EU erklärt Umweltverbrechen für strafbar [DE]

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Nach achtjährigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament sich mit den Mitgliedstaaten auf eine Gesetzgebung geeinigt, die nationale Regierungen dazu zwingen würde, strafrechtliche Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die vorsätzlich oder fahrlässig der Umwelt schaden.

Die Einigung wird die britischen Konservativen verärgern, die sich mit Händen und Füßen gegen das gewehrt haben, was sie ein „Eindringen“ in das nationale Strafrecht nennen.

Aber die Befürworter von EU-weiten Maßnahmen – unter ihnen die Europäische Kommission – betonen, dass diese notwendig seien, um zu verhindern, dass Straftäter einen Nutzen aus den diffusen und unterschiedlichen strafrechtlichen Vorschriften schlagen.

Um Gegner zu beschwichtigen, wird in der Richtlinie klargestellt, dass strafrechtliche Sanktionen nur im Falle „nachhaltiger Schäden“, Tod oder schwerer Körperverletzung gefordert werden können und auf die Bereiche begrenzt sind, in denen die EU Befugnisse hat und so die nationale Gesetzgebung in anderen Bereichen nicht berührt.

Dem Text zufolge würde die Liste strafbarer Handlungen beinhalten:

  • Unrechtmäßige Einleitung, Abgabe oder Einbringung von Substanzen in die Luft, den Boden oder das Wasser, wenn dadurch der „Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen“ oder „erhebliche Schäden“ hinsichtlich der Umwelt verursacht werden;
  • Die Beförderung von Abfällen;
  • Tötung, Zerstörung, Besitz und Entnahme von Exemplaren geschützter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten, außer wenn es sich um unwesentliche Mengen handelt, die geringen oder keinen Einfluss auf die Erhaltung der Arten haben;  
  • Jegliches Verhalten, dass eine erhebliche Schädigung eines Lebensraums innerhalb eines geschützten Gebiets verursacht;
  • Produktion, Ein- und Ausfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen.

Aufruf zu, Anstiftung von oder Beihilfe zu solchem Verhalten wird gleichermaßen als Straftat bewertet werden. Die Richtlinie wird jedoch nur für die Gesetzgebung der EU gelten, nicht für die nationale Gesetzgebung.
Keine Mindeststrafen

Die Kommission hatte ursprünglich gehofft, Sanktionen zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis oder zwischen 300 000 Euro und 1 500 000 Euro zu verhängen – je nach Schweregrad des Vergehens.

Im endgültigen Kompromiss jedoch, der den Regelungen des Europäischen Gerichtshofs (siehe Hintergrund) Rechnung tragen soll, bleibt die Entscheidung über das Strafmaß Sache der Mitgliedstaaten. Die Richtlinie fordert nur, dass die Sanktionen „wirksam, angemessen und abschreckend“ sein sollten.

„Mehr Ehrgeiz“ im Kampf gegen Verschmutzung durch Schiffe gefordert

In einer weiteren Abstimmung am 20. Mai 2008 – dem ersten Europäischen Tag der Meere – nahmen die Europaabgeordneten einen Bericht über Vorschläge der Kommission zu einer neuen Meeresstrategie an; der Bericht kritisiert den Mangel an Maßnahmen, um die Verschmutzung durch Schiffe zu reduzieren.

Die Europaabgeordneten bestehen darauf, dass die Meerespolitik einen nachhaltigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten müsse, vor allem durch die Aufnahme der Schifffahrt in das Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS), wie es mit der Luftfahrtsektor geschehen war (siehe LinksDossier über Luftfahrt und Emissionshandel).

Sie forderten die Kommission zudem auf, Mindeststandards für Stickoxid-Emissionen für Schiffe einzuführen, die Häfen innerhalb der EU anlaufen und Schiffskraftstoffe mit geringerem Schwefelgehalt zu fördern. Um die Durchführung anzuregen, schlagen sie die Einführung von Steuern oder Gebühren für alle Schiffe vor, die in EU-Gewässern verkehren oder Häfen der Gemeinschaft anlaufen. 

Darüber hinaus betonten sie, dass die Kommission noch Maßnahmen zu einer Beschränkung der „Verschmutzung der Meere von Land” durchführen müsse und forderten sie auf, einen Aktionsplan zu erarbeiten.

