Das Europäische Parlament hat Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso an sein Versprechen erinnert, eine Richtlinie vorzulegen, die Diskriminierung aufgrund einer Vielzahl von Aspekten – wie Behinderung, Alter, Religion oder Glaube und sexuelle Orientierung – verbieten soll. Derzeit befindet sich Brüssel in der Endphase der Vorbereitungen eines Pakets sozialpolitischer Maßnahmen. Es soll Ende Juni vorgelegt werden.
Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine Nichtdiskriminierungsrichtlinie zu einer Priorität für 2008 gemacht. Vor einem Monat deutete sie jedoch ihre Absicht an, von ihrem ursprünglich umfassenden Plan zurückzuweichen und stattdessen einen Vorschlag vorzulegen, der sich nur auf Diskriminierung von Behinderten bezieht (EURACTIV vom 23. April 2008).
NGOs aus dem Sozialbereich setzten große Erwartungen in den Bericht des Parlaments über die Fortschritte, die in der EU in den Bereichen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung gemacht wurden. Der Bericht wurde am 20. April 2008 angenommen. Die Berichterstatterin und britische liberale Europaabgeordnete Liz Lynne bestätigte ihre befürwortende Haltung für eine umfassendere Gesetzgebung zu Antidiskriminierung, indem sie zur Unterstützung einer Nichtdiskriminierungsrichtlinie eine Online-Petition startete. Europaabgeordnete aus den Reihen der Sozialdemokraten und der Grünen setzen sich ebenfalls für eine solche Richtlinie ein.
Die konservative EVP-ED-Fraktion unterstützt die Forderungen nach einer weiteren Richtlinie nicht. Sie ist der Meinung, dass eine allgemeine Richtlinie, die Diskriminierung verbieten würde, nicht das angemessene Instrument sei, um den komplexen Bedürfnissen eines Einzelnen gerecht zu werden.
Der unverbindliche Initiativbericht forderte einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der EU-Kompetenz, ebenso wie unter anderem in den Bereichen Bildung, Wohnwesen, Sozialschutz und Gesundheitswesen. Er betont die besondere Verletzlichkeit von Menschen, die sich einer Vielzahl von Formen der Diskriminierung ausgesetzt sehen, wie beispielsweise eine schwarze Muslimin oder ein behinderter Homosexueller.
Im Bericht heißt es weiter, dass die bestehende EU-Gesetzgebung gegen Diskriminierung nicht den erwünschten Erfolg gezeigt habe und dass es einigen Mitgliedstaaten nicht gelungen sei, die EU-Richtlinien vollständig umzusetzen oder die Achtung der daraus hervorgehenden Gesetze herbeizuführen.
Weiter fordert der Bericht Sanktionen im Falle von Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz, die „effektiv, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssten, sowie Rechtsbeistand für Opfer derartigen Verhaltens.
Der Bericht wurde mit 362 (hauptsächlich Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und linksstehende Europaabgeordnete) zu 262 (zum Großteil aus der EVP-ED und rechtsstehenden Fraktionen) angenommen. Es gab 56 Enthaltungen. Die gleiche Mehrheit lehnte einen Änderungsantrag der EVP-ED ab, der die Notwendigkeit einer Richtlinie bestritt.
