Fluggastdaten: Außenminister geben grünes Licht für Abkommen [DE]

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Die Außenminister der Europäischen Union haben am 23. Juli 2007 einem neuen Abkommen zugestimmt, das vorsieht, Daten von EU-Passagieren auf Flügen in die USA an Washington weiterzugeben. Diese Maßnahme dient dem Kampf gegen den Terrorismus.

Am 23. Juli 2007 billigten die Außenminister ein langfristiges Abkommen, das den Transfer von  privaten Passagierdaten von Fluggesellschaften an Anti-Terrorbehörden der USA gestattet.

Das Abkommen, das neu verhandelt wurde, weil der Europäische Gerichtshof befand, dass es dem Datenschutz der Passagiere nicht genüge, beschränkt die Zahl der Daten, welche die Fluggesellschaften übermitteln müssen, von 34 auf 19.

Diese Daten umfassen Passagiernamen, Reisedaten und –routen, Rechnungsdatum und Gepäckinformation. „Sensible“ PNR-Daten, wie die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften oder Daten über die Gesundheit oder Sexualität von Individuen können auch für begrenzte Zeit in Ausnahmefällen verwendet werden, wenn das ‚Leben eines Datensubjektes oder anderer gefährdet oder ernsthaft beeinträchtigt werden könnte’.

In einer gemeinsamen Erklärung sagten die EU-Außenminister: „Die EU begrüßt das neue Abkommen, das dazu beitragen wird, Terrorismus und schwere grenzüberschreitende Kriminalität zu verhüten und zu bekämpfen und zugleich einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten von Passagieren im Einklang mit den europäischen Grundrechtsnormen und Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.“

Die Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA) beschrieb das Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung der Fluggastdaten als eine ‚sehr willkommene Entwicklung’.

Der Generalsekretär der AEA, Ulrich Schulte-Strathaus, sagte, seit dem 11. September hätten die USA verständlicherweise versucht, ihre Bürger zu schützen, indem Sicherheitsmaßnahmen verschärft wurden; ein Mittel in diesem Rahmen sei es, von den Fluggesellschaften zu verlangen, Daten der ankommenden Passagiere vor Beginn deren Reise zur Verfügung zu stellen. Die EU sei – ebenso verständlich – bestrebt gewesen, die strengen Datenschutzvorschriften, durch die sie ihre Bürger schütze, aufrechtzuerhalten.

Man sei stets zuversichtlich gewesen, dass eine Einigung erreicht werde, da die Konsequenzen keiner Einigung undenkbar wären, so Schulte-Strathaus. Fluggesellschaften, welche die Verordnungen der USA nicht respektieren, könnten verpflichtet werden, Bußgelder in Höhe von 6000 US-Dollar pro Passagier zu zahlen. Weiterhin könnte ihnen ihre Landegenehmigung in den USA entzogen werden. Schulte-Strathaus lobte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür, die Initiative ergriffen zu haben, um ein Abkommen vor dem Ablauf des derzeitigen Abkommens Ende Juli 2007 abzuschließen.

Peter Hustinx, der europäische Datenschutzbeauftragte, hat in einem Schreiben an die Kommission seiner ‚ernsten Sorge’ über den Plan Ausdruck verliehen, der laut Hustinx ‚ohne rechtlichen Präzedenzfall’ sei. Es handele sich um einen Plan, der die europäischen Datenschutzrechte bedrohe.

Er warnte, Daten über EU-Bürger würden einer Reihe von US-Behörden zugänglich sein und es gebe keine Beschränkungen, was die US-Behörden mit den Daten tun könnten. Er habe ernsthafte Zweifel, ob das Ergebnis dieser Verhandlungen vollständig mit den europäischen Grundrechten kompatibel sei, die laut dem Rat und der Kommission nicht verhandelbar seien.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2007 forderten die Vereinigten Staaten den Zugang ihrer Sicherheitsbehörden zu den persönlichen Informationen, die von den Passagieren zur Verfügung gestellt werden, wenn diese ein Flugticket kaufen, einschließlich deren Namen und Adressen sowie Informationen über ihre Kreditkarten, Emailadressen, Telefonnummern und Hotel- oder Autoreservierungen – Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR).

Fluggesellschaften, die sich weigerten, die verlangten Daten zur Verfügung zu stellen, drohte der Entzug ihrer US-amerikanischen Landegenehmigung.

Ein erstes Abkommen wurde deshalb im Mai 2004 unterzeichnet und erlaubte den USA, auf 34 verschiedene Arten von Informationen zuzugreifen. Aber in Folge einer Klage des Europaparlamentes wurde es vom Europäischen Gerichtshof nach zwei Jahren als unrechtmäßig zurückgewiesen, mit der Grundlage, dass es die Grundrechte der Reisenden nicht schütze und über keine „ausreichende rechtliche Basis“ verfüge.

Weil die USA ihre Drohung gegenüber den nicht-kooperationsbereiten Fluggesellschaften aufrechterhielten, musste eine neue Einigung schnell gefunden werden, um ein rechtliches Vakuum zu verhindern, welches zum Chaos an den Flughäfen der EU geführt hätte.

Anhaltende Meinungsverschiedenheiten über die Informationsmenge, die übermittelt werden sollte, und über den Zeitraum, für den sie gespeichert werden sollten, hinderten die Verhandlungspartner daran, ein dauerhaftes Abkommen abzuschließen. Aber ein mittelfristiges System, das bis zum 31. Juli 2007 gilt, wurde im Oktober 2006 beschlossen, um die transatlantischen Verbindungen zu erhalten (EURACTIV vom 6. Oktober 2006). Seitdem trafen sich die beiden Seiten regelmäßig, um eine langfristige Lösung zu finden.

  • Der portugiesische Außenminister Luís Amado, dessen Land die sechsmonatig rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, sagte, die Europäische Kommission werde im Herbst 2007 Vorschläge für einen Überwachungsmechanismus zur Umsetzung des Abkommens unterbreiten, der anschließend von den entsprechenden Einrichtungen diskutiert werde.

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