Österreich ist das einzige Land in der EU, in dem Bürger ungeachtet ihrer Qualifikationen studieren können. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach für andere EU-Bürger in Österreich die gleichen Bedingungen gelten müssen, verzeichnen österreichische Hochschulen einen wahren Massenansturm. Hierüber schreibt Nora S. Stampfl von café babel.
Auszug:
Am 7. Juli 2005 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die österreichische Praxis, für den Hochschulzugang von ausländischen Studenten den Nachweis eines Studienplatzes im Heimatland zu verlangen, als Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungspflicht verurteilt. Seitdem herrscht Ausnahmezustand an Österreichs Universitäten. Diese wurden gleichsam überrannt vor allem von deutschen Numerus-Clausus-Flüchtlingen. Besonders drastisch ist die Situation an der medizinischen Fakultät: In Wien kommen auf 1.560 Studienplätze jeweils 1.500 österreichische und deutsche Bewerber, in Innsbruck konkurrieren 447 Österreicher mit 2.147 Deutschen um 550 Plätze und in Graz gibt es 300 Studienplätze für 917 österreichische und 1.964 deutsche Bewerber.
Notwehrsituation
Dem Ansturm auf die Unis antwortete die österreichische Regierung mit einem befristeten Notgesetz, das den autonom wirtschaftenden Universitäten völlig freie Hand lässt bei der Regelung von Zugangsbeschränkungen in acht überlaufenen Fächern: Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Psychologie, Biologie, Pharmazie, Betriebswirtschaft und Publizistik.
Das kleine Österreich sieht sich in einer Notwehrsituation. Schließlich könne „ein Volk mit acht Millionen nicht für ein Volk mit 80 Millionen Studienplätze vorrätig halten“, so Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. Mit diversen Abwehrtaktiken und Zeit schindenden Tricks wird nun versucht, einheimischen Studierwilligen den Vorrang zu erhalten.
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