Industrie bereitet sich auf neue EU-Chemikalienpolitik vor [DE]

chemicals.jpg

Während sich die EU-Institutionen auf die letzte Verhandlungsrunde über das REACH-Gesetzespaket vorbereiten, hat die Industrie bereits mit der Umsetzung der neuen Vorschriften begonnen.

Die Aussicht auf eine Entscheidung in der EU-Chemikalienpolitik vor Ausgang des Jahres führt dazu, dass die Bemühungen, die Unternehmen bei der Umsetzung von REACH zu unterstützen, aufgestockt werden. 

Eine Übergangstrategie wurde bereits 2004 von der Kommission ausgearbeitet, um eine reibungslose Umsetzung des Gesetzespakets nach der Annahme zu gewährleisten. So genannte REACH-Durchführungsprojekte werden bis zur Inbetriebnahme der EU-Chemiekaliengentur 2008 durchgeführt werden. Die Arbeit konzentriert sich auf fünf Bereiche:

  • Projekt 1: REACH-Prozessbeschreibung;
  • Projekt 2: Entwicklung eines IT-Systems zur Unterstützung der REACH-Umsetzung;
  • Projekt 3: Entwicklung von Leitlinien für die Industrie;
  • Projekt 4: Entwicklung von Leitlinien für die Behörden;
  • Projekt 5/6: Die Gründung einer EU-Chemikalienagentur;

Die Kommission hat am 25. September 2006 einen Workshoporganisiert, um Hersteller und nachgeschaltete Anwender in der Chemiebranche über REACH zu informieren. Auf dem Programm standen ein Überblick über Zeitfristen und Verpflichtungen sowie Empfehlungen dazu, wie die sichere Verwendung von Chemikalien gewährleistet werden kann.

Bereits letztes Jahr wurde eine Reihe von Simulationsübungen mit Stakeholdern in der Branche durchgeführt, um zu testen, wie REACH in der Praxis funktionieren würde.

  • Das SPORT-Projekt stellte eine Situation aus dem „echten Leben“ dar und umfasste den gesamten Prozess von der Voranmeldung bis zum Bewertungsbericht innerhalb der zukünftigen EU-Chemikalienagentur. Der Probedurchlauf, an dem 29 Chemiehersteller, neun Mitgliedstaaten und 25 nachgeschaltete Anwender teilnahmen, kam zu dem Ergebnis, dass das System mehr oder weniger zufrieden stellend funktioniert. Der endgültige Bericht enthält 40 Empfehlungen zur Verdeutlichung einiger Aspekte von REACH und zur Verbesserung der ‚Funktionalität’ (siehe EURACTIV 8. Juli 2005).
  • Das zweite Projekt, PRODUCE, beschäftigte sich mit nachgeschaltete Anwendern, die Chemikalien in Konsumgütern verwenden, und mit Fragen der Produktkennzeichnung. Der endgültige Bericht wurde im Januar 2006 vorgelegt und enthält 30 Empfehlungen zur Optimierung der ‚Funktionalität’ von REACH. Mehrere Anhänge beschäftigen sich mit Sicherheitsdatenblättern und Produktkennzeichnungen für einzelne Produkte wie Luftreiniger, Parfums oder Allzweckreiniger.

Das Ergebnis dieser Übungen wurde in den Durchführungsprojekten der Kommission berücksichtigt.

Trotz aller Bemühungen scheinen nicht alle Akteure mit den Bemühungen der Kommission, die Umsetzung des REACH-Paketes zu vereinfachen, zufrieden zu sein.

Am 13. September 2006 hat der United States Council for International Business (USCIB) – ein Handelsverbund, dem etwa 200 führende amerikanische Unternehmen angehören, deren jährliches Gesamteinkommen 3 Billionen US-Dollar übersteigt – die Leitlinien der Kommission für die Umsetzung von REACH stark kritisiert.

