Um den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken, könnten Fluggesellschaften, die in die EU fliegen, künftig verpflichtet werden, die Privatdaten ihrer Fluggäste, wie beispielsweise die Nummer des Reisepasses und Kreditkartenangaben, an die europäischen Geheimdienste weiterzugeben. Dies hat der Kommissar für Justiz, Franco Frattini, angekündigt.
Die Maßnahme, die am 3. Juli 2007 angekündigt wurde, würde dem US-amerikanischen Passenger Name Record System (deutsch: System zur Speicherung von Passagiernamen, PNR) entsprechen. Das PNR-System ist seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Kraft und legt fest, dass die Angaben aller Passagiere, die nach Amerika fliegen, vor dem Abflug an das Ministerium für Heimatschutz weitergeleitet werden müssen (EURACTIV vom 29. Juni 2007).
Noch ist unklar, wie viele Informationen die Kommission fordern wird, wie lange die Informationen von den Geheimdiensten gespeichert werden und ob das System auch auf innereuropäischen Flüge angewendet werden wird. Diese Fragen werden im Oktober 2007 geklärt werden, wenn die Kommission ein ganzes Paket an Anti-Terror-Vorschlägen vorlegen wird.
Zu dieser Ankündigung kam es nur wenige Tage nach den gescheiterten Bombenattentaten in London und am Flughafen von Glasgow im Vereinigten Königreich (EURACTIV vom 2. Juli 2007). Frattini unterstrich seine Überzeugung, dass das Niveau der terroristischen Bedrohung für Europa die Schaffung eines europäischen PNR-Systems ohne Frage rechtfertige.
Datenschützer, Rechtsexperten und Menschenrechtsgruppen könnten sich gegen die Entscheidung wehren. Sie haben bereits starke Besorgnis über das Abkommen zwischen der EU und den USA, das in der vergangenen Woche nach monatelangen Verhandlungen abgeschlossen wurde, geäußert. Dieses Abkommen wird alle europäischen Fluggesellschaften verpflichten, 19 Aspekte der persönlichen Angaben ihrer Passagiere auf Transatlantikflügen an die US-amerikanischen Geheimdienste weiterzuleiten. Die US-Behörden werden diese Informationen dann für 15 Jahre aufbewahren dürfen. Diese Maßnahme wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx als Verletzung der Grundrechte bewertet (EURACTIV vom 28. März 2007).
Frattini besteht andererseits darauf, dass das Abkommen zwischen der EU und den USA in vollem Einklang mit dem Recht der Unionsbürger auf Privatsphäre stehe.
Er möchte auch, dass das europäische PNR-System für alle EU-Länder verbindlich werde und weist darauf hin, dass mit dem Schengen-System zum freien Verkehr innerhalb der Grenzen der EU jedes Land, das sich weigere, das System anzunehmen, zur ‚Eingangstür für gefährliche Menschen’ werden könne. Der beste Ansatz bestehe in seinen Augen darin, dass jeder Mitgliedstaat über ein nationales PNR-System verfüge.
