Die EU-Mitgliedstaaten haben die französische Ratspräsidentschaft mit dem Mandat ausgestattet, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um die letzten Details eines Verordnungsentwurfs zur Senkung der CO2-Emissionen von Neuwagen festzulegen. Durch das Gesetz könnte die vollständige Einhaltung der Auflagen für die Hersteller erst 2015 verpflichtend werden.
Die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat sind für heute (4. November 2008) angesetzt. Die Kommission wird dabei eine Vermittlerrolle übernehmen, um zu helfen, die Ansichten der beiden Institutionen einander näher zu bringen.
Frankreich – neben Deutschland, Italien und Großbritannien einer der größten Kraftfahrzeughersteller der EU – hat die EU-Regierungen gedrängt, die Vorschläge abzuschwächen und der Industrie mehr Zeit und Flexibilität zuzugestehen, um die Ziele zu erreichen (EURACTIV vom 1. Oktober 2008).
Der politische Wille, eine zweite Lesung im Parlament zu /vermeiden, sei vorhanden, erklärte eine Quelle aus dem Rat. Sollte das Dossier nicht in erster Lesung angenommen werden, muss es in der Tat in einer Verhandlungsrunde zwischen dem Rat und dem Parlament diskutiert werden. Und da das Parlament ab Frühling 2009 mit seiner Sitzungspause beginnt, um die Europawahlen, die im Juni 2009 anstehen, vorzubereiten, bleibt nur wenig Zeit für einen Kompromiss.
Durch das Verhandlungsmandat kann die französische Ratspräsidentschaft die Pläne erläutern, die die Auflagen für Autohersteller, die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Neuwagen zu reduzieren, bis 2015 hinauszögern würden. Ein Kompromissabkommen über einen solchen Vorschlag wurde im Juni zwischen dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy und der deutschen Kanzlerin Angela Merkel abgeschlossen (EURACTIV vom 10. Juni 2008).
Das Parlament könnte allerdings andere Vorstellungen haben. Der Umweltausschuss des Parlaments, der bei diesem Thema die Führungsrolle innehat, hat vor einigen Wochen Forderungen abgewiesen, die ursprüngliche Frist für die Senkung der CO2-Emissionen, die für 2012 angesetzt ist, zu verschieben (EURACTIV vom 26. September 2008).
Das Mandat für die Ratspräsidentschaft erlaubt Frankreich außerdem die folgenden Punkte zu verhandeln:
- Strafen: wie Bußgelder als Anreize für die Industrie genutzt werden können, in neue Technologien zu investieren statt die Bußgelder zu zahlen;
- Verhältnis zwischen Öko-Innovation und dem Umfang der Einsparung von CO2-Emissionen;
- Ausnahmeregelungen für kleine Automobilhersteller, die Nischenprodukte herstellen, abhängig vom Produktionsvolumen pro Jahr;
- Aufstellung eines langfristigen Ziels für die Senkung der Emissionen auf etwa 90-100g/km bis 2020.
Die Festlegung konkreter Zahlen zu den oben genannten Themen wird sich bei den Verhandlungen voraussichtlich schwierig gestalten. Die Ansichten der Mitgliedstaaten im Rat gehen auseinander, abhängig davon welche Bedeutung der Kraftfahrzeugindustrie jeweils in den verschiedenen Ländern zukommt.