Mehr Sicherheit beim Abwracken von Schiffen

In einer weiteren Abstimmung vom 21. Mai 2008 forderten die Europaabgeordneten von der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die EU-Länder Giftmüll an den Stränden von Indien, Bangladesch und Pakistan abladen. Der Großteil der in der EU registrierten Schiffe, die verrostet sind, wird dort außer Betrieb genommen.

Der Bericht fordert die EU auf, ihre eigenen Kapazitäten zum Abwracken von Schaffen zu erweitern und sicherzustellen, dass alle Schiffe der EU vorgereinigt und von gefährlichen Abfällen befreit werden, wenn sie in ärmere Länder verschifft werden sollen, wo die Zahl der tödlichen Unfälle viel höher ist als in der EU und einer von sechs Arbeitern Asbest ausgesetzt ist.

Hartmut Nassauer (EVP-ED, DE), Berichterstatter über die Vorschläge für Umweltverbrechen, begrüßte die Einigung auf die Gesetzgebung. Er sagte, man setze damit einen Präzedenzfall. Die Abstimmung sei die erste, mit der das Parlament ein umfassendes Gesetzespaket annehme, das die Anwendung des Strafrechts beinhalte. Er befürwortete weiter die Möglichkeit, dass die Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen in Zukunft neben Umweltschutz auf andere Bereiche ausgeweitet werden könnte.

Trotz der Abschwächung der ursprünglichen Vorschläge und dem Fehlen eines gemeinsamen Mindeststrafmaßes sagte die Kommission, sie glaube, die Einigung sei nichtsdestotrotz ein sehr wichtiger Schritt, um die Umsetzung einer Umweltgesetzgebung zu verbessern. Es werde für diejenigen, die für Umweltverschmutzung verantwortlich seien, keinen „Schutz“ mehr geben, sagte Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot

Laut der grünen Europaabgeordneten sei die vorgeschlagene Richtlinie „ein wichtiger Schritt, jedoch nicht der Endpunkt der Bemühungen für besseren EU-Umweltschutz“. Monica Frassoni, Ko-Vorsitzende der Fraktion der Grünen/EFA, bedauerte den eingeschränkten Geltungsbereich der Richtlinie und die Tatsache, dass die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der neuen Regelungen und für die Bestimmung des Strafmaßes Sache der Mitgliedstaaten sein werde. In dieser Hinsicht werde man deren Maßnahmen genau verfolgen, sagte sie.

Die britischen Konservativen waren lange Zeit gegen EU-weite Maßnahmen. Sie begründeten dies damit, dass viele EU-Länder, darunter auch Großbritannien, ein Eingreifen der Kommission in das Strafrecht vehement ablehnen. In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2005 – das der Kommission das Recht einräumte, strafrechtliche Maßnahmen gegen Umweltsünder zu verhängen – sagte der britische Konservative Timothy Kirkhope, dies sei alles andere als eine „Motivationsschub“ für die Demokratie in der EU. Dies sei ein schwerer Schlag gegen das Recht der Länder, in diesen Angelegenheiten selbst zu entscheiden.

Die Kommission ist seit acht Jahren bemüht, eine Gesetzgebung einzuführen, um die schwersten Umweltverbrechen bestrafen zu können. Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kommission und den nationalen Regierungen über die Rechtsgrundlage des geplanten Gesetzes und darüber, ob Brüssel in Rechtsfragen eingreifen darf, haben das Gesetzgebungsverfahren jedoch behindert (LinksDossier).

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. Oktober 2007 hat diese Angelegenheit ein für alle Mal geklärt. Es unterstützte das Recht der Kommission, strafrechtliche Sanktionen für Umweltschäden zu verhängen. Jedoch entschied das Gericht, dass die Kommission nicht befugt ist, die Art oder die Höhe dieser Strafen zu bestimmen (EURACTIV vom 24. Oktober 2007).

Im Januar 2008 setzte Frankreich einen rechtlichen Präzedenzfall: Der Strafgerichtshof in Paris verurteilte den weltweit viertgrößten Ölkonzern Total SA und drei weitere Parteien zu Strafen von bis zu 375 000 Euro für ihren Anteil am „ökologischen Schaden“, der durch das Sinken des Öltankers Erika im Jahre 1999 verursacht worden war. Dies ist der erste Fall, in dem ein Gericht eine strafrechtliche Verurteilung für Umweltschaden ausgesprochen hat (EURACTIV vom 17. Januar 2008).

  • 2010: Die Mitgliedstaaten werden zwei Jahre Zeit haben, um die Richtlinie über den „strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ umzusetzen.

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