EU und USA für WTO-Freihandelsabkommen für ‚grüne’ Güter [DE]

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Während sich die Staats- und Regierungschefs der Welt auf Bali treffen, um ein neues weltweites Klimasystem auszuhandeln, haben die EU und die USA eine gemeinsame Bemühung für ein internationales Abkommen über die Abschaffung von Zöllen für umweltfreundliche Technologien in die Wege geleitet. Sie erhoffen sich, dadurch neue Marktmöglichkeiten für Unternehmen zu eröffnen.

Am 30. November 2007 kündigten die EU und die USA einen ‚bahnbrechenden Vorschlag’ für ein WTO-Übereinkommen über die vollständige Abschaffung von Tarifen auf 43 Produkte an, die von der Weltbank als umweltfreundlich eingestuft worden sind. Das Abkommen würde während der gegenwärtigen Doha-Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels diskutiert werden. 

Ein solcher Vertrag, der Solarzellenplatten und Windturbinen abdecken würde, wurde von EU-Handelskommissar Peter Mandelson stark befürwortet. Mandelson ist der Meinung, dass das Abkommen die Entwicklung ‚grüner’ Produkte fördern werde, indem es sie für alle Nationen leichter erhältlich mache. Es werde weiterhin Chancen für europäische Industrien schaffen, die den Markt für alternative Energietechnologien anführten.

Der gemeinsame Schritt unterstreicht die Zielstrebigkeit vieler Staats- und Regierungschefs der EU und der USA, eine offensive Agenda für Handel und Klima zu verfolgen. Ein defensiverer Kurs, der von einer Reihe hochrangiger Politiker unterstützt wird, stützt sich auf erhöhte Tarife und Steuern auf Importe mit hoher Kohlenstoffbelasung. Mit letzteren sollen Wettbewerbsnachteile ausgeglichen werden, die durch EU-Klimapolitiken ausgelöst wurden. 

  • Bevorzugter Marktzugang für ‚grüne Technologien’?

Obwohl die Doha-Runde bereits ein Mandat über die Liberalisierung des Handels mit ökologischen Gütern und Dienstleistungen enthält, wurde der Fortschritt bisher aufgrund von Unstimmigkeiten über die Frage, welche Produkte abgedeckt werden sollten, behindert.

Eine Sorge ist, dass Länder das Konzept ökologischer Güter und Dienstleistungen aufgreifen könnten, um ihre Märkte vor Importen alternativer Technologien zu schützen, oder im Gegenteil, um Produkte zu geringeren Kosten einzuführen, die in mehrfacher Hinsicht genutzt werden können, wie beispielsweise Rohre, die auch für nicht ökologische Zwecke eingesetzt werden können.

Von einem rechtlichen Standpunkt aus bleibt es außerdem fraglich, ob verschiedene Regeln für ‚grüne’ Güter mit dem WTO- Diskriminierungsverbot für ‚gleichartige Ware’ oder austauschbare Ware übereinstimmen würden – sei es in der Form von Zöllen, Tarifen, Steuern oder Regulierungen. Das WTO-Gesetz gibt auch an, dass Länder von diesen Regeln abweichen können, wenn es um den Schutz von Tieren, Pflanzen oder der menschlichen Gesundheit sowie der Bewahrung von natürlichen Ressourcen geht.

Ein weiteres Hauptproblem der Unterscheidung ist die Frage, wie man mit der Relativität umweltfreundlicher Güter umgehen soll, besonders im Kontext sich verändernder Technologien – der so genannten ‚Clean vs. Cleaner’-Debatte (sauber kontra sauberer). Tatsächlich kann das, was heutzutage umweltfreundlich erscheint, in fünf Jahren schon nicht mehr derartig aufgefasst werden. Sorge besteht darüber, dass sogar sauberere Technologien, die bereits erhältlich sind (oder in Zukunft erhältlich sein werden), keine speziellen Handelsvorteile genießen werden können, wenn Tarife auf relativ ‚grüne’ Produkte, wie Erdgas, vollkommen wegfallen würden.

  • Subventionen für erneuerbare Energien und grüne Technologien?

Regierungen führen vermehrt Maßnahmen zur Unterstützung von ‚grünen’ Technologien, wie Biokraftsoffe, ein. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass das WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen Subventionen für spezifische Industrien oder Sektoren verbietet.

In einer Entschließung, die am 29. November 2007 angenommen worden war, rief das Europaparlament die Kommission dazu auf, ihre Handelspartner zu einer Überarbeitung der WTO-Regeln über Subventionen und Anti-Dumping zu drängen, damit ökologische Subventionen nicht länger belangbar seien, während andererseits das Versäumnis, globale, soziale und ökologische Abkommen zu erfüllen, als Dumping oder unzulässige Subventionen angesehen würden.

