Der neue EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, den EURACTIV vor seiner Veröffentlichung am Donnerstag (16. Juni) einsehen konnte, enthält eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf Online-Werbung, Bekämpfung von betrügerischen Praktiken, Transparenz und Datenzugang.
Im Mai 2021 legte die Europäische Kommission ihre Leitlinien zur Stärkung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation vor, die auf einer Bewertung seiner Schwachstellen beruhte. Der neue Kodex befindet sich seither in Bearbeitung, wurde aber aus verschiedenen Gründen immer wieder verzögert.
In erster Linie wollten die Online-Plattformen abwarten, in welchen Bereich das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) – das Regelwerk der EU für die Moderation von Inhalten – fallen würde, da es sich um ein Soft-Law-Instrument handelt, das eng mit der rechtsverbindlichen Verordnung verbunden ist.
Zweitens wurde die Liste der Signatare erheblich erweitert, von den sozialen Medien wie Twitter, TikTok und Facebook bis hin zu vielen anderen Akteuren wie der Lobbygruppe Avaaz und der Messaging-App WhatsApp.
Der neue Kodex enthält eine Reihe freiwilliger Verpflichtungen, die für sehr große Online-Plattformen, nämlich jene mit mindestens 45 Millionen Nutzer:innen in der EU, zu einem Verhaltenskodex im Rahmen des DSA werden. Für kleinere Akteure ist der Ansatz flexibler: Es obliegt ihnen, die Verpflichtungen zu übernehmen, die für ihre Dienstleistungen und ihre Kapazitäten angemessen sind.
Werbeplatzierungen
Signatare, die Werbedienste anbieten, müssen dem Kodex gemäß Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformation ergreifen und gegen Werbung, die Desinformation enthält, vorgehen. Zum Beispiel, indem sie ihre Kontrolle über die monetarisierten Inhalte und die Überprüfung der Anzeigen verstärken.
Jede Verpflichtung geht mit einer Reihe von qualitativen und quantitativen Berichtsanforderungen einher. So müssen die Signatare beispielsweise offenlegen, welche Richtlinien durchgesetzt wurden, und die Anzahl der Maßnahmen angeben, die sie zur Durchsetzung dieser Richtlinien ergriffen haben, und zwar aufgeschlüsselt nach Ländern oder Sprachen.
Der Kodex schreibt auch die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren vor, die an der Monetarisierung der Online-Wertschöpfungskette beteiligt sind, zum Beispiel mit Faktenprüfern, Werbefirmen, Handelsverbänden, E-Commerce-Websites und Crowdfunding-Systemen.
Politische Werbung
In Bezug auf politische Werbung würden sich die Unterzeichner zu einer Definition verpflichten, die derjenigen im EU-Vorschlag zur Regulierung politischer Werbung entspricht. Sollte innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Kodex noch keine Einigung über eine solche Definition erzielt worden sein, wird die unten beschriebene Arbeitsgruppe eine Arbeitsdefinition erarbeiten.
Die betreffenden Unterzeichner würden sich zu einem einheitlichen Ansatz in Bezug auf politische und themenbezogene Werbung verpflichten, indem sie deren Art klar kennzeichnen, den Nutzer:innen transparente Informationen zur Verfügung stellen, Überprüfungssysteme einrichten und ihre einschlägigen Richtlinien veröffentlichen.
Darüber hinaus sieht der Kodex Repositorien für politische und themenbezogene Anzeigen vor, die für Nutzer:innen und Forscher auf der Grundlage einer Reihe von Mindestfunktionalitäten leicht zugänglich sein müssen.
Integrität der Dienstleistung
Eine weitere Verpflichtung bietet ein gemeinsames Verständnis von unzulässigem manipulativem Verhalten wie der Erstellung von gefälschten Konten, Hacking, Identitätswechsel, Deep Fakes, Fake-Engagement, intransparente bezahlte Nachrichten von Influencern und koordinierte manipulative Aktionen.
Signatare, die KI-Systeme betreiben oder KI-generierte Inhalte wie Deepfakes verbreiten, müssten die Anforderungen des Gesetzes über künstliche Intelligenz einhalten.
Auch hier wird der Informationsaustausch als wesentlicher Punkt angesehen, um Versuche plattformübergreifender Einflussnahme zu erkennen.
Befähigung der Nutzer:innen
Was die Befähigung der Nutzer:innen angeht, so würden die Unterzeichner ihre Bemühungen im Bereich der Medienkompetenz verstärken, sichere Designpraktiken in ihren Systemen anwenden und ihre Empfehlungssysteme öffnen.
Darüber hinaus würden sie den Nutzer:innen Werkzeuge zur Verfügung stellen, mit denen sie die Richtigkeit von Quellen über Fact-Checking-Organisationen, die Kennzeichnung autoritärer Quellen und die Möglichkeit, irreführende Inhalte zu kennzeichnen, beurteilen können. Vor allem Messaging-Apps müssen die kritische Bewertung der Nutzer:innen unterstützen, ohne die Verschlüsselung zu beeinträchtigen.
Nutzer:innen, deren Inhalte von der Inhaltsmoderation betroffen sind, müssten Einspruch gegen die Entscheidungen erheben können, und ihre Beschwerden müssten umgehend und fair bearbeitet werden.
Befähigung von Forscher:innen
Die betreffenden Signatare würden sich verpflichten, Forscher:innen automatisierten Zugang zu nicht-personenbezogenen und anonymisierten Daten zu gewähren. Dieser Zugang würde von einer unabhängigen Stelle gewährt werden, die die Forscher:innen und ihre Forschungsvorschläge überprüft.
Befähigung von Faktenprüfern
Die Unterzeichner würden einen Rahmen für eine transparente, nicht diskriminierende und finanziell nachhaltige Zusammenarbeit mit den Faktenprüfern schaffen. Die Arbeit der Faktenprüfer müsste vollständig in die Plattformdienste in allen EU-Mitgliedstaaten und Sprachen integriert werden.
Zentrum für Transparenz
Die Umsetzung würde über ein Transparenzzentrum öffentlich zugänglich gemacht werden.
Ständige Arbeitsgruppe
Das Herzstück des überarbeiteten Kodex ist eine ständige Arbeitsgruppe, der alle Signatare, Vertreter:innen der Gruppe der Europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) sowie des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) angehören würden.
Die Europäische Kommission übernimmt den Vorsitz der Arbeitsgruppe, deren Entscheidungen im Konsensverfahren getroffen werden.
Prüfung
Auf die Unterzeichnung des Verhaltenskodex wird eine sechsmonatige Umsetzungsfrist folgen. Einen Monat danach werden die Signatare einen Bericht vorlegen müssen, in dem sie detailliert darlegen, wie sie ihre Verpflichtungen umgesetzt haben.
Innerhalb von neun Monaten nach der Unterzeichnung müssen die Signatare eine Liste mit strukturellen Indikatoren vorlegen, um die Wirksamkeit des Kodex zu bewerten. In außergewöhnlichen Situationen wie Wahlen oder Krisen könnte die Kommission von den Signataren Sonderberichte verlangen.
Wie im DSA vorgesehen, verpflichten sich sehr große Online-Plattformen zu externen Prüfungen ihrer Anwendung des Verhaltenskodex.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]