EU-Aktionsplan gegen Grundfischerei in Schutzgebieten wird ignoriert

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Die NGOs beklagen, dass die Grundschleppnetzfischerei in 90 Prozent der Natura-2000-Meeresschutzgebiete vor der EU-Küste noch immer ausgeübt wird. [jan kranendonk / Shutterstock]

Einem EU-Aktionsplan zufolge sollten die Mitgliedstaaten bis zum 31. März ihre nationalen Aktionspläne für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten veröffentlichen. Ein Bericht von NGOs zeigt, dass dies von vielen EU-Mitgliedstaaten ignoriert wird.

Die NGOs fordern, in einem am Dienstag (16. April) veröffentlichen Bericht, die EU auf, mehr zu tun, um diese „zerstörerischen“ Methoden zu verbieten. Die Fischereiindustrie hingegen verweist auf die bereits bestehenden strengen Vorschriften.

„Die heutige Analyse enthüllt eine jahrzehntelange stille Tragödie, die die Meere und Fischer der EU heimsucht – die meisten Staaten ignorieren ungestraft die EU-Naturschutzgesetze, indem sie die zerstörerischsten Fischereipraktiken in den empfindlichsten und geschütztesten Gewässern zulassen“, erklärte Nicolas Fournier, Kampagnendirektor von Oceana für den Meeresschutz in Europa, in einer Pressemitteilung.

Der mobilen Grundfischerei, insbesondere der Grundschleppnetzfischerei, bei der schwere Schleppnetze über den Meeresboden gezogen werden, wird vorgeworfen, Ökosysteme zu zerstören. Außerdem soll sie im Meeresboden gebundenes CO2 freisetzen und wahllos riesige Mengen an Fisch fangen.

Rund 92 Prozent aller Fischrückwürfe in der EU stammen nach Angaben der NGOs aus Grundschleppnetzfängen.

Noch immer in 90 Prozent der Meeresschutzgebiete praktiziert

Seit mehreren Jahren fordern NGOs ein Ende dieser Aktivitäten in Meeresschutzgebieten, von denen viele Teil des Natura-2000-Netzes sind. Die Meeresschutzgebiete umfassen derzeit zwölf Prozent der europäischen Gewässer.

Die 1992 im Rahmen der EU-Habitat-Richtlinie geschaffenen Natura-2000-Gebiete verpflichten die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der dort lebenden Arten zu verhindern. Sie verbieten jedoch keine menschlichen Aktivitäten wie die Fischerei.

„Nur sehr wenige Gebiete verfügen tatsächlich über die Managementpläne oder Maßnahmen, die erforderlich sind, um Lebensräume und Arten zu schützen, die dies dringend benötigen und für die die Mitgliedstaaten rechtlich verantwortlich sind“, heißt es in dem Bericht.

Ende Februar 2023 legte die Europäische Kommission einen EU-Meeresaktionsplan vor. Dieser zielt insbesondere darauf ab, die mobile Grundfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 schrittweise einzustellen, angefangen bei Natura-2000-Gebieten.

Dem Plan zufolge mussten die Staaten bis zum 31. März 2024 nationale Aktionspläne vorlegen. Darin sollten sie darlegen, wie sie die Grundschleppnetzfischerei in diesen Gebieten auslaufen lassen wollen.

Diese Aktionspläne wurden bisher noch nicht veröffentlicht. Derweil beklagen die NGOs, dass die Grundschleppnetzfischerei in 90 Prozent der Natura-2000-Meeresschutzgebiete vor der EU-Küste noch immer ausgeübt wird.

Anhand der Daten von Global Fishing Watch (GFW) und ihrer Satellitenüberwachung von Schiffen analysierten die NGOs die Situation in sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden). Sie stellten fest, dass in den meisten von ihnen keine Maßnahmen ergriffen wurden.

Die untersuchten Staaten haben nach Angaben der Organisationen zwischen 2015 und 2023 das Äquivalent von 4,4 Millionen Stunden Grundschleppnetzfischerei betrieben. Dies entspricht dem Gegenwert von 500 Jahren Schleppnetzfischerei.

Niederländische Schiffe zogen ihre Netze über fast 9.400 Quadratkilometer geschützte Gebiete (71 Prozent der Natura-2000-Gebiete). Damit waren sie für die Hälfte der Grundfischerei in Europa verantwortlich (2,1 Millionen Stunden), gefolgt von deutschen, dänischen und spanischen Schiffen.

Bereits strenge Regeln für den Sektor

Die NGOs forderten die EU auf, die Mitgliedstaaten nicht nur zu „ermutigen“, die mobile Grundfischerei bis 2030 zu verbieten. Stattdessen solle sie in allen Meeresschutzgebieten und in allen Wassertiefen verboten werden.

Für die European Bottom Fishing Alliance (EBFA), die mehr als 20.000 Fischer und 7.000 europäische Schiffe vertritt, sind die bereits geltenden europäischen Regeln bereits sehr restriktiv und manchmal „ungerechtfertigt.“

Seit 2016 hat die EU die Schleppnetzfischerei unterhalb einer Tiefe von 800 Metern verboten. Von 2022 an wurde in den empfindlichsten Gebieten (1,6 Prozent der EU-Gewässer) die gesamte Grundfischerei unterhalb von 400 Metern verboten. Dies gilt damit sowohl für die „mobile“ Fischerei mit Schleppnetzen als auch für die „stationäre“ Fischerei mit Langleinen oder Reusen.

Die Fischereiindustrie beklagte einen „Mangel an hochwertigen wissenschaftlichen Daten“ bei der Ausweisung dieser geschützten Ökosysteme sowie einen unfairen Wettbewerb zwischen europäischen Staaten, die nicht die gleichen Praktiken anwenden. Sie forderte außerdem Fangrechte für stationäre Fanggeräte unterhalb von 400 Metern.

Am Montag (15. April) veröffentlichte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES), der die Erforschung der Ozeane koordiniert und fördert, eine Stellungnahme. In dieser wird dargelegt, dass es möglich sei, den ökologischen Fußabdruck der Grundschleppnetzfischerei mit minimalen wirtschaftlichen Kosten zu verringern.

Nach Angaben der Organisation würde die Sperrung von 30 Prozent der europäischen Gewässer für die Grundfischerei aufgrund der Konzentration der Fanggründe zu einem minimalen Rückgang der Fangmengen von 0,1 Prozent bis 6,6 Prozent pro Jahr führen.

Fournier von Oceana meint jedoch: „Wenn die Europäische Kommission ihre Ziele für die Artenvielfalt der Meere bis 2030 erreichen will, hat sie keine andere Wahl, als ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in den Meeresschutzgebieten der EU durchzusetzen.“

So will die EU Grundschleppnetzfischerei verbieten

Laut EU-Biodiversitätsplans dem EURACTIV vorliegt, sollen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die schädlichen Auswirkungen der Fischerei auf empfindliche Arten und ihre Lebensräume zu reduzieren.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic]

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