Pestizide: Parlament streng bei Wirkstoffen, lockerer bei Verwendung [DE]

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Das Parlament hat für eine Erweiterung der Wirkstoffe, deren Verwendung während der Herstellung von Pestiziden in der EU verboten ist, gestimmt. Strikte Beschränkungen der Verwendung von Pestiziden, wie sie von den grünen Europaabgeordneten vorgeschlagen worden waren, wurden jedoch nur teilweise unterstützt.

  • Entgiften

In einer Abstimmung der ersten Lesung vom 23. Oktober 2007 fügte das Parlament der von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Wirkstoffen mögliche immuntoxische und neurotoxische Substanzen zu, die nicht bei der Herstellung von Pestiziden verwendet werden dürfen. Die bestehende Liste der Kommission enthält krebserregende, genotoxische und Störungen des Hormonsystems verursachende Substanzen, sowie solche, die der Fortpflanzungsgesundheit schaden könnten. 

Unter den Plänen der Kommission würde die EU eine Liste mit ‚aktiven Wirkstoffen’ aufsetzen, die bei der Herstellung von Pestiziden verwendet werden dürfen. Es wäre dann den Mitgliedstaaten überlassen, einzelne Pestizide, die mit den bewilligten Substanzen hergestellt werden, zu genehmigen.

Wenn die Abstimmung der ersten Lesung des Parlaments von den Mitgliedstaaten angenommen und später ein Gesetz werden würde, wären, laut Kommission, etwa fünf bis sechs Prozent der Pestizide, die gegenwärtig in der EU benützt werden, illegal.

Ein weiterreichender Vorschlag des Umweltausschusses zur Reduzierung der Gesamtheit der Pestizide, die in der EU verwendet werden, um 50% während der nächsten zehn Jahre, wurde vom Parlament abgelehnt. Letzteres will die Entscheidung den Mitgliedstaaten überlassen und zieht es stattdessen vor, Reduktionsvorgaben nur in bestimmten Fällen, in denen äußerst gefährlichen Substanzen verwendet werden, zu verhängen. Das Parlament beabsichtigt, die Verwendung der Wirkstoffe, die als ‚besonders besorgniserregende Stoffe’ bekannt sind, bis 2013 zu halbieren.

  • Genehmigungsverfahren

Der zonenzentrierte Ansatz der Kommission (siehe EURACTIV vom 22. Oktober 
2007) wurde vom Parlament abgelehnt, da letzteres vorzieht, dass die Mitgliedstaaten die nationale Kontrolle über die Produktgenehmigung beibehalten.

Das Parlament stimmte außerdem für kürzere Bewilligungszeiträume für Substanzen als die Kommission, die einen Bewilligungszeitraum von zehn Jahren für die meisten neuen Stoffe und eine Genehmigung von 15 Jahren für risikoarme Substanzen vorschlug. Wirkstoffe, die sich ‚leicht’ durch weniger toxische ersetzen lassen, sollen nur für sieben Jahre zugelassen werden, wie aus dem Vorschlag der Kommission hervorgeht. 

Das Parlament unterstützte frühere Forderungen von Europaabgeordneten des Umweltausschusses nach fünf- anstatt siebenjährigen Bewilligungszeiträumen für austauschbare Produkte. Das Parlament lehnt weiterhin die Pläne der Kommission über die Erneuerung von Substanzbewilligungen ab: Die Kommission befürwortet eine unbefristete Erneuerung sobald eine Substanz zunächst für die Dauer von zehn Jahren bewilligt wurde. Das Parlament wiederum möchte die Genehmigung von Substanzen nur einmal erneuert sehen, für einen Zeitraum, der ‚zehn Jahre nicht überschreitet’.

  • Sprühen und Nutzung

Die Beschränkungen für das Sprühen in öffentlichen Plätzen, wie Schulen und Krankenhäuser, wurden von den meisten Europaabgeordneten unterstützt, ebenso wie ein Verbot des Sprühens aus der Luft. Ausnahmeregelungen wurden jedoch besonders für schwer erreichbare Gebiete, wie Weinberge, eingeräumt 

Das Parlament hat jedoch ein vollständiges Verbot für die Verwendung von Pestiziden in öffentlichen Gebieten nicht unterstützt. Es hat einige der restriktiveren Maßnahmen, die der Umweltausschuss vorgeschlagen hatte, abgelehnt, wie beispielsweise dass Landwirte ihre Nachbarn über ihr Vorhaben, Pestizide zu versprühen, informieren müssten, oder die Auferlegung einer Pufferzone von zehn Metern im Umkreis von Wasserflächen. Laut einer Mehrheit der Europaabgeordneten sollte es Sache der Mitgliedstaaten sein, das Ausmaß dieser Pufferzone zu bestimmen.

Der Europäische Pflanzenschutzverband (ECPA) reagierte mit kritischen Stimmen auf die vom Parlament vorgeschlagene Erweiterung des Verbots bestimmter Wirkstoffe. Der Verband sagte, dass der europäischen Lebensmittel- und Landwirtschaftsindustrie ernsthafte Schäden zugefügt würden, wenn die Parlamentsabstimmung EU-Gesetz würde.

