Parlament unterstützt Forderungen nach EU-Antidiskriminierungsgesetz [DE]

Das Europäische Parlament hat Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso an sein Versprechen erinnert, eine Richtlinie vorzulegen, die Diskriminierung aufgrund einer Vielzahl von Aspekten – wie Behinderung, Alter, Religion oder Glaube und sexuelle Orientierung – verbieten soll. Derzeit befindet sich Brüssel in der Endphase der Vorbereitungen eines Pakets sozialpolitischer Maßnahmen. Es soll Ende Juni vorgelegt werden.

Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine Nichtdiskriminierungsrichtlinie zu einer Priorität für 2008 gemacht. Vor einem Monat deutete sie jedoch ihre Absicht an, von ihrem ursprünglich umfassenden Plan zurückzuweichen und stattdessen einen Vorschlag vorzulegen, der sich nur auf Diskriminierung von Behinderten bezieht (EURACTIV vom 23. April 2008).

NGOs aus dem Sozialbereich setzten große Erwartungen in den Bericht des Parlaments über die Fortschritte, die in der EU in den Bereichen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung gemacht wurden. Der Bericht wurde am 20. April 2008 angenommen. Die Berichterstatterin und britische liberale Europaabgeordnete Liz Lynne bestätigte ihre befürwortende Haltung für eine umfassendere Gesetzgebung zu Antidiskriminierung, indem sie zur Unterstützung einer Nichtdiskriminierungsrichtlinie eine Online-Petition startete. Europaabgeordnete aus den Reihen der Sozialdemokraten und der Grünen setzen sich ebenfalls für eine solche Richtlinie ein.

Die konservative EVP-ED-Fraktion unterstützt die Forderungen nach einer weiteren Richtlinie nicht. Sie ist der Meinung, dass eine allgemeine Richtlinie, die Diskriminierung verbieten würde, nicht das angemessene Instrument sei, um den komplexen Bedürfnissen eines Einzelnen gerecht zu werden.

Der unverbindliche Initiativbericht forderte einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der EU-Kompetenz, ebenso wie unter anderem in den Bereichen Bildung, Wohnwesen, Sozialschutz und Gesundheitswesen. Er betont die besondere Verletzlichkeit von Menschen, die sich einer Vielzahl von Formen der Diskriminierung ausgesetzt sehen, wie beispielsweise eine schwarze Muslimin oder ein behinderter Homosexueller.

Im Bericht heißt es weiter, dass die bestehende EU-Gesetzgebung gegen Diskriminierung nicht den erwünschten Erfolg gezeigt habe und dass es einigen Mitgliedstaaten nicht gelungen sei, die EU-Richtlinien vollständig umzusetzen oder die Achtung der daraus hervorgehenden Gesetze herbeizuführen.

Weiter fordert der Bericht Sanktionen im Falle von Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz, die „effektiv, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssten, sowie Rechtsbeistand für Opfer derartigen Verhaltens.

Der Bericht wurde mit 362 (hauptsächlich Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und linksstehende Europaabgeordnete) zu 262 (zum Großteil aus der EVP-ED und rechtsstehenden Fraktionen) angenommen. Es gab 56 Enthaltungen. Die gleiche Mehrheit lehnte einen Änderungsantrag der EVP-ED ab, der die Notwendigkeit einer Richtlinie bestritt.

Während der Debatte vom 20. Mai 2008 rechtfertigte die britische liberal-demokratische Europaabgeordnete Liz Lynne, die Berichterstatterin zum Dossier, ihre Forderung nach einem integrierten Ansatz für den Kampf gegen Diskriminierung. Sie sagte, es dürfe „keine Hierarchie“ der verschiedenen Formen von Diskriminierung geben. Eine neue Richtlinie müsse alle Formen der Diskriminierung umfassen, auch die, die bisher nicht von Gesetzgebungen berücksichtigt würden, wie dies gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags vorgesehen sei, wie Behinderung, Alter, Religion oder Glauben und sexuelle Orientierung.

Obwohl der Ausschuss für die Rechte der Frau die Führungsrolle für Lynnes Bericht übernommen habe, sagte Lynne, dass eine neue Richtlinie nicht Geschlechter, Rasse oder Beschäftigung abdecken solle, da diese Bereiche bereits Inhalt anderer EU-Richtlinien seien.

Sie warnte die Kommission: Sie habe sich in ihrem Arbeitsprogramm für 2008 zu einer umfassenden Richtlinie verpflichtet. Es scheine jedoch, als weiche sie von diesen Zusicherungen zurück und wolle nur einen Vorschlag bezüglich Behinderung vorlegen. Dies sei inakzeptabel. Jeder EU-Bürger müsse gleich behandelt werden.

Die Europaabgeordnete Edit Bauer (EVP-ED) sagte, es sei notwendig, dass politische Kultur und Toleranz am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, bei der Kommunikation, auf nationaler und lokaler Ebene und im täglichen Leben vorhanden seien.

