Auch private Empfänger von Agrarsubventionen sollen demnächst wieder namentlich aufgeführt werden. Das will die EU-Kommission mit den überarbeiteten EU-Vorschriften zur Veröffentlichungen der Agrarbeihilfen durchsetzen.
Alle europäischen Landwirte bekommen Agrarsubventionen aus Brüssel. Doch wer wie viel Geld wofür bekommt, ist oft unklar. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2010 dürfen keine Namen und Angaben mehr über natürliche Personen (Privatpersonen) veröffentlicht werden, die Beihilfen aus den Agrarfonds erhalten. Nur die Zuwendungen an "juristische Personen" (Unternehmen, öffentliche Einrichtungen) werden in Datenbanken veröffentlicht, die EURACTIV regelmäßig auswertet und die Ergebnisse in der Liste der deutschen Empfänger veröffentlicht.
Die EU-Kommission arbeitet seit dem EuGH-Urteil an einer juristisch sauberen Lösung, um die Veröffentlichung der natürlichen Personen wieder einzuführen. Die neuen Vorschriften sollen die Transparenz erhöhen, ohne den personenbezogenen Datenschutz zu verletzen. Nach Auffassung der Kommission ist eine umfassende Veröffentlichung aller Empfänger notwendig, "um so die finanziellen Interessen der Europäischen Union besser zu schützen, die Transparenz zu erhöhen und die Leistungen der Begünstigten bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern hervorzuheben, ohne dabei jedoch über das für die Erreichung dieser legitimen Ziele erforderliche Maß hinauszugehen", heißt es im Vorschlag zur überarbeiteten Verordnung zu den Agrarbeihilfen.
Die neuen Regeln
Um die neuen Vorschriften mit den Vorgaben des EuGH in Einklang zu bekommen, schlägt die Kommission drei Änderungen vor:
1) Sie begründet besser, weshalb sie die Veröffentlichung für notwendig hält: Im Mittelpunkt der Argumentation steht dabei "die Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel aus den europäischen Agrarfonds zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union".
2) Künftig soll besser aufgeschlüsselt werden, wofür der einzelne Empfänger das Geld aus Brüssel bekommt. Damit soll die öffentliche Akzeptanz für den Geldtransfer an die Landwirte erhöht werden.
3) Es wird ein Mindestschwellenwert eingeführt. Damit sollen Kleinbauern von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen werden. Die Mitgliedsstaaten können den nationale Schwellenwert, der zwischen 500 Euro und 1.000 Euro pro Jahr liegen soll, selbst festlegen. Für Malta und Zypern soll der Schwellenwert 200 Euro betragen.
Zeitplan
Ab wann die neuen Regeln gelten werden, ist noch offen. Die Mitgliedsstaaten und das Parlament müssen die Details der Verordnung noch beraten, aushandeln und verabschieden. In der EU-Kommission wird damit gerechnet, dass die neuen Regeln frühestens ab 2014, wohl eher erst ab 2015 gelten werden.
mka
Links
EU-Kommission: Agrarbeihilfen der EU: die Kommission will die Transparenz der Beihilfen erhöhen (25. September 2012)
EU-Kommission: Änderung der Verordnung über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP (25. September 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
Agrarsubventionen – Liste deutscher Empfänger 2011 (2. Mai 2012)
Agrarsubventionen – Liste deutscher Empfänger 2010 (29. April 2011)
Agrarsubventionen – Liste der deutschen Empfänger 2008 (17. Juni 2009)