Die endgültigen Leitlinien, unter dem Namen RIP 3,8. bekannt, finden auf Substanzen Anwendung, die in bereits gefertigten Produkten („substances in articels“) enthalten sind. Da viele Produkte jedoch hundert oder mehr Chemikalien enthalten, beispielsweise Computer, würde die Registrierung sehr aufwändig.

„Wir befürchten, dass diese Leitlinien weder anwendbar noch angemessen sind“, sagte Andrea Fava, Managerin für Umweltangelegenheiten bei USCIB. Die Organisation empfiehlt eine Revision der vorgeschlagenen Leitlinien, weil die Mitglieder von USCIB die Anwendbarkeit des Entwurfs sowohl aus der Perspektive der Einhaltung als auch der Durchsetzung anzweifelten. Zudem äußerte USCIB den Verdacht, die Leitlinien könnten über die Kompetenzen des REACH-Pakets hinausgehen.  

USCIB forderte zudem, dass weitere Beiträge berücksichtigt werden sollten und die Leitlinien für Produkte abgeändert werden sollten.

Im Juni dieses Jahres hat der Europäische Rat der Verbände der chemischen Industrie (CEFIC) ein Beratungszentrum („ReachCentrum“) eröffnet, um Unternehmen in jedem Glied der Wertschöpfungskette bei der Erfüllung der Anforderungen von REACH zu unterstützen.

Nach Angaben von CEFIC wird das in Brüssel angesiedelte ReachCentrum von den Erfahrungen CEFICs mit EU-Projekten profitieren, die CEFIC „mit einer einzigartigen Expertise zu REACH“ ausgestattet hätten.

CEFIC würde dieses Fachwissen nun den Unternehmen als praktische Hilfe zur Verfügung stellen. Die angebotenen Leistungen umfassten auch das Management der Konsortien und die Wahrung der Vertraulichkeit, ebenso wie Unterstützung bei der Registrierung von Substanzen bei der EU-Chemikalienagentur.

Für den WWF diente SPORT (Strategic Partnership on REACH Testing) lediglich dazu, zu beweisen, dass REACH starten könne, jedoch die Industrie bessere Anleitungen für die Umsetzung bräuchte. Für WWF ist die Schlussfolgerung des Abschlussberichts von entscheidender Bedeutung, nach der ein „Paradigmenwechsel“ in der Chemieindustrie noch nicht vollzogen sei. Zusätzlich würden einige Industrieverbände auf Änderungen des Gesetzesentwurfs drängen, anstelle, dass sie ihre Mitglieder auf die Einhaltung von REACH vorbereiteten, so der WWF. 

Der neue gesetzliche Rahmen über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) wird das derzeitige duale System ersetzen. Es betrifft: 

  • alte“ Chemikalien, die vor 1981 auf den Markt gelangt sind (ca. 100.000); und
  • neue“ Chemikalien, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt gekommen sind (ca. 2.700)

Das neue System sieht vor, dass alle Chemikalien mindestens einer grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsprüfung innerhalb eines Zeitraums von 11 Jahren unterworfen werden müssen. Laut Aussage der Kommission sind die Sicherheitsinformationen über ungefähr 99% der existierenden Stoffe „zweifelhaft“. Dies werfe Fragen über ihren möglichen schädlichen Einfluss auf die menschliche Gesundheit auf.

Eine endgültige Entscheidung über den Gesetzesvorschlag könnte Ende des Jahres fallen. Sollte das Gesetzespaket angenommen werden, treten die Vorschriften im Frühjahr 2007 in Kraft. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki würde ein Jahr später ihre Arbeit aufnehmen und den Überwachungsprozess einleiten. 

  • Die Kommission hat angedeutet, dass sie eine Überprüfung von REACH kurz nach der Annahme vorbereite. Dies könnte Änderungen zu verschiedenen Anhängen (I, II, IV, V and XI of REACH) und, falls angemessen, den Entwurf einer Umsetzungsgesetzgebung umfassen (z.B. für Gebühren und Testmethoden).

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren