Einzelhändler: Strengere Vorschriften werden Lage der Landwirte nicht verbessern

In den vergangenen Monaten haben Landwirte in mehreren EU-Staaten auf der Straße gegen steigende Kosten und unzureichenden Handelsschutz protestiert. Führende Politiker in Spanien, Frankreich und Deutschland versprachen, gegen die Marktmacht der Supermärkte und der Lebensmittelindustrie vorzugehen. [SHUTTERSTOCK7Robert Kneschke]

Der Einzelhandelsverband Eurocommerce hat in Anbetracht der Aufforderung mehrerer führender EU-Politiker, das Gleichgewicht der Marktmacht in der Lieferkette zu überprüfen, strengere Regeln gegen transnationale Einkaufsallianzen gefordert.

In den vergangenen Monaten haben Landwirte in mehreren EU-Staaten auf der Straße gegen steigende Kosten und unzureichenden Handelsschutz protestiert. Führende Politiker in Spanien, Frankreich und Deutschland versprachen, gegen die Marktmacht der Supermärkte und der Lebensmittelindustrie vorzugehen.

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez hat sich am Mittwoch (7. Februar) als Letztes zu Wort gemeldet. Er erklärte, seine Regierung werde das nationale Gesetz zur Lebensmittelversorgungskette verschärfen.

Ende Januar prangerte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck inmitten landesweiter Proteste die Preissetzungsmacht der Lebensmittelindustrie an.

Die schärfste Stellungnahme kam jedoch am 5. Februar vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Er forderte eine stärkere EU-Gesetzgebung, um einen besseren Schutz für die Landwirte, die wirtschaftlich schwächeren Akteure in der Lebensmittelkette, sicherzustellen.

Bauernproteste: EU-Staats- und Regierungschefs erkennen Probleme an

Nach wochenlanger Mobilisierung in ganz Europa fanden die Proteste der Landwirte Eingang in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Donnerstag (1. Februar). Darin werden die „Bedenken“ des Sektors und die „essenzielle Rolle“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anerkannt.

Macron schlug vor, die neuen EU-Vorschriften auf das nationale „Loi Egalim 3“ abzustimmen, welches das Strengste in Europa ist. Es hindert Einzel- und Großhändler daran, Lebensmittel und andere Produkte in anderen EU-Staaten zu beschaffen.

Dabei zielt das Gesetz auf Einzelhandelsallianzen ab, das heißt auf solche, bei denen sich verschiedene nationale Akteure zusammenschließen, um Einkaufszentren in anderen EU-Staaten einzurichten.

Zurückweisung

Die Einzelhandelsbranche hat schnell reagiert und die Schuld auf andere geschoben.

Einzelhandelsallianzen, die darauf abzielten, die Vertragsmacht bei Handelsgesprächen mit großen Lebensmittelunternehmen zu erhöhen, seien vorteilhaft für die Verbraucher und hätten „keine nachweislich negativen Auswirkungen auf die Landwirte“, erklärte Eurocommerce, der europäische Verband der Einzel- und Großhändler, in einer am Donnerstag (8. Februar) veröffentlichten Presseerklärung.

Einer Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 zufolge seien die Landwirte in der Regel die schwächeren Akteure in der Lebensmittelkette. Sie seien mit zunehmend konzentrierten Verarbeitungs- oder Einzelhandelssektoren konfrontiert.

In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen der Einzelhandelsallianzen auf die Landwirte schwer einzuschätzen und wahrscheinlich indirekt seien. Der Grund dafür sei, dass diese Allianzen in Europa in der Regel nicht mit frischen Produkten handeln und somit nicht direkt mit den Erzeugern verhandeln.

