UK will andere Berechnungsgrundlage für EU-Klimaregelungen [DE]

Die britische Regierung fordert eine Erhöhung des Gesamtanteils an Kohlendioxidreduktionen um 20%, die die EU-Länder für ihre Investitionen in Projekte zur Entwicklung sauberer Technologien in Schwellenländern berechnen dürfen. Kritiker meinen, dass ein solcher Schritt die Investitionen in ökologische Projekte in Europa zum Stillstand bringen könnte.

Der CDM stelle den Mitgliedstaaten ein kosteneffizientes System zu Verfügung, mit Hilfe dessen sie ihren Verpflichtungen nachkommen könnten, und sei ein wichtiger Flexibilitätsmechanismus, geht aus einem britischen Non-Paper hervor, das der Presse am 17. September 2008 zugekommen ist.

Großbritannien schlägt eine Erweiterung des Systems vor, die es den EU-Staaten erlauben würde, bis zu 50% solcher Gutschriften – also 20% mehr als die derzeitig festgelegte Höchstgrenze von 30% – auf die geforderte Menge an Emissionsminderungen anrechnen zu lassen, so lange dies dem Kampf gegen den Klimawandel weder auf europäischer noch auf globaler Ebene nicht entgegenwirke.

Von einem ökologischen Standpunkt aus gesehen, mache es keinen Unterschied, an welcher Stelle Emissionen reduziert würden, geht aus dem Non-Paper hervor.

Umweltorganisationen sind jedoch anderer Meinung. Gelder, die für Projekte für eine umweltverträgliche Entwicklung in Drittländern ausgegeben würden, seien keine Investition in einen Strukturwandel in Richtung eines CO2-armen Energiesystems innerhalb von Europa, meint Sanheev Kumar, der EU ETS-Koordinator des WWF in Brüssel.

Auch an den Kohlendioxidreduzierungen, die derzeit durch die Finanzierung von Projekten im Rahmen des CDM erreicht werden, sind ernsthafte Zweifel aufgekommen (EURACTIV vom 27. Mai 2008). 

Es bleibt viel zu tun

Das britische Non-Paper ist nur einer von vielen Beiträgen, die derzeit in die Debatten mit einfließen, die zwischen den EU-Ländern darüber ausgetragen werden, wie das Klima- und Energiepaket vorangebracht werden kann. Diplomaten und Experten aus den 27 einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden diese Woche (17. und 18. September 2008) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zusammenkommen, um die verschiedenen Positionen zu dem Paket zu diskutieren.

Obgleich der AStV vor den offiziellen Ministertreffen viele formale und weniger sensible Fragen möglicherweise schon klären können wird, werden strittigere Themen wie der Anteil von CDM-Gutschriften im Rahmen der EU-Klimapolitik wahrscheinlich Gegenstand politischer Verhandlungen zwischen den EU-Umweltministern bleiben. Die Minister werden am 20. Oktober 2008 in Luxemburg zu einem Treffen zusammenkommen.

Unterdessen setzt sich die Europaabgeordnete Avril Doyle, Parlamentsberichterstatterin für den Vorschlag zum EU ETS, für eine Erweiterung und gleichzeitige Straffung der Regelungen des CDM-Systems ein. Dazu schlägt sie vor, vermehrt auf so genannte Gold Standard Projekte zurückzugreifen. Fast die Hälfte der Ziele zur Emissionsminderung im Zeitraum von 2013 bis 2020 könnte mit Hilfe des CDM erreicht werden, geht aus ihrem Bericht hervor, über den der parlamentarische Umweltausschuss (ENVI) Anfang Oktober abstimmen wird ( EURACTIV vom 18. Juni 2008). 

Der “Clean Development”-Mechanismus (CDM), ein Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, ist im Kyoto-Protokoll verankert. Er erlaubt reichen Ländern, Projekte zur Kohlendioxidreduktion in Schwellenländern zu finanzieren und dafür so genannte Emissionsgutschriften zu erhalten.

Die EU-Länder können die CDM-Emissionsgutschriften im Rahmen des Emissionshandelssystems (EU ETS) auf ihre Klimaschutzziele gutschreiben lassen. Ein am 23. Januar von der Kommission vorgelegter Vorschlag zur Überarbeitung des EU ETS für den Zeitraum von 2013 bis 2020, der Teil eines eines umfassenderen Klima- und Energiepakets ist, schließt die Möglichkeit der weiteren Nutzung des Systems durch die Mitgliedstaaten mit ein.

Gutschriften von bedeutendem Umfang, die für den Zeitraum von 2008 bis 2012 genehmigt wurden, könnten auch für den Zeitraum von 2013 bis 2020 weiter gelten und auf die Klimaschutzziele angerechnet werden, geht aus dem Vorschlag der Kommission hervor. „Da die Obergrenze für diese Gutschriften großzügig bemessen ist, steht zu erwarten, dass die Betreiber mehr als ein Drittel der zwischen 2013 und 2020 verlangten Emissionsminderungen auf diese Weise erzielen werden“, geht aus einer Erläuterung der Kommission hervor.

  • 17-18 Sept.: AStV; 
  • Anfang Okt.: Abstimmung des parlamentarischen Umweltausschuss über den Doyle-Bericht; 
  • 20 Okt.: Debatte der Umweltminister über das Thema.

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