Rat unterstützt österreichisches Genmais-Verbot [DE]

Die Umweltminister der EU haben den Vorschlag der Kommission, das österreichische Verbot von zwei Genmaissorten aufzuheben, abgelehnt. Umweltverbände begrüßten die Entscheidung.

Der Rat hat am 18. Dezember 2006 eine einheitliche Position bezogen und den Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit abgewiesen. Lediglich Großbritannien, die Niederlande, die Tschechische Republik und Schweden befürworteten den Kommissionsvorschlag.

Der österreichische Umweltminister Josef Pröll sagte: „Dies ist ein sehr starkes politisches Signal an die Kommission, diese Themen nicht ständig auf- und anzugreifen“. 

Der Rat vertritt die Meinung, dass die landwirtschaftlichen und regionalen ökologischen Charakteristika das vorübergehende Verbot der Genmaissorten ausreichend begründet.

Die Kommission sagte, sie werde nach der Entscheidung des Rates nun ihre Möglichkeiten abwägen und sorgfältig die rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen prüfen, die jeden weiteren Vorschlag stützen sollten.

Die grüne Europaabgeordnete Hiltrud Breyer begrüßte die Entscheidung des Rates. Es sei absurd, dass die Kommission sich angesichts der Probleme durch Koexistenz und ungeklärte Gesundheits- und Umweltschäden so verhalte. Es sei im Hinblick auf die aktuellen Erkenntnisse fahrlässig, die genmanipulierte Maissorte MON 810 in der EU überhaupt zuzulassen, kritisierte Breyer.

Die Gen-Skeptikerin Helen Holder von Friends of the Earth Europe nannte die Entscheidung einen großen Rückschlag für die Biotech-Industrie und ihre Freunde in der Kommission. Jedes Land müsse das demokratische Recht haben, seine Bürger und die Umwelt zu schützen. Weder die Kommission noch die WTO sollte die Macht haben, den Europäern vorzuschreiben, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu essen. 

Martina Holbach, Policy-Beraterin für Gen-Fragen bei Greenpeace, betonte, dass die EU-Umweltminister dafür gewürdigt werden sollten, dass sie die Umwelt und den Verbraucherschutz gegen US-amerikanische Handelsinteressen und wirtschaftlichen Druck verteidigt hätten. Sie fügte hinzu, dass die Kommission ihre Pläne, ähnliche Maßnahmen gegen Griechenland und Ungarn einzuleiten, fallen lassen sollte, es sei denn, sie wolle weitere Niederlagen hinnehmen.

In einem vorangegangenen Urteil entschied die Welthandelsorganisation (WTO), dass das österreichische Verbot gentechnisch veränderter Organismen, internationales Handelsrecht verletze. Das Urteil hat nicht das Genverbot als solches für nichtig erklärt, sondern erklärt, dass Österreich nicht die notwendigen im WTO-Gesetz vorgeschriebenen Risikoanalysen durchgeführt habe.

Das UN-Protokoll über die biologische Sicherheit, das von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, ermöglicht es Staaten, Genprodukte mit unbekannten Risiken zu verbieten. Die WTO hat dieses Protokoll nicht in ihre Erwägungen einbezogen, da die Kläger im Handelsstreit, die USA, Kanada und Argentinien, es nicht unterzeichnet haben.

Die Kommission wollte erreichen, dass Österreich das Verbot von zwei Genmaissorten – MON 810 und T 25 – aufhebt, um die WTO-Regeln zu erfüllen. Dies ist seit Juni 2005 der zweite Versuch der Kommission, die Mitgliedstaaten zu einer Abschaffung ihrer Genverbote zu bewegen.

Der Kommission bleiben nunmehr zwei Möglichkeiten: Sie kann ihren Vorschlag zurückziehen und einen neuen ausarbeiten. Sie kann jedoch auch die Entscheidung des Rates vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

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