Erste REACH-Liste kurz, aber regelmäßig aktualisiert [DE]

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Die erste Liste der gefährlichsten Chemikalien, die von der EU überprüft werden müssen, werde möglicherweise nur 12 Substanzen enthalten, sagte der Direktor der Europäischen Chemikalienagentur Geert Dancet auf einer Konferenz. Dort wurde eine andere Liste von etwa 270 Substanzen vorgestellt, die die offiziellen REACH-Kriterien erfüllen und damit zugelassen werden. 

Öffentliche Interessengruppen und NGO haben gemeinsam ein Chemikalien- Register aufgestellt, das etwa 270 chemische Substanzen enthält, die vorrangig im Rahmen von REACH ersetzt werden sollen (REACH SIN-Liste). 

Per Rosander, der Direktor des International Chemical Secretariat (ChemSec), bezeichnete die Liste als erste gemeinsame Anstrengung zur Identifizierung von Substanzen, die die REACH-Kriterien erfüllen und damit zugelassen werden. Außerdem forderte er Unternehmen auf, Eigeninitiative zu zeigen und krebserregende, schwer abbaubare und bioakkumulative Chemikalien durch sichere Alternativen zu ersetzen. 

Während das Chemikalien- Register hunderte sehr bedenkliche Chemikalien identifiziert, hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), der für die Vorschläge zur Identifizierung solcher Substanzen verantwortlich ist, bislang erst 16 Substanzen ausgemacht, die auf der Liste der sehr bedenklichen Chemikalien erscheinen sollen.

Der Ausschuss wird sich im nächsten Monat treffen, um über die Liste zu diskutieren, da man bei vier der 16 Substanzen zu keiner Übereinstimmung hatte gelangen können. Die endgültige Liste, die Mitte Oktober veröffentlicht werden soll, werde deshalb möglicherweise nur 12 Substanzen umfassen, sagte Geert Dancet, der verantwortliche Direktor der ECHA. 

REACH sei dabei, durch praktische Erfahrungen zu lernen. Außerdem wolle er deutlich machen, dass die Liste der sehr bedenklichen Substanzen immer wieder aktualisiert werden soll, fügte Dancet hinzu. ECHA werde die Liste mindestens einmal im Jahr aktualisieren und neue Substanzen hinzufügen. Behörden sollten überdenken, wie das beste Risikomanagement aussehe – Begrenzung oder Zulassung –, da die gleichzeitige Anwendung beider Maßnahmen sehr schwierig und nicht zu empfehlen sei, so Dancet.

Auf die Frage, ob die Liste zu kurz sei, antwortete Geert Dancet, der verantwortliche Direktor der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), dass sie verhältnismäßig kurz sei, aber dies darin begründet liege, dass der Prozess gerade erst eingeleitet wurde. Außerdem sei jeder darum bemüht, neue starke Verwaltungsstrukturen zu schaffen und sich mit diesen vertraut zu machen. Die verfügbaren Ressourcen zur Prüfung von Chemikalien seien außerdem begrenzt. Er sagte auch, dass die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden müssten, da sonst neue administrative Bürden das System überlasten könnten. Er äußerte sich nicht zur REACH SIN-Liste.

Alle Chemikalien auf der REACH SIN-Liste seien gefährlich und verdienten es, auf der Liste zu stehen, sagte Daryl W. Ditz, ein Mitglied des Beratungsausschusses für die Erstellung der Liste. Ditz ist außerdem politischer Berater beim Chemicals Program Centre for International Environment Law (CIEL) in den USA.

Ditz sagte, das Ziel der Liste sei es, Unternehmen eine Hilfestellung anzubieten, damit sie weise Entscheidungen treffen und gefährliche Substanzen rechtzeitig ersetzen könnten. Die Liste warne nachgeschaltete Anwender von Chemikalien (Unternehmen, die Autos, elektrische Geräte, Gebäude, Verbrauchsgüter, Spielzeuge, Nahrungsmittel usw. herstellen) frühzeitig und gebe ihnen somit genügend Zeit, eigene Lösungen und Lieferanten, die sie mit sicheren Substanzen versorgten, zu finden. Nach der Durchsicht der Liste werde ein kluges Unternehmen Pläne ausarbeiten, da eine weitere Nutzung der Chemikalien in zehn Jahren dem Geschäft schade. 