Eurocommerce forderte die politischen Entscheidungsträger auf, „keine erratischen Maßnahmen unter Druck zu ergreifen.“ Ihre Unternehmen hätten „nur wenige direkte Beziehungen zu Landwirten, weniger als fünf Prozent.“

Der Wirtschaftsverband verwies auf „große internationale Anbieter von weiterverarbeiteten Produkten“, wie etwa Cola-Hersteller, und deren „starke Marktpositionen.“

„Diese globalen Anbieter erzielen nach wie vor beträchtliche Gewinnspannen“, heißt es in der Pressemitteilung. Europäische Einzelhandelsallianzen seien eine Möglichkeit, dem zu begegnen.

„Mit dem Finger auf bestimmte Akteure in der Lebensmittelkette zu zeigen, wird die Probleme, mit denen viele Landwirte und Verarbeiter in ganz Europa heute konfrontiert sind, nicht lösen“, erklärte der Verband der Lebensmittelindustrie FoodDrinkEurope in einer Stellungnahme gegenüber Euractiv.

„Wir müssen diese groben Vereinfachungen überwinden und unsere Bemühungen auf die Stärkung der Wertschöpfungskette vom Bauernhof bis auf den Tisch [farm to fork] konzentrieren“, hieß es weiter.

Der französische Fall

In Frankreich schreibt das Egalim-Gesetz von 2023, das die Landwirte bei den Verhandlungen mit den anderen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette unterstützen soll, vor, dass alle in Frankreich verkauften Produkte den französischen Gesetzen entsprechen müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Produkte in europäischen Beschaffungszentren in Spanien, den Niederlanden oder Belgien eingekauft worden sind.

Im vergangenen Dezember forderte Eurocommerce die Europäische Kommission auf, „mit höchster Priorität“ gegen das französische Gesetz vorzugehen. Es „schränkt die Freiheit von Einzel- und Großhändlern ein, im Binnenmarkt einzukaufen, und verstößt damit gegen EU-Recht.“

Die Egalim-Gesetze verpflichten die Marktteilnehmer, den Anstieg der Produktionskosten der Landwirte (Rohstoffe, Energie und andere) bei den Handelsgesprächen zu berücksichtigen. Das jüngste Egalim-Gesetz, das Egalim 3, geht noch weiter, indem es eine Begrenzung der Verkaufsförderung für Händler vorschreibt (maximal 34 Prozent). Die Kosten für landwirtschaftliche Rohstoffe wie Fleisch und Milch können nicht mehr verhandelt werden.

Die europäische Ebene

Die Vertragsmacht der Landwirte auf den Lebensmittelmärkten ist ein seit langem diskutiertes politisches Thema in der EU.

Im Jahr 2010 richtete die Kommission ein Hochrangiges Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette ein, dann startete sie die Supply-Chain-Initiative (2013-2019). In 2016 befasste sich eine Task Force für Agrarmärkte mit dem Thema und schließlich verabschiedete die EU 2019 eine Richtlinie, die eine gemeinsame Liste unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette festlegt.

In einer Debatte im Europäischen Parlament erklärte Kommissionsvizepräsident Maros Šefčovič am Mittwoch (7. Februar) den Abgeordneten, dass die EU-Kommission derzeit die Anwendung der Richtlinie in der EU prüfe und eine „einheitliche Umsetzung“ der Regeln anstrebe.

Die Richtlinie wurde erst 2022 vollständig in nationales Recht umgesetzt und es ist unwahrscheinlich, dass die Kommission in nächster Zeit die Büchse der Pandora für ein höchst kontroverses Thema wieder öffnen wird.

„Die Angelegenheit ist in der Tat umstritten“, erklärte der Europaabgeordnete Paolo De Castro gegenüber Euractiv. De Castro war der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie von 2019. „Es war nicht einfach“, erinnerte er sich, „denn die Ansichten der Interessenvertreter waren sehr unterschiedlich, ebenso wie die der Mitgliedstaaten und auch die der Kommission selbst.“

„Jetzt haben wir ein Minimum an EU-Vorschriften und wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten sie vollständig umsetzen werden“, schloss De Castro.

 [Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]

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