  • Grenzabgaben?

Die Auferlegung einer ‚Kohlenstoffsteuer’ auf Importe aus Ländern, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet haben, wurde von einer Reihe von Politikern als ein wirksames Mittel unterstützt, um Wettbewerbsnachteile aufzuheben. Mit letzteren sehen sich europäische Unternehmen konfrontiert. Ihnen gegenüber stehen ausländische Firmen, die keine kostspieligen Systeme zur Emissionssenkung umsetzen müssen.

Eine alternative Maßnahme wäre, von Importeuren zu verlangen, dass sie gemäß der Regelungen des EU-Emissionshandelssystems Emissionszertifikate kaufen, bevor ihre Produkte auf den EU-Markt gelangen könnten.

Ein unilateraler Schritt der EU erscheint jedoch zweifelhaft, sowohl im Hinblick auf Legalität als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Klugheit – da ein solches Vorgehen zu Handelskriegen mit einigen der größten Handelspartner der EU führen könnte.

Aufgrund des Grundsatzes der Staatssouveränität zeigt sich die WTO im Allgemeinen zurückhaltend, es Ländern zu gewähren, Handelssanktionen als eine Maßnahme aufzuerlegen, um andere Nationen dazu zu zwingen, ihren Politiken zu folgen. Dies trifft besonders zu, wenn es sich um ein Problem handelt, das selbst auferlegt wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Klimapolitiken Europas.

In den Vereinigten Staaten entwickeln sich Grundhaltungen bezüglich des Klimawandels und eine Reihe von Vorschlägen zum Klimaschutz wird derzeit diskutiert. Vermutlich werden amerikanische Politiker den Problemen der Trittbrettfahrer und der Aushöhlung der Wettbewerbsfähigkeit nun mehr Aufmerksamkeit schenken. Somit würden sie jegliche Maßnahmen von Seiten der EU legitimieren.

  • Produkt- und Kennzeichnungsstandards?

Der Bericht des Europäischen Parlaments über Handel und Klimawandel betont ebenfalls die Notwendigkeit, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die letztendlichen Umweltkosten von Verbraucherprodukten zu schärfen. Der Bericht fordert eine Gesetzgebung, unter der es verpflichtend wäre, den ‚Kohlenstofffußabdruck’ von Produkten zu kennzeichnen, die innerhalb der EU zum Verkauf angeboten würden. Diese Kennzeichnung würde die Höhe der CO2-Emissionen anzeigen, die während Herstellung, Transport und eventueller Beseitigung von Produkten entstünden. Solch eine Maßnahme müsste ebenfalls gemäß der WTO-Regelungen gegen die Auferlegung von zollfreien Hemmnissen für den Handel überprüft werden.

EU-Handelskommissar Peter Mandelson sagte, Emissionshandel könne die Kosten des Ausstoßes von Treibhausgasen in die Höhe treiben und sie daher beschränken. Den Austausch und den Handel von umweltfreundlichen Technologien zu maximieren, sei das, was letztendlich die Emissionen insgesamt senken werde. Er verwarf Grenzabgaben als ‚sehr problematisch’ unter den aktuellen WTO-Regeln; es sei fast unmöglich, sie in die Praxis umzusetzen.

Der französische grüne Europaabgeordnete Alain Lipietz, der einen Parlamentsbericht über Klimawandel und Handel entworfen hatte, sagte, es sei dringend notwendig, sich mit der Rolle des internationalen Handels bei der Verursachung des Klimawandels auseinanderzusetzen. Er schlägt vor, Lieferrouten zu verkürzen, weniger verschmutzende Verkehrsmittel (wie Bahn und Schiffe) zu verwenden, sowie stärker den ‚ökologischen Fingerabdruck’ dessen, was Europa verbraucht, in Betracht zu ziehen. Lipietz unterstützt Vorschläge, Einfuhrabgaben für Länder einzuführen, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet hätten, um zu verhindern, dass Produkte aus diesen Staaten einen unfairen Wettbewerbsvorteil genössen, da sie nicht für die Umweltkosten ihrer Herstellung Rechenschaft ablegen müssten.

BusinessEurope, die europäische Organisation der Arbeitgeber, ist der Meinung, dass Vorschläge‚irreführend’ seien, die eine Auferlegung unilateraler Handelssanktionen vorsähen, wie beispielsweise Grenzabgaben, um Wettbewerbsnachteile abzuwenden, die durch EU-Klimapolitiken verursacht würden. Die Organisation warnte, dass solche Maßnahmen zu einer Ausweitung an ‚Vergeltungsmaßnahmen’ führen könnten. Im schlimmsten Fall könnten sie zu einem weltweiten Handelskrieg und zum Zusammenbruch des multilateralen Handelssystems führen.

