EP ebnet Weg für strengere EU-Regeln für Luftqualität [DE]

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Im Anschluss an eine Einigung im Rat hat das Parlament am 11. Dezember 2007 mit großer Mehrheit für eine Gesetzgebung für Luftqualität gestimmt. Diese soll neue Begrenzungen für die Feinstaubverschmutzung in der EU festsetzen.

  • Gefährlicher Staub

Die größte Neuheit der neuen Luftqualitätsrichtlinie ist, dass sie einen Grenzwert für Emissionen von Feinstaubpartikeln 2,5 (PM2,5) festlegt. Diese mikroskopisch kleinen Partikel, besonders, wenn sie durch industrielle Tätigkeiten oder Straßenverkehr verursacht werden, stellen erhöhte Gesundheitsrisikien dar. Sie können ungefiltert durch Mund und Nase tief in die Lunge und in den Blutkreislauf des Menschen eindringen, wo sie fatale Atem- oder Lungenerkrankungen hervorrufen können.

Die PM2,5 waren zuvor nicht Gegenstand irgendeiner EU-Verordnung.

In städtischen Gebieten werden die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die PM2,5-Grenzwerte durchschnittlich bis zum Jahr 2020 um 20%, verglichen mit den Belastungsniveaus von 2010, zu senken. Bis 2015 werden die PM2,5-Grenzwerte in städtischen Gebieten unter 20 Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden müssen, mit einem verbindlichen Grenzwert von 25 Mikrogramm bis zum Jahr 2015 gesamtheitlich für alle Mitgliedstaaten

Über verbindliche Grenzwerte hinaus werden die Mitgliedstaaten ‚ermutigt’, das 25-Mikrogramm-Ziel bereits 2010 zu erreichen – dem Jahr, in dem das Gesetz in Kraft tritt, mit einem zusätzlichen ‚indikativen’ bzw. unverbindlichen Ziel von 20 Mikrogramm von PM2,5 pro Kubikmeter bis 2020. Die Kommission wird dieses Ziel überprüfen und möglicherweise 2013 aktualisieren.

Bereits bestehende Gesetze über höhere und weniger gefährliche PM10-Grenzwerte werden von dem neuen Gesetz nicht verändert werden und verbleiben bei durchschnittlichen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der Text schließt aber eine neue Ausnahmeregelung ein, die den Mitgliedstaaten bis 2011 Zeit gibt, die PM10-Grenzwerte in Fällen, in denen ‚spezifische Verteilungscharakteristika, nachteilige klimatische Bedingungen oder grenzüberschreitende Beiträge’ eine frühere Senkung der Partikelemission verhindert, umzusetzen.

Dem Vorbild der USA folgen?

Die Maßnahmen werden EU-Gesetze in eine Linie mit der bestehenden Gesetzgebung in den USA bringen. Letztere haben 1997 ähnliche PM2,5-Grenzwerte angenommen. 

Die Feinstaubkonzentrationen sind in der EU höher als in den USA – aufgrund der größeren Bevölkerungsdichte auf einer kleineren Fläche. Die fortwährende Nutzung von alten Fahrzeugen aus der kommunistischen Ära in Mittel- und Osteuropa, ebenso wie eine stärkere Verwendung von Diesel im Fuhrpark tragen zu dem hohen PM2,5-Niveau in der EU bei.

  • Weitere Gesetze in Arbeit

Als Teil der Einigung über das neue Gesetz hat die Kommission zugestimmt, dem Text eine Erklärung zuzufügen. In dieser sichert sie zu, 2008 neue Gesetzesvorschläge vorzulegen, die sich mit der Verschmutzungsursache auseinandersetzen, besonders die Verschmutzung, die von Motoren von Lastkraftwagen verursacht werden. Weiterhin schließen diese Vorschläge den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen und Emissionen, die während der Betankung von Fahrzeugen freigesetzt werden, ein.

Verpflichtende Feinstaubfilter für Lastkraftwagen, Schiffe und Heizsysteme für Haushalte werden vermutlich ebenfalls Teil dieser Vorschläge sein.

Der liberale Europaabgeordnete und Berichterstatter im Parlament Holger Krahmer sagte, der Kompromiss stelle eine solide Grundlage für die künftige EU-Politik zur Luftqualität dar. Die neue Richtlinie erhalte die Balance zwischen ehrgeizigem Ziel und Grenzwerten einerseits und der notwendigen Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung andererseits. Zudem verschiebe sich der Fokus in Richtung Belastung und die Notwendigkeit von Grenzwerten für Emissionsursachen werde betont.

Anja Weissberger, christdemokratische Europaabgeordnete und Schattenberichterstatterin, erklärte in einer Pressemitteilung: „Mit dem heutigen Paket kommen wir weg von sinnlosem Aktionismus kurzfristiger Maßnahmen. Wir bekommen mehr Flexibilität für die Städte und Gemeinden, die trotz aller Anstrengungen die Grenzwerte noch nicht einhalten können.“

Die Fraktion der Grünen/EFA hat gemischt auf die Einigung reagiert: Die Einigung über eine Revision der EU-Luftqualitätsregelungen, die heute angenommen worden sei, werde nicht zu einer Stärkung der Regelungen führen, die derzeit für regulierte Verschmutzer galten. Das endgültige Ergebnis hätte jedoch viel schlechter ausfallen können, so Europaabgeordnete Monica Frassoni in einer Pressemitteilung.

Das Europäische Umweltbüro (EUB) zeigte sich kritischer: Die neuen Beschränkungen würden nicht zu einer bedeutenden Verringerung der Verschmutzung führen, da ein solches Konzentrationslevel vermutlich sowieso, ohne zusätzliche Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten erreicht werden könne.

Das EUB nannte den Text weiterhin ‚chaotisch’. Die Gesetzgeber wurden beschuldigt, bei den lokalen Behörden, die die Maßnahmen umsetzen müssten, für Verwirrung zu sorgen. Dies sei keine bessere Rechtsetzung – es sei ‚verwirrendere Rechtsetzung’. Es wäre besser gewesen, wenn die vier früheren Richtlinien zu Luftqualität korrekt und fristgerecht umgesetzt worden wären, so das EUB weiter.

Ziel der von der Kommission vorgeschlagenen Luftqualitätsrichtlinie ist es, fünf bestehende Rechtstexte in einen zusammenzufassen und konzentriert sich auf die Senkung der Emissionen von sich in der Luft befindenden Verschmutzern, besonders Feinstaubpartikel, die für eine Reihe von Gesundheitsproblemen verantwortlich gemacht werden. 

Der Rat und das Parlament waren zuvor über die Verschmutzungsbegrenzungen miteinander in Konflikt geraten. Holger Krahmer, der deutsche liberale Europaabgeordnete und Berichterstatter des Europaparlaments, hatte höhere Feinpartikelgrenzwerte gefordert als der Rat. Dies hatte zu Spekulationen darüber geführt, ob das Dossier einem Schlichtungsverfahren unterzogen werden könnte (Euractiv vom 14. September 2007).

Die Abstimmung des Parlaments am 11. Dezember 2007 deutet jedoch eine wahrscheinliche Befürwortung des Dossiers durch die EU-Umweltminister im Frühjahr 2008 an.

  • Anfang 2008: ‚problemlose’ Annahme der neuen Luftqualitätsrichtlinie im Rat.
  • 2008: Kommissionsvorschlag, der sich mit der Quelle von Partikelemissionen auseinandersetzen soll.

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