Die Vereinbarkeit des Entwurfs der UN-Konvention zur Cyberkriminalität mit den Werten und Menschenrechtsstandards der EU wird von der Zivilgesellschaft zunehmend infrage gestellt. Im Frühjahr geht es bereits in die letzte Verhandlungsrunde.
Die von Russland vorgeschlagene und von den westlichen liberalen Demokratien zunächst abgelehnte Konvention zur Cyberkriminalität tritt in die letzte Verhandlungsrunde der für Januar bis Februar 2024 in New York geplanten Abschlusssitzung ein.
Bislang haben die UN-Mitgliedsstaaten nur in wenigen Punkten einen Konsens erzielt, sodass eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich durch eine Abstimmung erreicht wird.
Menschenrechtsorganisationen sind besorgt darüber, dass der Ad-hoc-Ausschuss, der für die Verhandlungen über den Textentwurf zuständig ist, nicht auf die Bedenken der Zivilgesellschaft eingegangen ist, die bereits im April öffentlich bekannt wurden.
„Wir sind der Meinung, dass die Verhandlungsposition der EU weder mit den europäischen Werten noch mit ihren Interessen vereinbar ist“, sagte Nick Ashton-Hart, leitender Direktor bei APCO Worldwide und Vertreter von Digital Trade Network (DTN) und britischer Delegierter bei den ITU-Treffen, gegenüber Euractiv.
Die Europäische Kommission gab zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen Kommentar ab.
„Ihre derzeitige Position ermöglicht es jeder Regierung weltweit, Zugang zu den persönlichen Informationen der Bürger auf der ganzen Welt zu verlangen. Dazu gehört auch die Echtzeitüberwachung von Verbrechen jeglicher Art, online oder offline, mit wenigen Sicherheitsvorkehrungen und unter ständiger vollständiger Geheimhaltung“, fügte Ashton-Hart hinzu.
Da der Entwurfstext in seinem Anwendungsbereich vage bleibe und sich auf zahlreiche inhaltsbezogene Straftaten beziehe, schütze er nicht die Menschenrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung, warnte die Zivilgesellschaft.
„Der aktuelle Entwurf, der durch eine Abstimmung oder eine Reihe von Abstimmungen angenommen werden könnte, liest sich eher wie ein autoritärer Traum als ein Instrument zur Bekämpfung der Online-Kriminalität und zum Schutz der Opfer“, sagte Ian Tennant, Leiter der multilateralen Vertretung in Wien bei der Globalen Initiative gegen transnationale organisierte Kriminalität, gegenüber Euractiv.
Laut Tennant könnte es dazu führen, dass Regierungskritiker oder Dissidenten unterdrückt werden würden und Regierungsbehörden Menschen ausspionieren, die legitime Aktivitäten, wie Forschung, Journalismus und Lobbyarbeit ausüben, die eigentlich durch internationale Menschenrechtsgesetze geschützt sind.
Aktueller Stand der Verhandlungen
Die aktuelle Fassung des Textentwurfs, die Euractiv vorliegt, zeigt, in welchen Punkten die Mitgliedstaaten einen Konsens gefunden haben. So haben sich die Staaten beispielsweise darauf geeinigt, die „internationale Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung der Cyberkriminalität“ zu stärken, Kapazitäten aufzubauen und sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einzumischen.
„Es ist enttäuschend, dass der Entwurf der Konvention nach mehreren Jahren und vielen Entwurfssitzungen immer noch grundlegende Probleme aufweist. Nicht zuletzt, weil er immer noch keine kohärente Definition dessen enthält, was ein Cyberverbrechen ist und was nicht“, sagte Barbora Bukovská, die leitende Direktorin für Recht und Politik bei ARTICLE 19, gegenüber Euractiv.
Bisher haben die Staaten auch einen Konsens über die meisten Teile der Gerichtsbarkeit erzielt. Das gilt auch für die Anwendbarkeit der Strafgerichtsbarkeit nach innerstaatlichem Recht und die Einziehung, das Einfrieren oder die Beschlagnahmung von Vermögenswerten auf Anordnung eines Gerichts des anfragenden ausländischen Staates.
Ebenso haben die Länder die Anforderungen für Anfragen eines ausländischen Staates zur Speicherung von Computerdaten und zur Offenlegung von Verkehrsdaten, die mit strafrechtlichen Ermittlungen in Zusammenhang stehen, angenommen. Sie waren sich einig, dass der Betroffene von einem solchen Ersuchen nicht benachrichtigt werden sollte.
„Außerdem werden Bestimmungen vorgeschlagen, die einen weitreichenden und einschneidenden Austausch personenbezogener Daten zwischen Staaten ermöglichen und damit die länderübergreifende Überwachung legitimieren“, so Bukovská weiter.
Überprüfungsmechanismen und Hilfsorgane für die Umsetzung wurden ebenfalls von allen Staaten akzeptiert.
Euractiv geht davon aus, dass die EU derzeit versucht, die Budapester Konvention aus dem Jahr 2001 zu replizieren. Dabei handelt es sich um eine regionale Konvention zur Cyberkriminalität, die von vielen liberalen Demokratien und EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde.
Im Vergleich zu der zwei Jahrzehnte alten Konvention fehlen in der Fassung auf UN-Ebene Erläuterungen zu Menschenrechten und Verpflichtungen zu ordnungsgemäßen Verfahren.
Die Staaten haben sich zwar auf Überprüfungsmechanismen und Hilfsorgane für die Umsetzung geeinigt, doch Experten halten das System nicht für so effektiv wie das der Budapester Konvention.
„Das Dokument muss grundlegend überarbeitet werden. Andernfalls wird es das Problem der Cyberkriminalität nicht angehen, sondern nur die Menschenrechte gefährden“, schloss Bukovská.
Da jedoch in vielen Teilen des Textentwurfs noch Uneinigkeit herrscht, ist es wahrscheinlich, dass eine endgültige Entscheidung nur durch eine Abstimmung der UN-Mitgliedsstaaten getroffen werden kann. Wird eine einfache Mehrheit erreicht, wird der Textentwurf angenommen.
Auswirkungen
Die UN-Konvention zur Cyberkriminalität soll die internationale Zusammenarbeit erleichtern, um auf die wachsende Zahl von Cyberverbrechen zu reagieren. Im Vergleich zur UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, die fast doppelt so viele Sitzungen erforderte, erscheint die russische Initiative jedoch einfach und weniger heikel.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Vertrag von einem Land initiiert wurde, von dem die weltweit meisten Cyberverbrechen ausgehen, wäre die „Erleichterung des Zugangs zu personenbezogenen Daten durch Russland – und andere nicht-demokratische Staaten – ein großer diplomatischer Sieg für Russland. Das scheint in direktem Widerspruch zu den außenpolitischen und menschenrechtlichen Zielen der EU zu stehen“, erklärte Ashton-Hard.
Die Verhandlungen über Cyberkriminalität werden als Versuch Russlands angesehen, das internationale Forum neu zu gestalten.
„Diese letzte Verhandlungsrunde könnte dazu führen, dass die Vereinten Nationen in aller Stille so umgestaltet wird, dass sie den universellen Werten, auf denen sie gegründet wurde, entgegensteht. Es ist an der Zeit, dass die Delegationen, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die sich zu diesen Werten bekennen, dafür sorgen, dass wir nicht an diesen Punkt gelangen“, sagte Tennant abschließend.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]



