Am gestrigen Donnerstag haben die EU-Mitgliedsstaaten den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung des Europass-Rahmens gebilligt.
Die Überarbeitung zielt laut Kommission darauf ab, den so genannten Europass-Lebenslauf und andere Qualifikationsinstrumente im Hinblick auf das digitale Zeitalter zu vereinfachen und zu modernisieren. Der neue Rahmen soll es Bewerbern im EU-Ausland leichter machen, die Sichtbarkeit ihrer Kompetenzen und Qualifikationen zu erhöhen. Zugleich soll politischen Entscheidungsträgern geholfen werden, Anforderungen und Trends auf dem Arbeitsmarkt leichter voraussehen zu können.
Mit der erzielten Einigung hat die Kommission laut eigener Angabe nunmehr alle zehn Maßnahmen umgesetzt, die in der europäischen Kompetenzagenda vom Juni 2016 angekündigt worden waren.
Die für Beschäftigung und Soziales zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen kommentierte die Einigung der Mitgliedstaaten: „Ich freue mich sehr darüber, dass der Rat heute die Überarbeitung des Europass-Beschlusses gebilligt hat.“ Der Europass sei seit über einem Jahrzehnt ein wichtiges Instrument, um Kompetenzen und Qualifikationen verständlich zu machen und besser darüber zu kommunizieren. Als Bindeglied zwischen der Arbeitswelt und dem Bildungsbereich spiele er eine entscheidende Rolle. Pro Tag verzeichnete das Europass-Portal über 55.000 Besucher, und seit 2004 seien über 100 Millionen Europass-Lebensläufe heruntergeladen worden.
Weiter sagte die Kommissarin: „Damit hat Europass seinen Mehrwert als Instrument der EU-weiten Kommunikation über Kompetenzen eindeutig unter Beweis gestellt; dennoch muss der Rahmen weiterentwickelt werden, wenn er den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters weiterhin gerecht werden soll.“ Der Rahmen biete durch die Überarbeitung nun ein E-Portfolio für die Speicherung und den Austausch von Informationen, Instrumente für die Selbstbewertung der Kompetenzen sowie Instrumente für die Beschreibung der in formellen und informellen Lernprozessen erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen.
„Die Kommission freut sich bereits darauf, den Europass-Rahmen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern in die Tat umzusetzen und so in eine neue Ära einzutreten. Ich möchte mich bei allen Beteiligten für das Engagement bedanken, mit dem sie sich für eine Verbesserung der Instrumente und Dienste eingesetzt haben, die wir unseren Bürgerinnen und Bürgern im Bereich ‚Kompetenzen und Qualifikationen‘ anbieten können“, sagte Thyssen abschließend.
Hintergrund
Im Oktober 2016 legte die EU-Kommission als eine der zehn Maßnahmen im Rahmen der Kompetenzagenda für Europa einen Vorschlag zur Überarbeitung der Europass-Entscheidung von 2004 vor. Der heute gebilligte Beschluss beruht auf einem Vorschlag der Kommission vom Oktober 2016, in den wiederum diverse Stellungnahmen eingeflossen sind. Zu den wichtigen Beiträgen zählten die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und die Konsultation des Ausschusses der Regionen. Mit dem Rahmen werden laut Kommission nicht nur die in den Mitteilungen zur neuen europäischen Agenda für Kompetenzen genannten Vorhaben umgesetzt. Er trage vielmehr auch zur Umsetzung der Grundsätze der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) bei.