“ sei, sagte der deutsche Europaabgeordnete Peter Liese. Er koordiniert die konservative EVP in Umweltfragen.

PFAS, die umgangssprachlich als „ewige Chemikalien“ bezeichnet werden, sollen für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verboten werden.

„Das Verbot von ewigen Chemikalien in Lebensmittelverpackungen ist ein großer Sieg für die Gesundheit der europäischen Verbraucher“, meinte Delara Burkhardt. Die deutsche Europaabgeordnete ist die Verhandlungsführerin der sozialdemokratischen S&D.

Das Gesetz, das noch nicht formell verabschiedet wurde, muss noch von der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments und den EU-Staaten Zustimmung erhalten. Traditionell ist dies eine Formalität, aber angesichts der bevorstehenden EU-Wahlen ist dies alles andere als garantiert.

Einige EU-Staaten haben auch öffentlich ihre Unzufriedenheit mit der Einigung zum Ausdruck gebracht.

„Es gibt noch einiges zu tun, was das Verbot einiger Einwegverpackungen angeht“, sagte Gilberto Pichetto, der italienische Umweltminister. Er fügte hinzu, dass „die Verhandlungen noch andauern, während wir auf den endgültigen Text warten“, nachdem die Einigung erzielt worden war.

Grabenkämpfe der Lobbys

Für kaum ein europäisches Gesetz wurde so intensiv – und öffentlich – Lobbyarbeit betrieben wie für das neue Verpackungsgesetz der EU. Sogar am Flughafen in Brüssel hängen Werbebanner, die sich direkt an die EU-Abgeordneten richteten, die an dem Gesetz arbeiteten. In Berlin buchte die Fast-Food-Kette McDonald’s massive U-Bahn-Werbung, um ihren Beitrag zur Abfallproduktion herunterzuspielen.

„Trotz des heftigen Widerstands der Verpackungsindustrie konnte die S&D-Fraktion eine Mehrheit für diese wichtige Verordnung erreichen“, sagte Burkhardt.

In der Praxis konnte die Papier- und Lebensmittelindustrie ein wichtiges Zugeständnis erreichen: Mehrwegverpackungen werden nicht verpflichtend sein. Lediglich zehn Prozent der Menüs müssen in Mehrwegverpackungen angeboten werden.

„Auch Recycling und Wiederverwendung werden in der Vereinbarung gleich behandelt. Schließlich muss Mehrweg nicht automatisch das Beste für die Umwelt sein“, erklärte Liese.

Andere politisch sensible Verpackungsarten wurden ebenfalls von den Wiederverwendungszielen ausgenommen.

Dazu gehören Produkte wie Wein, flexible Verpackungen – weit verbreitete ultradünne Verbundfolien aus Plastik, Aluminium und anderen Materialien, die kaum wiederverwendet oder recycelt werden können – und Karton.

Darüber hinaus können die EU-Staaten die Umsetzung der Wiederverwendungsziele für 2030 und 2040 um fünf Jahre verschieben, sofern sie beim Recycling überdurchschnittlich gut abschneiden. Kleinstunternehmen sind ebenfalls ausgenommen.

Pfandsysteme in ganz Europa

Am sichtbarsten ist vielleicht, dass die neue EU-Verpackungsverordnung eine europäische Kluft zwischen Mitgliedstaaten mit und solchen ohne Pfandsystem für Plastikflaschen und -dosen überbrücken wird.

Länder wie Italien und Spanien, die derzeit keine Pfandsysteme haben, müssen diese bis 2029 einführen, um das 90-Prozent-Ziel für die Rückgabe von Plastikflaschen und Getränkedosen zu erreichen.

Die Einführung eines Pfandsystems ist nicht verpflichtend, sofern die Mitgliedstaaten bis 2026 eine Sammelquote von 80 Prozent erreichen. Für Rom, wo die Sammelquote deutlich unter 50 Prozent liegt, scheint dies jedoch eine große Herausforderung zu sein.

[Bearbeitet von Alice Taylor]

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