Der ECPA argumentierte, dass die strengeren Regelungen ebenfalls ein Risiko für die Agrar- und Ernährungsindustrie darstellten. Landwirten würden in vielen Fällen nur wenige Lösungen zur Verfügung stehen, um wichtige Pflanzen vor Zerstörung zu schützen, erklärte die Organisation in einer Pressemitteilung.

Weiterhin forderte der ECPA, dass sie weiterhin an der Seite der Landwirte und Züchter der Agrar- und Ernährungsindustrie, Mitgesetzgeber und der Europäischen Kommission  tätig sein werde, mit der Absicht, ein endgültiges Ergebnis zu erreichen, das den Bedürfnissen der europäischen Wähler besser nachkomme.

ESA, der Europäische Saatgutverband, betrachtet die Abstimmung im Parlament als eine ‚verpasste Chance’, um ein offensichtliches Dilemma zu beheben. Die Saatgutindustrie stehe zwischen dem europäischen Gesetz zum Inverkehrbringen von Saatgut, das theoretisch einen wahren Gemeinsamen Markt für Saatgut schaffen könne, und der alten Richtlinie zu Pflanzenschutzmitteln, die in der Praxis keine vollziehbare gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen kenne.

Die Europaabgeordnete Christa Klass, die Berichterstatterin der EVP-ED, war zufrieden, dass die Abstimmung im Parlament den fundamentalistischen Kurs des Umweltausschusses berichtigt habe. Sie bemerkte wohlwollend, dass eine Pauschalkürzung der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln von der Mehrheit der Europaabgeordneten nicht unterstützt wurde.

Die sozialdemokratische Fraktion reagierte weniger positiv auf das Ergebnis der Abstimmung. Sie sagte, die Christdemokraten hätten dem Druck der Branche nachgegeben und hätten keine strikteren Restriktionen für die Nutzung von Pestiziden gefordert.

Die Grünen begrüßten die Abstimmung als einen ‚Meilenstein’ im Bereich Verbraucher- und Umweltschutz. Die KVEL/NGL (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke) stand der Abstimmung mit gespaltener Meinung gegenüber. Sie sagte in einer Pressemitteilung, während die rechtsstehenden Europaabgeordneten dem Lobbyismus der Branche nachgegeben hätten, habe das Parlament nichtsdestotrotz die Bestimmungen angenommen. Letztere würden von großer Bedeutung sein, um die Verwendung von Pestiziden zu reduzieren und um Verbraucher und Umwelt zu schützen.

Ein Verbund von NGOs – dem Europäischen Umweltbüro (EUB), dem Pestizid Aktions-Netzwerk Europa (PAN), dem International Chemicals Secretariat und der Health & Environment Alliance (HEAL) – äußerten seine Erleichterung, dass die Liste der Substanzen erweitert wurde. Der Verbund sagte jedoch, die Abstimmung zeige, dass die Europabgeordneten mit starkem Druck von Seiten der Industrie zu kämpfen hätten. 

Elliot Carnell von PAN Europe äußerte den Vorwurf, dass ein großer Teil des Europäischen Parlaments sich völlig außer Reichweite der europäischen Bürger befände, deren größte Sorge, die mit Ernährung in Verbindung stehe, hohe Pestizidrückstände in Obst und Gemüse sei. Die Europaabgeordneten hätten es versäumt, konkrete Zielvorgaben zur Reduktion der Verwendung von Pestiziden zu liefern und hätte auch keine Garantie abgegeben, dass der Grad der Vergiftung von Lebensmitteln sinken werde. Es mangele auch an verpflichtenden Fristen, um integrierten Pflanzenschutz anzuwenden, sagte er.    

Georgina Downs der britischen Pesticides Campaign in Europe betonte, dass die Europaabgeordneten mit dem Text der Änderung (zum Sprühen von Pestiziden in sensiblen Gebieten), wie er nun tatsächlich sei, für ein Verbot der Verwendung von Pestiziden in Zonen gestimmt hätten, in denen Pestizide nicht gesprüht werden dürften. Zu diesen zählten Felder in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Spielplätzen und anderen öffentlichen Plätzen. Downs erklärte in einer Pressemitteilung, dies sei ein sehr positiver Schritt, da es derzeit keinerlei Maßnahmen gebe, die Menschen vor der Belastung durch Pestizide schützten.

Das Pestizid-Paket  , das von der Kommission im Juli 2006 vorgelegt wurde, schlägt eine Verordnung zur Aktualisierung der Richtlinie von 1991 über die Marktzulassung von Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden) sowie eine Richtlinie über den täglichen Gebrauch von Pestiziden vor.  

Im Juni 2007 stimmten die Europaabgeordneten im Umweltausschuss dafür, die vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Verbot für die Verwendung von Pestiziden in der Nähe von öffentlichen Plätzen zu verschärfen (siehe EURACTIV vom 27. Juni 2007

Im September forderte der Ausschuss außerdem strengere Kriterien zur Bestimmung, welche Arten von Wirkstoffen bei der Herstellung von Pestiziden verwendet werden dürfen (siehe EURACTIV vom 12. September 2007).  

  • 26. November 2007: Mögliche politische Einigung im Agrarrat.

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