Italien aufgrund ‚mangelhafter‘ Abfallpläne vor Gericht [DE]

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Die ergriffenen Maßnahmen zur Lösung der Abfallkrise in der Region um Neapel seien „mangelhaft“ und gefährdeten die Gesundheit der Bürger, sagte die Europäische Kommission.

Italien muss sich vor dem Europäischen Gerichtshof behaupten, da es dem Land nicht gelungen ist, Pläne zu Abfallsammlung und -entsorgung in der Region Kampanien umzusetzen, die gemäß der EU-Rahmenrichtlinie zu Abfall vorgenommen werden müssen. Dies kündigte die Kommission am Dienstag (6. Mai 2008) an.

„Die Müllberge, die in den Straßen Kampaniens liegen und nicht abgeholt werden, führen uns deutlich vor Augen, welche Gefahr für Umwelt und Gesundheit von einer mangelhaften Abfallwirtschaft ausgeht“, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtete ebenfalls zunehmend über Gesundheitsprobleme in der Region aufgrund des mangelhaften Umgangs mit Müll und der unsachgemäßen Müllverbrennung.

Müllkrisen sind in Kampanien bereits häufiger vorgekommen, da Abfallentsorgung ein lukratives Geschäft ist, das zu großen Teilen von der Camorra, der lokalen Mafia, kontrolliert wird. Im Sommer 2007 hatten ernsthafte Probleme der Müllverwaltung in der Region für internationale Schlagzeilen gesorgt und die Kommission veranlasst, ein Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen (EURACTIV vom 27. Juni 2007).

Die Krise habe sich zwar seit der Ernennung eines neuen „Kommissars zur Behebung des Müllnotstands“ entspannt, so die Kommission. Dennoch ist sie der Ansicht, dass die Maßnahmen nicht ausreichten, „um die Abfallprobleme in Kampanien langfristig in den Griff zu bekommen und zu verhindern, dass sich die unannehmbaren Vorfälle vom letzten Jahr wiederholen“. 

Den italienischen Behörden sei es nicht gelungen, „einen klaren Zeitplan für Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sortieranlagen, Abfalldeponien, Müllverbrennungsanlagen und anderer Einrichtungen zur Behebung der Müllprobleme in der Region vorzulegen“, fügte die Kommission hinzu.

Der Müllnotstand in Neapel käme „nicht überraschend”, betonte Dimas wahrend einer Anhörung im Parlament im Januar 2008. Er sei der Höhepunkt eines mehr als 14 Jahre andauernden Prozesses der mangelhaften Anwendung der europäischen Gesetzgebung zur Abfallverwaltung, für die Italien bereits wiederholt vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden war.

In einem ähnlichen Fall sprach die Europäische Kommission der Region Latium am Dienstag (6. Mai 2008) eine Warnung aus, da es letzterer nicht gelungen war, regionale Pläne zur Abfallentsorgung anzunehmen. Der Region könnten Bußgelder auferlegt werden, falls sie den Auflagen nicht entspreche, warnte die Kommission.   

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