Das Herbizid Glyphosat ist laut einem Expertenausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht als krebserregend einzustufen. Die Einschätzung löste heftige Kritik von Gesundheits- und Umweltaktivist:innen aus.
„Auf der Grundlage einer umfassenden Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse kommt der Ausschuss erneut zu dem Schluss, dass eine Einstufung von Glyphosat als krebserregend nicht gerechtfertigt ist“, heißt es in einer Stellungnahme des mit der Angelegenheit befassten Ausschusses für Risikobewertung (RAC) der EU-Behörde am Montag (30. Mai).
Die Stellungnahme ist Teil des laufenden Risikobewertungsprozesses der EU für Glyphosat, eines der am häufigsten verwendeten Herbizide in der EU, dessen Einsatz gleichzeitig sehr umstritten ist.
Dieser Bewertungsprozess soll die Grundlage für die Entscheidung der EU bilden, ob die Zulassung des kontroversen Herbizids nach Auslaufen der aktuellen Zulassung Ende 2022 verlängert werden soll.
Die Frage, ob Glyphosat als krebserregend eingestuft werden kann – ob es beim Menschen Krebs verursacht, zählt zu den Fragen rund um das Herbizid, die nicht nur zwischen den Interessengruppen, sondern auch in der Wissenschaft und zwischen verschiedenen staatlichen Agenturen umstritten sind.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 2015 den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft, während die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zu dem Schluss kam, dass es „unwahrscheinlich ist, dass es ein krebserregendes Risiko“ für den Menschen darstellt, wenn dieser es über die Ernährung aufnimmt.
Mit seiner jüngsten Bewertung bestätigt der Ausschuss für Risikobewertung der ECHA seine frühere Entscheidung, Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen. Er bekräftigt jedoch, dass es „schwere Augenschäden“ verursachen kann und auch „giftig für Wasserlebewesen mit lang anhaltenden Auswirkungen“ ist.
In einer Erklärung begrüßte die Glyphosate Renewal Group – die Gruppe von Agrochemieunternehmen, die gemeinsam die Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs anstreben – die Stellungnahme des RAC und betonte, dass sie sich „weiterhin dazu verpflichtet, alle Aspekte des laufenden EU-Regulierungsprozesses einzuhalten.“
Gesundheits- und Umweltaktivist:innen zeigten sich jedoch weniger angetan von der Bewertung und argumentierten, die Agentur habe nicht alle relevanten Beweise in Betracht gezogen.
Angeliki Lyssimachou, leitende Referentin für Wissenschaftspolitik bei HEAL, dem Dachverband der EU-Umwelt- und Gesundheitsverbände, sagte, die ECHA habe die wissenschaftlichen Argumente unabhängiger Expert:innen bezüglich des Zusammenhangs zwischen Glyphosat und Krebs ignoriert.
„Das Versäumnis, das krebserregende Potenzial von Glyphosat anzuerkennen, stellt einen Fehler dar und sollte als großer Rückschritt im Kampf gegen Krebs betrachtet werden“, fügte sie hinzu.
Ban Glyphosate, ein Bündnis von NGOs, wies die Schlussfolgerung der ECHA ebenfalls scharf zurück.
„Wieder einmal hat sich die ECHA einseitig auf die Studien und Argumente der Industrie verlassen“, sagte Peter Clausing von der NGO-Gruppe in einer Erklärung. Die Agentur habe „eine große Anzahl von Beweisstücken“ ignoriert.
Die ECHA betonte jedoch, dass der Ausschuss für Risikobewertung „ein umfangreiches Volumen an wissenschaftlichen Daten und viele Hunderte von Kommentaren, die während der Konsultationen eingegangen sind, berücksichtigt hat.“
Nach Abschluss der Stellungnahme des ECHA-Ausschusses liegt es nun an der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), ihre Risikobewertung abzugeben.
Obwohl die derzeitige Zulassung von Glyphosat Ende dieses Jahres ausläuft, wird diese voraussichtlich erst im Sommer 2023 erfolgen. Grund dafür ist die kürzlich von der Behörde angekündigte Verzögerung des Bewertungsprozesses aufgrund einer beispiellosen Anzahl an Rückmeldungen von Interessengruppen.
Im Gegensatz zur ECHA wird der EFSA-Bericht voraussichtlich thematisch umfangreicher ausfallen und nicht nur die Risikoeinstufung von Glyphosat als Wirkstoff, sondern auch umfassendere Fragen zu Belastungsrisiken für Gesundheit und Umwelt abdecken.
[Bearbeitet von Natasha Foote und Zoran Radosavljevic]