Europäische Unternehmen warnen die EU-Staats- und Regierungschefs außerdem, dass Schritte, den Handel mit umweltfreundlichen Technologien zu liberalisieren, tatsächlich zu einer ungerechtfertigten ‚Diskriminierung von Produkten’ führen könnten. Grund hierfür sei der Mangel an einer vereinbarten Definition von ‚ökologischen Gütern’ und ‚unvermeidlichen Klassifizierungsproblemen’, die mit entstehenden Technologien in Verbindung stünden.

BusinessEurope erklärte, im schlimmsten Fall würde ein WTO-Übereinkommen über die Umwelt zu neuen Handelserschwerungen führen, die es Exporteuren abverlangen würden, Umweltzertifikate für ihre Exporte vorzulegen. Im besten Fall werde ein WTO-Übereinkommen eine pragmatische Liste vereinbarter ‚Umweltgüter’ enthalten, deren Beitrag zum Umweltschutz begrenzt sein werde, aber die BusinessEurope als eine Maßnahme zur Liberalisierung des Handels unterstützen könne. 

NGOs äußerten ebenfalls Zweifel an der Forderung nach einem umweltfreundlichen Freihandelsabkommen. Laut der Umwelt-NGO Friends of the Earth würden Zollsenkungen für umweltfreundliche Technologien nur dazu beitragen, die Energiemärkte der Entwicklungsländer für europäische Unternehmen zu sichern. Gleichzeitig würden sie die Fähigkeiten armer Länder mindern, ihre eigene Versorgung mit umweltfreundlichen Produkten zu etablieren.

Die Organisation fordert eine Überarbeitung der WTO-Regelungen für geistiges Eigentum, die die Patentierfähigkeit ‚grüner’ Technologien ausschließen würde. Derzeit hielten hohe Patentkosten viele Entwicklungsländer davon ab, einen kohlenstoffarmen Weg einzuschlagen.

Eine jüngste Studie der Weltbank erklärt weiterhin, dass die Bedenken des Westens über die Wettbewerbsfähigkeit übertrieben seien, ebenso wie Befürchtungen, dass kohlenstoffintensive Industrien ihren Standort in Länder verlagerten, die Maßnahmen nicht umsetzten. Laut des Berichts entschädigten bestehende Ausgleichsmaßnahmen bereits für die Nachteile von Maßnahmen zur Kohlenstoffreduzierung. Zu diesen Ausgleichsmaßnahmen zählten Steuererleichterungen, die bereits von einigen Ländern umgesetzt würden, um ihre heimischen Industrien zu unterstützen.

Im März 2007 haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs dazu verpflichtet, der Herausforderung Klimawandel durch eine unilaterale Senkung der CO2-Emissionen um 20% bis zum Jahr 2020 zu begegnen. Dieses Ziel solle auf 30% aufgestockt werden, wenn andere Nationen sich der EU anschlössen. 

Einige Länder, wie die Vereinigten Staaten und Australien, sind jedoch gegen verbindliche Zielvorgaben. Sie fürchten, diese könnten der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit ihrer energieintensiven Industrien, wie der Chemie- oder Stahlindustrie, schaden. Sie würden sich gezwungen sehen, ihre Standorte entweder in Länder mit weniger strengen Umweltnormen zu verlegen oder enorme Verluste an Marktanteilen hinzunehmen.

Während diese Fragen für die meisten Staaten hypothetisch bleiben, sind sie für die EU-Mitgliedtstaaten bereits Realität: 2005 ist das EU-Emissionshandelssystem in Kraft getreten, das Beschränkungen für CO2-Emissionen vorschreibt.

Forderungen an die EU, ihre Handelspolitiken wirkungsvoller einzusetzen, um andere große Volkswirtschaften zu überzeugen, sich für die Minderung ihres Einflusses auf das Klima einzusetzen und um die industrielle Basis der EU-Nationen zu schützen, sind seither lauter geworden.

Die politischen Entscheidungsträger werden jedoch zuerst die Gesetzgebung der Welthandelsorganisation (WTO) eingehend prüfen müssen. Bislang ist unklar, ob einige der Maßnahmen, die zur Diskussion stehen, mit anderen internationalen Handelsregelungen kompatibel sind.

  • 8. und 9. Dezember 2007: Handelsminister aus aller Welt nehmen an der Klimakonferenz auf Bali teil.

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