Die Einzelheiten des Systems zur Senkung der Treibhausgasemissionen nach 2012 in der EU sind durchgesickert: Die Industrie könnte nun von einem viel strengeren Kohlenstoffhandelssystem erfasst werden als bisher. Dies hat ein internes Dokument gezeigt, das derzeit in der Kommission zur Diskussion steht.
Das EU-Emissionshandelssystem wird laut eines durchgesickerten Entwurfs einer Richtlinie, die am 23. Januar 2008 von der Kommission vorgelegt werden soll, nach 2013 wesentlich strenger sein. Ein weiterer Richtlinienentwurf, den EURACTIV einsehen konnte, gibt einen Überblick darüber, wie die Last der Umsetzung des EU-Ziels zur Senkung der Treibhausgasemissionen unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden wird.
Das Erreichen des 20%-Ziels zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020:
- Individuelle Länderziele gibt es noch nicht; im Dokument heißt es jedoch, diese würden auf den Emissionsniveaus von 2005 basieren – die letzten, zur Verfügung stehenden und bestätigten Angaben für Treibhausgasemissionen.
- Solidarität: Nationale Ziele würden entsprechend des BIP eines Landes bestimmt werden. Im Entwurf heißt es, Mitgliedstaaten, die derzeit ein relativ niedriges BIP pro Kopf und somit hohe BIP-Wachstumserwartungen hätten, könnten ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2005 erhöhen. Die Mitgliedstaaten, die derzeit ein relativ hohes BIP pro Kopf verzeichneten, würden im Vergleich zu 2005 ihre Treibhausgasemissionen senken müssen.
- Gerechter Beitrag: Um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten einen Beitrag zum Gesamtziel leisteten, sollte kein Land verpflichtet werden, seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um mehr als 20% im Vergleich zum Niveau von 2005 zu senken. Weiter heißt es im Text, keinem Land solle es genehmigt werden, seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um mehr als 20% im Vergleich zum Niveau von 2005 zu steigern.
- Flexibilität: Die Mitgliedstaaten würden berechtigt sein, einen Teil ihrer Ziele durch die Finanzierung von Projekten zur Emissionsreduzierung in Ländern außerhalb der EU zu erreichen. Die Nutzung solcher Kredite würde jedoch auf drei Prozent der Gesamtemissionen eines Mitgliedstaates im Jahr 2005 begrenzt sein.
Strengeres Kohlenstoffhandelssystem für Industrieemissionen:
- Industriemissionen sollten auf 21% unter dem Niveau von 2005 begrenzt werden; laut eines anderen Entwurfs, würde über diese Ziffer jedoch zu einem späteren Zeitpunkt während Expertendiskussionen innerhalb der Kommission mittels eines so genannten Ausschussverfahrens – das oft für sein geheimes und untransparentes Wesen kritisiert wird – entschieden werden.
- Geltungsbereich: Das System werde um neue Sektoren erweitert werden. Hierzu zählten die Sektoren Flugindustrie, Petrochemikalien, Ammoniak, Aluminium sowie Emissionen, die während der Herstellung von Salpeter-, Adipin- und Glyoxalsäure entstehen. Straßenverkehr und Schiffindustrie blieben weiterhin unberücksichtigt. Land- und Forstwirtschaft würden ebenfalls nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst werden. Grund hierfür sei die Unmöglichkeit, die Emissionen dieser Sektoren exakt zu messen. Industrielle Treibhausgasemissionen, die durch die Verwendung so genannter Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) daran gehindert würden, in die Atmosphäre zu gelangen, würden unter dem EU- Emissionshandelssystem als nicht ausgestoßen gewertet werden (EURACTIV vom 16. November 2007).
- Versteigerung: 90% der Verschmutzungszertifikate wrden derzeit kostenlos an Industrieanlagen vergeben. Der Entwurf sieht jedoch eine enorme Erhöhung der Versteigerungen vor. Im Text heißt es, es werde geschätzt, dass 2013 mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Zertifikate versteigert werde. Weiter heißt es, für den Energiesektor, Raffinerien sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sollte eine vollständige Versteigerung ab 2013 zur Norm werden. Für Anlagen in anderen Sektoren sollte jedoch ein allmählicher Übergang gelten. Dabei müsse der Prozentsatz der kostenlosen Zuteilungen, mit dem begonnen werden solle, noch bestimmt werden. Dieser würde jedes Jahr um einen gleichen Prozentsatz gesenkt werden. 2020 sollten schließlich alle Zuteilungen kostenfrei sein. Frühere Entwürfe hatten in Erwägung gezogen, einer Reihe von energieintensiven Sektoren Ausnahmen zu gewähren: Danach hätten diese Sektoren bis 2018 bis zu 70% der Zuteilungen kostenfrei erhalten. BusinessEurope sagte EURACTIV jedoch, dass der jüngste Entwurf hierzu keine Angaben mache, stattdessen jedoch abermals auf das Ausschussverfahren verweise.
- Wettbewerbsfähigkeit: Eine detaillierte Folgenabschätzung erkennt das Risiko an, dass europäische Unternehmen im Vergleich zu Ländern, in denen keine ähnlichen Klimaziele existierten, einen Wettbewerbsnachteil erfahren würden. Dies könnte zu einer ‚Verlagerung von CO2-Emissionsquellen’ führen, wobei Unternehmen ihre Aktivitäten in Drittstaaten verlagerten, um Preise niedrig zu halten. Der Entwurf verweist auf eine Reihe von Maßnahmen, die erwogen würden, um solch eine Situation zu vermeiden. Es scheint jedoch, dass keine dieser Maßnahmen umgehend eingeleitet würde. Stattdessen, so der Text, sollte die Kommission bis spätestens 2011 eine Überprüfung der Situation vorlegen und darin energieintensive Industriesektoren bestimmen, die wahrscheinlich ihre Tätigkeiten nach Außerhalb der EU verlagern könnten. Energieintensive Sektoren, die vermutlich dem enormen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen ausgesetzt sein würden, könnten von größeren Mengen kostenloser Zuteilungen oder von einem ‚Kohlenstoffausgleichssystem’ profitieren, so der Text. Weiter heißt es, dass solch ein Kohlenstoffausgleichssystem versuchen würde, eine vergleichbare Grundlage für Hersteller in der EU und außerhalb der EU zu schaffen. Dies könnte geschehen, indem Warenimporteuren Anforderungen auferlegt würden, die denen ähnlich seien, die für Anlagen innerhalb der EU galten: Von ihnen könnte die Abgabe von Zertifikaten verlangt würde. Es könne auch eine Rückerstattung von Zertifikaten für Exporteure in Erwägung gezogen werden.