Ditz betonte auch, dass die erste REACH-Liste Chemikalien umfasse, die anhand ihrer Eigenschaften bestimmt wurden. Krebserregende, Geburtsfehler verursachende oder schwer abbaubare Chemikalien würden nicht automatisch verboten, sondern zunächst einmal identifiziert. Ihm zufolge stimmen zahlreiche Unternehmen und NGO darin überein, dass die gefährlichsten Chemikalien ersetzt werden müssen. Es sei jedoch verständlich, dass Unternehmen bezüglich alternativer Substanzen vorsichtig seien. Bevor sie eine Substanz ersetzten, müssten sie sich der Ungefährlichkeit der alternativen Substanz sicher sein, schloss Ditz. 

Unternehmen, die dem Endabnehmer und Verbraucher am nächsten seien, wüssten, dass sich Dinge ändern müssten. Sie hätten sich bereits an öffentliche Interessensgruppen gewendet, um deren Rat einzuholen, stimmte der führende Politikberater von ChemSec Nardono Nimpuno zu. Er fügte hinzu, dass die Berücksichtigung des Verbraucherwunsches nach sicheren Produkten bereits viele Unternehmen sowohl innovativer als auch wettbewerbsfähiger gemacht habe.

Der European Chemical Industry Council (Cefic) stellte fest, dass die Verantwortung für die Identifizierung von sehr bedenklichen Substanzen im Rahmen von REACH allein bei ECHA und den Mitgliedstaaten liege. Er glaube deshalb, dass jede Liste, die außerhalb des offiziellen Identifizierungsprozesses veröffentlicht werde, verwirrend und wenig hilfreich dabei sei, REACH als Dreh- und Angelpunkt der Gesetzgebung im Bereich Chemikalien zu etablieren.  

Die REACH SIN-Liste sei ein Vorschlag einer speziellen Interessensgruppe und nicht Teil des gesamten Rechtswerkes von REACH. Sie könnte möglicherweise zu Verwirrungen in der gesamten Wertschöpfungskette führen, sagte Cefic.

Nachdem die REACH-Verordnung im Jahr 2006 angenommen wurde, erstellt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun eine Liste, die alle Chemikalien umfasst, die in Bezug auf die Volksgesundheit und die Umwelt sehr bedenklich sind. 

Die 27 Mitgliedstaaten der EU sind dafür verantwortlich, Substanzen vorzuschlagen, die in die Liste der Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of Very High Concern – SVHC) aufgenommen werden sollten. Darunter fallen Chemikalien, die krebserregend sind, Geburtsfehler und andere Gesundheitsprobleme verursachen, nur schwer abbaubar sind und sich im menschlichen Körper ansammeln. Fristgerecht haben die Mitgliedstaaten im Juni 2008 16 Substanzen als solch gefährliche Chemikalien identifiziert. Zusätzlich hat die Kommission ECHA gebeten, Dossiers zu fünf anderen Substanzen zu erstellen. 

Die ersten Chemikalien auf dieser Liste sollen auf eine Prioritätenliste gestellt werden und müssen zunächst überprüft werden, bevor sie zugelassen werden können. Die Prioritätenliste wird deshalb auf Basis der ersten REACH-Liste entworfen und soll im Juni 2009 veröffentlicht werden.

  • 22. Oktober 2008: Voraussichtliche Veröffentlichung einer ersten REACH-Liste.
  • Juni 2009: Vorstellung des Vorschlags für eine erste Prioritätenliste
  • Herbst 2009: Veröffentlichung der endgültigen Prioritätenliste.

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