EU hebt französische und griechische Gentechnikverbote nicht auf [DE]

Eine Expertengruppe der europäischen Kommission für Gentechnik versäumte es gestern, eine Einigung über die nationalen Verbote der Anpflanzung von gentechnisch verändertem Saatgut von Griechenland und Frankreich zu erzielen. Damit überließ sie die Entscheidung dem EU-Rat der Minister, in dem noch nie eine Mehrheit für oder gegen die Verbote erreicht werden konnte.

Nachdem Griechenland und Frankreich den Anbau der genmanipulierten Maissorte MON810 verboten hatten, hatte die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gebeten, unter Einbezug der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu ermitteln, ob die Verbote berechtigt seien.

Nachdem die EFSA keine wissenschaftlich belegbaren Gründe ermitteln konnte, die die Verbote gerechtfertigt hätten, forderte die Kommission, den Bereich für gentechnisch veränderte Organismen und Umweltrisiken des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit  auf, den beiden Ländern zu verordnen die Verbote aufzuheben.

In diesem Ausschuss konnte während einem Treffen am 16. Februar jedoch keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag erreicht werden.

Da die Mitglieder des Ausschusses Repräsentanten der EU-Mitgliedstaaten sind,  wird der Rat in  eine  ähnlich verfahrene  Situation geraten. Der Rat der Umweltminister soll sich während der Amtsperiode Tschechiens als Vorsitz des Europarates, zweimal treffen und zwar Anfang März und Ende Juni 2009.

Nationale Verbote wurden im Vorfeld bereits von Ungarn und Österreich eingeführt und die Minister hatten es nie geschafft eine qualifizierte Mehrheit zu finden dies zu bestätigen oder abzulehnen. Nur einmal im Jahr 2007, als die endgültige Entscheidung bei der EU-Kommission verblieb, die die EU-Mitgliedstaaten ab dann stets aufforderte die Verbote aufzuheben.

Die Kommission wird das Ergebnis der heutigen Debatte in einer formellen Entscheidung festhalten und es an den Rat senden, der dann zwei Monate Zeit hat, darauf zu reagieren. Wenn er dies versäumt, wird die endgültige Entscheidung automatisch an die Kommission zurückverwiesen, so erläutert die Kommissionssprecherin Barbara Helfferich den Prozess. Die Zusammenkunft der Umweltminister im Juni liege demnach außerhalb der Frist, aber die Minister könnten im Landwirtschaftsausschuss über den Umgang mit dem griechischen und französischen Verbot abstimmen.

Der Rat der Umweltminister wird am zweiten März 2009, über die Pläne der Kommission Ungarn und Österreich zur Aufhebung ihrer Verbote zu zwingen, abstimmen. 

Es wird das zweite Mal sein, dass der Rat über Ungarn abstimmt. Im Jahr 2007 waren die Minister zu einer qualifizierten Mehrheit gegen die Entscheidung der Kommission gelangt, Ungarn zu einer Aufhebung des Verbotes zu zwingen, aber die Kommission verlangt nun eine Neuwahl. Ein Sprecher des Rates konnte bisher keine Prognose über das Resultat abgeben.

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