Tech-Industrie bereitet sich auf Kampf gegen den Kommissionsvorschlag zum EU Data Act vor

Eine durchgesickerte Version des EU-Vorschlags für ein neues Datengesetz stößt in der Privatwirtschaft auf Widerstand. [Odua Images/Shutterstock]

Große Industrieakteure, von Tech-Unternehmen bis hin zu Automobilherstellern, bereiten sich darauf vor, gegen den Vorschlag der Kommission für ein neues Datengesetz vorzugehen. Dies geht aus einem Briefentwurf hervor, der EURACTIV vorliegt.

Der Brief zirkulierte am Donnerstag (3. Februar) unter den Handelsverbänden als Reaktion des Entwurfs zum neuen „EU Data Act“, den EURACTIV am Mittwoch veröffentlicht hatte. Der Entwurf enthält Verpflichtungen zur gemeinsamen Datennutzung, Garantien für Datenübertragungen und den Zugang für öffentliche Behörden. Dies kam bei den privatwirtschaftlichen Akteuren, die den neuen Regeln unterliegen, nicht gut an.

Der Brief ist an den Binnenmarktkommissar Thierry Breton und die Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager gerichtet und auf den 17. Februar datiert, eine Woche vor der offiziellen Veröffentlichung des Vorschlags.

Obwohl er noch nicht unterzeichnet ist, sagten zwei mit der Angelegenheit vertraute Quellen gegenüber EURACTIV, dass die treibenden Kräfte hinter der Initiative die Wirtschaftsverbände „Computer & Communications Industry Association“ und „Allied for Startups“ sind.

„Wir hoffen, dass das Data Act harmonisierte Regeln schaffen wird. Diese sollen die wirtschaftlichen Anreize für alle Marktteilnehmer erhalten, von denen die meisten ihre Daten bereits teilen oder teilen wollen, und Zugang zu den Daten von Drittparteien haben“, heißt es in dem Brief.

LEAK: Kommissionsvorschläge zum EU Data Act

Das Datengesetz definiert die Regeln für die gemeinsame Datennutzung, Bedingungen für den Zugang durch öffentliche Einrichtungen, internationale Datenübertragungen, Cloud-Switching und Interoperabilität, so ein Entwurf, der EURACTIV vorliegt.

Führende Tech-Handelsverbände und Organisationen, die die Automobilindustrie vertreten, sind an der Diskussion zur Unterzeichnung beteiligt. Eine der Quellen erklärte gegenüber EURACTIV, dass der Entwurf des Vorschlags von vielen Tech-Unternehmen negativ gesehen werde. Daher sei zu erwarten, dass die Liste der Unterzeichner umfangreich sein werde.

Für die Industrievertreter würden „eher Anreize statt Verpflichtungen die Unternehmen dazu ermutigen, Daten weiter zu teilen und verantwortungsvoll darauf zuzugreifen“. Sie fügten hinzu, dass die Gesetzgebung auf bestehenden Erfolgsmodellen aufbauen sollte. Demnach sollte ein Governance-Rahmen geschaffen werden, der es den Unternehmen ermöglicht, Daten zu den von ihnen gewählten Rahmenbedingungen zu teilen.

Stattdessen sollte die Kommission nach Ansicht des Branchenverbands die Entwicklung praktischer Instrumente fördern. So könnten nicht-personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den relevanten EU-Rechtsvorschriften zu Datenschutz, Sicherheit, geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen verfügbar und zugänglich gemacht werden.

„Umgekehrt besteht die Gefahr, dass neue Beschränkungen, die vorschreiben, wann und wie Unternehmen Daten von anderen Unternehmen oder Einzelpersonen weitergeben oder wiederverwenden sollen, Markttrends in Richtung gemeinsamer Datennutzung und datengesteuerter Innovation ersticken“, heißt es in dem Brief weiter.

Die Interessenvertreter sind besorgt, dass das Data Act „einseitige Vertragsbedingungen“ verhindern könnte, selbst wenn diese für den Eintritt in einen bestimmten Markt oder für den Wettbewerb auf einem bestimmten Markt unerlässlich sind. Sie weisen auch darauf hin, dass solche Fälle bereits durch die geltenden Wettbewerbsregeln abgedeckt sind.

Die Kohärenz mit den sich überschneidenden Rechtsvorschriften, insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU, wird ebenso betont wie die Notwendigkeit, die Regeln für die gemeinsame Datennutzung „pragmatisch zu gestalten, auf der Grundlage dessen, was technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig ist“.

Der Brief warnt auch davor, „einseitige Beschränkungen“ für den internationalen Verkehr nicht-personenbezogener Daten zu beschließen, da der Entwurf Schutzklauseln für den Datentransfer in Drittländer enthält.

Nach Ansicht der Branchenvertreter besteht die Gefahr, dass diese Maßnahmen „den Cloud-Wettbewerb in der EU einschränken und die Art und Weise, wie Unternehmen derzeit mit ihren Tochtergesellschaften, Geschäftspartnern, Zulieferern und Verkäufern zusammenarbeiten, grundlegend stören. Außerdem würden diese Maßnahmen die Bemühungen der Unternehmen untergraben, außerhalb Europas zu expandieren“.

Als Alternative sollte die EU-Exekutive mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten, um „legitime Bedenken hinsichtlich des staatlichen Datenzugriffs“ zu berücksichtigen.

Dem Entwurf der Verordnung zufolge müssen private Unternehmen ihre Daten unter außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel bei einer Notlage, auf Ersuchen von öffentlichen Behörden offenlegen. Auch in diesem Fall drängen die Privatunternehmen auf freiwillige Partnerschaften statt auf verbindliche Regeln für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden.

Die Industrievertreter stellen fest, dass es bereits freiwillige Vereinbarungen gibt, und verweisen auf bestehende Kooperationen im Rahmen der Stadtplanung oder bei gesundheitlichen Notfällen.

In dem Brief wird auf mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit hingewiesen, da „allein im letzten Jahr öffentliche Behörden und Regierungen von mehr Sicherheitsvorfällen betroffen waren als je zuvor“.

„Sollte die Kommission die Einführung neuer Regeln für den obligatorischen Datenzugang in Erwägung ziehen, sollte der Data Act klare und umfassende Bedingungen festlegen. Unter diesen Bedingungen können Behörden Zugang zu Daten beantragen, die sich im Besitz von Unternehmen befinden und von diesen kontrolliert werden, wobei ein enges und genau definiertes „öffentliches Interesse“ vorausgesetzt wird“, heißt es in dem Brief weiter.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]

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