Der weltweit erste internationale Vertrag über künstliche Intelligenz droht verwässert zu werden. Denn die USA fordern derzeit Privatunternehmen von dem Vorschlag auszunehmen, was das Abkommen zu einem zahnlosen Tiger machen würde.
Seit Anfang 2022 sind alle 46 Mitgliedsländer sowie die Beobachterländer des Europarats, am Ausschuss für künstliche Intelligenz beteiligt. Dieser beschäftigt sich mit der Ausarbeitung des Abkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Für die EU könnte dieser verbindliche internationale Vertrag ein Maßstab für ihre eigene Regulierung der künstlichen Intelligenz, das sogenannte KI-Gesetz, sein.
Europas Ehrgeiz, der digitale Vorreiter der Welt zu sein, kollidierte jedoch mit einem praktischen Problem: Die Arbeit an der KI-Konvention vom Europarat hatte bereits lange vor jener der EU begonnen. Die Verhandlungen im Europarat gestalteten sich daher als schwierig.
Im vergangenen Oktober enthüllte EURACTIV, dass die Europäische Kommission, die berechtigt wäre, im Namen der EU zu verhandeln, es geschafft hat, etwas Zeit zu gewinnen. Der Zeitplan hat sich erneut verzögert und ist nun vollständig auf das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz abgestimmt, das noch vor Jahresende fertiggestellt werden soll.
Die Plenarsitzung des KI-Ausschusses im September, auf welcher der endgültige Text des KI-Abkommens verabschiedet werden sollte, wurde abgesagt. Die Verabschiedung auf Ausschussebene wird jetzt für März oder April nächsten Jahres erwartet, gefolgt von der Entscheidung auf Ministerebene im Mai oder Juni.
Doch gerade jetzt, wo die Frage des Zeitplans geklärt scheint, steht eine andere offene Frage den Ambitionen der EU-Kommission im Weg, nämlich, dass auf Druck Washingtons der gesamte Vertrag abgeschwächt werden könnte.
Wenig Einsatz für Transparenz
Im Januar deckte EURACTIV auf, dass die USA gefordert und erreicht hatten, dass die Ausarbeitung des Textes hinter verschlossenen Türen stattfanden, an denen nur die potenziellen Unterzeichner, das heißt die Landesvertreter, teilnehmen konnten. Damit wurden Interessengruppen wie zivilgesellschaftliche Gruppen und private Akteure weitestgehend vom Prozess ausgeschlossen.
Der Grund für diese Geheimhaltung, welche der internen Richtlinie des Europarats widerspricht, liegt darin, dass die teilnehmenden Länder nicht wollten, dass ihre Positionen öffentlich bekannt werden, zumal die USA vom ersten Tag an darauf gedrängt hatten, den Geltungsbereich des Vertrags einzuschränken.
Mit Unterstützung des Vereinigten Königreichs, Kanadas und Israels hat die US-Regierung darauf gedrängt, den Geltungsbereich der KI-Konvention nur auf öffentliche Einrichtungen zu beschränken und den privaten Sektor auszuschließen. Im Gegensatz dazu bezieht sich das Mandat des Ausschusses auf ein „verbindliches Rechtsinstrument mit transversalem Charakter.“
Die freiwillige Erweiterung
Trotz des Widerstands der EU bleibt die Möglichkeit, private Unternehmen auszuschließen, auf dem Tisch. Die US-Regierung hat ihren Vorschlag verfeinert und während einer Plenarsitzung des Ausschusses letzte Woche in Straßburg eine Option zur freiwilligen Erweiterung vorgestellt.
„Jede Vertragspartei kann bei der Unterzeichnung, bei der Hinterlegung ihrer Ratifizierungs- oder Beitrittsurkunde oder zu jedem späteren Zeitpunkt erklären, inwieweit dieses Übereinkommen in ihrem Zuständigkeitsbereich über den Entwurf, die Entwicklung und den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz durch die Vertragspartei oder in ihrem Namen hinaus Anwendung finden soll“, heißt es in dem von EURACTIV eingesehenen US-Vorschlag.
Mit anderen Worten: Das Übereinkommen würde nur für öffentliche Einrichtungen gelten. Dennoch könnten einzelne Länder entscheiden, ob der internationale Vertrag auch für die privaten Unternehmen in der jeweiligen nationalen Zuständigkeit gelten soll und dies öffentlich erklären.
Dieser Ansatz ist etwas ungewöhnlich, denn normalerweise würden die Länder, wenn der Vertrag dies zulässt, erklären, dass sie Vorbehalte haben oder sich von bestimmten Teilen ausschließen. Eine freiwillige Erweiterungs-Option würde der Regierung jedoch eine erhebliche öffentliche Blamage ersparen.
Obwohl der amerikanische Vorschlag eine Abschwächung der KI-Konvention unter den Standards des Europarats bedeuten würde, hat das Sekretariat des Ausschusses nach Informationen von EURACTIV der Idee bisher nachgegeben, um eine möglichst breite Beteiligung an dem Vertrag sicherzustellen.
Laut einer informierten Quelle, die mit EURACTIV unter der Bedingung der Anonymität sprach, könnte einer der Gründe für diese nachsichtige Herangehensweise die Tatsache sein, dass der Europarat hofft, dass Washington Initiativen im Zusammenhang mit dem KI-Vertrag finanziert. Dies ist derzeit bei der Budapester Konvention über Cyberkriminalität der Fall gewesen.
Zusätzliche offene Fragen
Jedoch könnten noch weitere Aspekte zu einer Schwächung des ersten internationalen Abkommens über künstliche Intelligenz führen. Während die nationale Verteidigung bereits aus dem aktuellen Entwurf ausgeklammert wurde, diskutieren die teilnehmenden Länder nun auch über eine breitere Ausklammerung der nationalen Sicherheit.
Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass einige Regierungen darauf drängen, vom Europarat anerkannte Rechte wie Datenschutz und Nichtdiskriminierung in allgemeinere „Grundsätze“ umzuwandeln, was den Ländern mehr Spielraum für Interpretationen lassen würde.
Letztendlich ist auch umstritten, wie robust der Überwachungsmechanismus sein muss und ob externe Experten daran beteiligt werden sollten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Themas ist, dass sich einige Länder einen Ermessensspielraum bei der Beschränkung des Zugangs zu Rechtsmitteln wünschen.
[Bearbeitet von Alice Taylor/Kjeld Neubert]