Sie fügte hinzu, es sei eine Tatsache, dass es eine Lücke in der europäischen Gesetzgebung gebe – nämlich zwischen Artikel 13 des EG-Vertags und den existierenden Richtlinien. Die EVP-ED-Fraktion glaube, es sei nicht die richtige Lösung, diese Kluft durch eine umfassende, aber weniger wirksame Richtlinie zu schließen, die nicht angemessen umgesetzt würde. Die Fraktion glaube, die größte Herausforderung sei, zuerst das Problem der Diskriminierung der 84 Millionen behinderten Menschen in der EU, die etwa 17% der Gesamtbevölkerung ausmachten, anzugehen. Dies könne durch eine europäische Richtlinie geschehen, die deren gleiche Rechte in der gesamten Union sicherstelle.

Das Bündnis der sozialen NGOs – die Soziale Plattform – betonte, dass mehr als 90% der Teilnehmer der öffentlichen Befragung der Kommission der Meinung seien, dass in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Wohnungs- und Gesundheitswesen, beim Einkauf oder bei Dienstleistungen vor allen Formen der Diskriminierung geschützt werden müsse, die der Artikel 13 anführe. Weiter hieß es, dass 63% der Unternehmen des Europäischen Unternehmens-Testpanels glaubten, dass berücksichtigt werden müsse, dass es verschiedene Niveaus des Schutzes innerhalb der einzelnen EU-Länder gebe.

Präsidentin der Sozialen Plattform Conny Reuter unterstützte die Forderung des Parlaments nach einer umfassenden Richtlinie: Barroso habe die Erarbeitung eines Nichtdiskriminierungsgesetzes zu einer der obersten Prioritäten der Kommission gemacht. Da sein Mandat nur noch etwa ein Jahr laufe, nehme man an, dass dies nun in die Praxis umgesetzt und ein umfassender Rechtsschutz sichergestellt werde, um Diskriminierung aller Art und in allen Lebensbereichen zu verbieten. Es gebe keine Gleichberechtigung ohne gleichen Rechtsschutz für alle.

Mohammed Aziz, Präsident des Europäischen Netzes gegen Rassismus (ENAR), sagte, er sei sehr zufrieden, dass das Europäische Parlament wieder einmal gezeigt habe, dass es ein beständiger Unterstützer eines umfassenden Nichtsdiskriminierungsgesetzes sei. Aziz sagte weiter, die Kommission könne diese lauten Forderungen nach einer Gesetzgebung, die alle Arten der Diskriminierung umfasse, nicht ignorieren. Es sei ohne Zweifel notwendig, dass gegen Diskriminierung aus religiösen Gründen in Europa vorgegangen werden müsse. Es sei nur durch den Einsatz für einen umfassenden Schutz vor allen Formen der Diskriminierung möglich, um erreichen zu können, dass für alle gleiche Chancen bestünden – in den Bereichen Beschäftigung, Wohn- und Schulwesen usw.

Martin K.I. Christensen, Co-Vorsitzender des Vorstandes der European Region of the International Lesbian and Gay Association (ILGA-Europe) nannte die Abstimmung im Parlament sehr positiv und eine ermutigende Nachricht. Er sagte weiter, man sei dankbar, dass das Parlament für uneingeschränkte Gleichberechtigung und für die Beendung der gegenwärtigen beschämenden Hierarchie der Rechte und des Schutzes einstehe. Die Menschen in Europa hätten am heutigen Tag durch ihre Vertreter deutlich gemacht, dass Europa diese Situation nicht länger tolerieren sollte, in der einige Formen der Diskriminierung nicht vom Gesetz erfasst würden und keine Entschädigung greife. Nun sei es Sache der Kommission, ihren Versprechen nachzukommen und eine Richtlinie vorzuschlagen, die alle Formen der Diskriminierung in allen Lebensbereichen abdecke.

Nicolas Beger, Leiter des EU-Büros von Amnesty International, sagte, Diskriminierung sei noch immer ein weitverbreitetes Problem in Europa. Die Kommission müsse es mit Maßnahmen bekämpfen, die niemanden außen vor lassen.

Kritiker sagen, die bestehende EU-Gesetzgebung zum Vorgehen gegen Diskriminierung sei noch immer lückenhaft. Bisher umfasse sie nur schlechte Behandlung aufgrund des Geschlechtes und am Arbeitsplatz.

Eine Rahmenrichtlinie gegen alle Arten der Diskriminierung aufgrund von beispielsweise  Alter, Religion oder Glaube und sexuelle Orientierung, die Kommissionspräsident José Manuel Barroso bei seinem Amtsantritt 2004 angekündigt hatte, würde diese Lücken schließen.

  • Juni 2008: Die Kommission wird ein umfassendes Paket sozialpolitischer Maßnahmen vorlegen, einschließlich eines Vorschlags für Nichtdiskriminierung.

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