Während sich die Staats- und Regierungschefs der Welt auf Bali treffen, um ein neues weltweites Klimasystem auszuhandeln, haben die EU und die USA eine gemeinsame Bemühung für ein internationales Abkommen über die Abschaffung von Zöllen für umweltfreundliche Technologien in die Wege geleitet. Sie erhoffen sich, dadurch neue Marktmöglichkeiten für Unternehmen zu eröffnen.
Am 30. November 2007 kündigten die EU und die USA einen ‚bahnbrechenden Vorschlag’ für ein WTO-Übereinkommen über die vollständige Abschaffung von Tarifen auf 43 Produkte an, die von der Weltbank als umweltfreundlich eingestuft worden sind. Das Abkommen würde während der gegenwärtigen Doha-Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels diskutiert werden.
Ein solcher Vertrag, der Solarzellenplatten und Windturbinen abdecken würde, wurde von EU-Handelskommissar Peter Mandelson stark befürwortet. Mandelson ist der Meinung, dass das Abkommen die Entwicklung ‚grüner’ Produkte fördern werde, indem es sie für alle Nationen leichter erhältlich mache. Es werde weiterhin Chancen für europäische Industrien schaffen, die den Markt für alternative Energietechnologien anführten.
Der gemeinsame Schritt unterstreicht die Zielstrebigkeit vieler Staats- und Regierungschefs der EU und der USA, eine offensive Agenda für Handel und Klima zu verfolgen. Ein defensiverer Kurs, der von einer Reihe hochrangiger Politiker unterstützt wird, stützt sich auf erhöhte Tarife und Steuern auf Importe mit hoher Kohlenstoffbelasung. Mit letzteren sollen Wettbewerbsnachteile ausgeglichen werden, die durch EU-Klimapolitiken ausgelöst wurden.
- Bevorzugter Marktzugang für ‚grüne Technologien’?
Obwohl die Doha-Runde bereits ein Mandat über die Liberalisierung des Handels mit ökologischen Gütern und Dienstleistungen enthält, wurde der Fortschritt bisher aufgrund von Unstimmigkeiten über die Frage, welche Produkte abgedeckt werden sollten, behindert.
Eine Sorge ist, dass Länder das Konzept ökologischer Güter und Dienstleistungen aufgreifen könnten, um ihre Märkte vor Importen alternativer Technologien zu schützen, oder im Gegenteil, um Produkte zu geringeren Kosten einzuführen, die in mehrfacher Hinsicht genutzt werden können, wie beispielsweise Rohre, die auch für nicht ökologische Zwecke eingesetzt werden können.
Von einem rechtlichen Standpunkt aus bleibt es außerdem fraglich, ob verschiedene Regeln für ‚grüne’ Güter mit dem WTO- Diskriminierungsverbot für ‚gleichartige Ware’ oder austauschbare Ware übereinstimmen würden – sei es in der Form von Zöllen, Tarifen, Steuern oder Regulierungen. Das WTO-Gesetz gibt auch an, dass Länder von diesen Regeln abweichen können, wenn es um den Schutz von Tieren, Pflanzen oder der menschlichen Gesundheit sowie der Bewahrung von natürlichen Ressourcen geht.
Ein weiteres Hauptproblem der Unterscheidung ist die Frage, wie man mit der Relativität umweltfreundlicher Güter umgehen soll, besonders im Kontext sich verändernder Technologien – der so genannten ‚Clean vs. Cleaner’-Debatte (sauber kontra sauberer). Tatsächlich kann das, was heutzutage umweltfreundlich erscheint, in fünf Jahren schon nicht mehr derartig aufgefasst werden. Sorge besteht darüber, dass sogar sauberere Technologien, die bereits erhältlich sind (oder in Zukunft erhältlich sein werden), keine speziellen Handelsvorteile genießen werden können, wenn Tarife auf relativ ‚grüne’ Produkte, wie Erdgas, vollkommen wegfallen würden.
- Subventionen für erneuerbare Energien und grüne Technologien?
Regierungen führen vermehrt Maßnahmen zur Unterstützung von ‚grünen’ Technologien, wie Biokraftsoffe, ein. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass das WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen Subventionen für spezifische Industrien oder Sektoren verbietet.
In einer Entschließung, die am 29. November 2007 angenommen worden war, rief das Europaparlament die Kommission dazu auf, ihre Handelspartner zu einer Überarbeitung der WTO-Regeln über Subventionen und Anti-Dumping zu drängen, damit ökologische Subventionen nicht länger belangbar seien, während andererseits das Versäumnis, globale, soziale und ökologische Abkommen zu erfüllen, als Dumping oder unzulässige Subventionen angesehen würden.
- Grenzabgaben?
Die Auferlegung einer ‚Kohlenstoffsteuer’ auf Importe aus Ländern, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet haben, wurde von einer Reihe von Politikern als ein wirksames Mittel unterstützt, um Wettbewerbsnachteile aufzuheben. Mit letzteren sehen sich europäische Unternehmen konfrontiert. Ihnen gegenüber stehen ausländische Firmen, die keine kostspieligen Systeme zur Emissionssenkung umsetzen müssen.
Eine alternative Maßnahme wäre, von Importeuren zu verlangen, dass sie gemäß der Regelungen des EU-Emissionshandelssystems Emissionszertifikate kaufen, bevor ihre Produkte auf den EU-Markt gelangen könnten.
Ein unilateraler Schritt der EU erscheint jedoch zweifelhaft, sowohl im Hinblick auf Legalität als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Klugheit – da ein solches Vorgehen zu Handelskriegen mit einigen der größten Handelspartner der EU führen könnte.
Aufgrund des Grundsatzes der Staatssouveränität zeigt sich die WTO im Allgemeinen zurückhaltend, es Ländern zu gewähren, Handelssanktionen als eine Maßnahme aufzuerlegen, um andere Nationen dazu zu zwingen, ihren Politiken zu folgen. Dies trifft besonders zu, wenn es sich um ein Problem handelt, das selbst auferlegt wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Klimapolitiken Europas.
In den Vereinigten Staaten entwickeln sich Grundhaltungen bezüglich des Klimawandels und eine Reihe von Vorschlägen zum Klimaschutz wird derzeit diskutiert. Vermutlich werden amerikanische Politiker den Problemen der Trittbrettfahrer und der Aushöhlung der Wettbewerbsfähigkeit nun mehr Aufmerksamkeit schenken. Somit würden sie jegliche Maßnahmen von Seiten der EU legitimieren.
- Produkt- und Kennzeichnungsstandards?
Der Bericht des Europäischen Parlaments über Handel und Klimawandel betont ebenfalls die Notwendigkeit, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die letztendlichen Umweltkosten von Verbraucherprodukten zu schärfen. Der Bericht fordert eine Gesetzgebung, unter der es verpflichtend wäre, den ‚Kohlenstofffußabdruck’ von Produkten zu kennzeichnen, die innerhalb der EU zum Verkauf angeboten würden. Diese Kennzeichnung würde die Höhe der CO2-Emissionen anzeigen, die während Herstellung, Transport und eventueller Beseitigung von Produkten entstünden. Solch eine Maßnahme müsste ebenfalls gemäß der WTO-Regelungen gegen die Auferlegung von zollfreien Hemmnissen für den Handel überprüft werden.

