Obgleich die EU-Umweltminister sich darüber einig zu sein scheinen, dass eine häufigere Überprüfung der langfristigen Umweltverträglichkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nötig ist, gibt es noch Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Mitgliedstaaten GVO-freie Zonen in ökologisch anfälligen Gebieten einrichten sollen.
Nach einer Reihe informeller Diskussionen zu Beginn des Sommers dieses Jahres debattierten die 27 EU-Umweltminister das Zulassungsverfahren für GVO in der EU während eines Ratstreffens am 20. Oktober 2008.
Doch die Mitgliedstaaten gerieten über den Schutz ökologisch anfälliger und geschützter Gebiete und die Errichtung von GVO-freien Zonen aneinander. Einige Delegationen hoben hervor, dass der aktuelle gesetzliche Rahmen bereits weitergehende Schutzmaßnahmen erlaube, wenn es wissenschaftliche Beweise für ein Risiko gebe.
Andere möchten gerne selbst die Kontrolle über ihr nationales Territorium haben und verlangen in dieser Hinsicht eine stärkere Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, das ihnen erlauben würde, in ökologisch anfälligen Öko- und Agrarsystemen GVO-freie Zonen einzurichten.
Frankreich, das den Ratsvorsitz innehat, zufolge wurden sich die Minister bezüglich der Notwendigkeit für eine bessere langfristige Umweltverträglichkeitsprüfung einig. Einige Delegationen sprachen sich außerdem für eine Überarbeitung der Leitprinzipien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in dieser Hinsicht aus. Ihre Sicherheitsbeurteilungen sollten demnach insbesondere immer die aktuellsten Forschungsergebnisse berücksichtigen, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gebe.
Die Berücksichtigung von Bedenken sozioökonomischer Natur im Zulassungsverfahren für GVO (wie die Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Auswirkungen, die eine Einführung von GVO-Saatgut auf den Agrarsektor haben könnte) beschrieben die Minister sowohl für „wichtig“ als auch „komplex“. Sollten solche Kriterien berücksichtigt werden, müssten dabei die Verpflichtungen der EU gegenüber der Welthandelsorganisation beachtet werden, hoben sie hervor. Darüber hinaus betonten einige Mitgliedstaaten, dass solche Maßnahmen niemals eine wissenschaftliche Beurteilung als das Hauptkriterium für eine Zulassung von GVO ablösen könnten.
Die Minister betonten außerdem, dass es im Zusammenhang mit GVO keine genau definierten sozioökonomischen Kriterien gebe. Deshalb könne man auf EU-Ebene Methoden festlegen, um solche Kriterien herauszuarbeiten und zu beurteilen.
Positionen
Aus kürzlich veröffentlichten Daten der Europäischen Bioindustrie-Vereinigung (EuropaBio) zum Getreideanbau mit Biotechnologie in Europa geht hervor, dass es mehr Landwirte in der EU gebe, die sich für den Einsatz von Biotechnologie entschieden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, obwohl seit 10 Jahren infolge eines Moratoriums der Mitgliedstaaten keine neuen GVO-Produkte mehr genehmigt wurden.
Die Vereinigung drängt deshalb die EU-Minister, das Moratorium für den Ackerbau aufzuheben und den europäischen Landwirten das Recht zuzugestehen, die Produkte auszuwählen, die ihrer Meinung nach am besten für den Schutz ihres Getreides geeignet seien und ihre Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich steigern könnten.
EuropaBio zufolge warten in der EU gut 50 Produkte auf Zulassung, 19 davon sind für den Ackerbau bestimmt.
Greenpeace argumentiert unterdessen dafür, dass es den Mitgliedstaaten erlaubt sein solle, GVO-freie Zonen einzurichten und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verunreinigung des Saatguts zu verhindern. Die Organisation erklärt, dass der derzeitige Zulassungsprozess der EU große Mängel aufweise, denn er ignoriere die Langzeitwirkungen von GVO, nachgewiesene Auswirkungen von GVO auf die biologische Vielfalt, auseinander gehende Meinungen von Wissenschaftlern und die Bedenken der EU-Mitgliedstaaten.
Deshalb fordert die NGO die Umweltminister dazu auf, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen für GVO beachtet würden und dass Umweltverträglichkeitsprüfungen von unabhängigen Instituten mit der nötigen wissenschaftlichen Erfahrung durchgeführt würden.
Hintergrund
Da sich der Rat seit mehr als zehn Jahren weder auf eine Erlaubnis noch auf ein Verbot genetisch veränderter Organismen (GVO) einigen kann, steht es der Europäischen Kommission nun frei, GVO auf Basis eines besonderen Genehmigungsverfahrens zu erlauben.
Doch sowohl das besondere Genehmigungsverfahren als auch die Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gerieten in Kritik (siehe EURACTIV vom 5. Dezember 2005 und vom 10. März 2006). Die Kommission beschloss deshalb, konkrete Veränderungen am GVO-Zulassungsverfahren der EFSA vorzunehmen (EURACTIV vom 12. April 2006).
Auch mehrere Mitgliedstaaten haben wiederholt die Einführung einer EU-Schutzklausel gefordert, die es ihnen erlauben würde, den Vertrieb oder den Anbau von gentechnisch verändertem Getreide in ihrem Land zu verbieten, selbst wenn es dafür EU-weite Genehmigungen gibt. Doch die Kommission ist auf die Anträge der Mitgliedstaaten nie konkret eingegangen und hat die Länder immer dazu aufgefordert, die nationalen Verbote aufzuheben.
Frankreich richtete im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe ein und legte eine Reihe von Vorschlägen vor, um diese Probleme zu lösen.
Zeitstrahl
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Dez. 2008: Abschließende Erklärung vom Rat der Umweltminister erwartet.
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