Die Kommission hat das Recht, den Mitgliedstaaten aufzuerlegen, Strafen für Meeresverschmutzung einzuführen – wie beispielsweise die Entleerung von Öl und anderen schädlichen Substanzen von Schiffen in EU-Gewässer. Die Kommission besitze jedoch, gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007, keine Kompetenz, die Art und die Höhe dieser Strafen festzusetzen.

