Patt in Brüssel: Scheitert die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit?

Die geplante EU-Richtlinie zur Plattformarbeit wurde im Dezember 2021 als erster Versuch der EU zur Regulierung der wachsenden Gig-Economy vorgestellt. Nun haben die Verhandlungen ein Patt erreicht. [MikeDotta/Shutterstock]

Die Zukunft der geplanten EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist ungewiss, nachdem die europäischen Regierungen eine erst im Dezember gefundene vorläufige Einigung abgelehnt haben. „Kein Deal ist besser als ein schlechter Deal“, hieß es aus Verhandlungskreisen gegenüber Euractiv.

Die Richtlinie zur Plattformarbeit wurde erstmals im Dezember 2021 vorgestellt und gilt als erster Versuch der EU zur Regulierung der wachsenden Gig-Economy.

„Wir müssen das Jobpotenzial digitaler Plattformen bestmöglich ausschöpfen. Aber wir sollten auch sicherstellen, dass es sich um hochwertige Jobs handelt“, sagte der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, damals.

Seitdem sind über zwei Jahre vergangen und die Verhandlungen befinden sich derzeit in einem Patt. Das Europäische Parlament und der Rat verfolgen in Bezug auf das Gesetz zwei völlig unterschiedliche Ansätze.

Selbst innerhalb des Rates gibt es eine Spaltung zwischen dem Ansatz Spaniens und Belgiens, der auf einen Schutz der Arbeitnehmer zielt, und dem flexibleren, auf Tarifverträge ausgerichteten Ansatz Frankreichs und der nordischen Länder.

Ein Treffen der EU-Botschafter am Freitag (26. Januar) und eine für Dienstag (30. Januar) geplante neue Runde Verhandlungen mit dem EU-Parlament versprechen allerdings keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Plattformrichtline: Belgischer Ratsvorsitz kommt auf Frankreich zu

Die belgische EU-Ratspräsidentschaft geht in einer neuen Fassung der Plattformarbeiter-Richtlinie, die Euractiv vorliegt, auf die Forderungen Frankreichs ein. Sie übernimmt Bestimmungen, wie zum Beispiel den Pariser Ansatz der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung.

Versucht und gescheitert

Kernelement des Gesetzes ist eine gesetzliche Beschäftigungsvermutung, durch die ein selbständiger Plattformarbeiter bei Vorliegen entsprechender Beweise stattdessen als Arbeitnehmer eingestuft werden könnte.

Die Richtlinie würde zudem erstmalig Regeln für das algorithmische Management am Arbeitsplatz einführen.

Für mehrere Mitgliedstaaten, allen voran Frankreich, greift die Richtlinie zu stark in die arbeitsrechtlichen Befugnisse der Nationalstaaten ein und bietet bei ihrer Umsetzung zu wenig Flexibilität.

Im vergangenen Juni einigten sich die Mitgliedsstaaten der EU darauf, den Schwellenwert zu erhöhen, ab dem die gesetzliche Vermutung zur Beschäftigung ausgelöst werden kann, um die Bedenken der zurückhaltenden Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Gleichzeitig hat das Parlament jedoch alles getan, um die Auslösung der Vermutung durch Arbeitnehmer so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dabei wurden die Befürchtungen der Plattformen, dass die Richtlinie zu einer automatischen Neueinstufung führen und ihr flexibles Geschäftsmodell auf den Kopf stellen könnte, weitgehend ignoriert.

Die Bemühungen des spanischen Ratsvorsitzes, eine gemeinsame Grundlage zu finden, führten Mitte Dezember zu einer vorläufigen Einigung, die von den Mitgliedstaaten jedoch sofort wieder abgelehnt wurde – ein höchst ungewöhnlicher Vorgang.

EU-Staaten stimmen gegen Richtlinie über Plattformarbeit

Die Botschafter der Mitgliedstaaten konnten keine Mehrheit für die Richtlinie über Plattformarbeit erzielen. Dies ist ein schwerer Schlag für die spanische EU-Ratspräsidentschaft. Die Verabschiedung des Gesetzes vor den EU-Wahlen wird damit unwahrscheinlicher.

Unmut wächst

„Bei diesem Dossier ist alles kompliziert“, sagte die niederländische Grünen-Europaabgeordnete Kim van Sparrentak gegenüber Euractiv. „Wir sind dem Rat so viele Schritte entgegengekommen – aber sie machen es so schwer, eine Lösung zu finden.“

Die Verhandlungen stehen wieder am Anfang, und die Unzufriedenheit ist in allen politischen Lagern des Parlaments spürbar.

„Es ist katastrophal“, sagte die zuständige Abgeordnete der europäischen Linken, Leila Chaibi, gegenüber Euractiv.

Trotz ihrer starken Unterstützung für eine Richtlinie zum besseren Schutz der Arbeitnehmer war sie bereit, den spanischen Kompromiss zu akzeptieren. Die neuen Textentwürfe der belgischen Ratspräsidentschaft, die in den letzten Wochen veröffentlicht wurden, machten sie jedoch fassungslos.

„Wir haben an die [belgische Ratspräsidentschaft] geglaubt, aber sie hat uns wirklich enttäuscht.“

Ein Mitarbeiter einer Parlamentsfraktion sagte Euractiv im Vertrauen, dass „der Rat vielleicht seine eigene kleine interne Politik machen will – aber vergessen hat er, dass auch das Parlament zustimmen muss.“

Zum jetzigen Zeitpunkt wäre der belgische Vorschlag schlechter als der Status quo, warnen die Abgeordneten. Dieser Kritikpunkt wurde in einem offenen Brief aufgegriffen, der letzte Woche vom Europäischen Gewerkschaftsbund veröffentlicht wurde.

Selbst wenn die EU-Botschafter den belgischen Text am Freitag billigen sollten, scheint sich bei einem Treffen aller Verhandlungsführer des Parlaments am Mittwoch (24. Januar) die Opposition gegen den Text quer durch alle Fraktionen, einschließlich der Liberalen (Renew), der Nationalkonservativen (EKR) und der Rechten (ID), verfestigt zu haben. Die zuständigen Abgeordneten dieser Fraktionen lehnten eine Stellungnahme jedoch ab.

Plattformrichtlinie: Macron könnte "Killer eines sozialen Europas" sein

Die Mitgliedsstaaten sollten alles tun, um sicherzustellen, dass die vorläufige Richtlinie über Plattformarbeit angenommen werde, sagte die Berichterstatterin des Parlaments, Elisabetta Gualmini. Sie betonte, dass Frankreichs Weigerung, über den Text abzustimmen, „inakzeptabel“ sei.

Frankreich, Frankreich und nochmal Frankreich

Nach Ansicht derjenigen, die sich bereit erklärten, mit Euractiv zu sprechen, ist der Hauptstreitpunkt ein bestimmtes Land: Frankreich.

„Wir können keiner allgemeinen Ausnahmeregelung für [Emmanuel] Macron zustimmen, das ist inakzeptabel“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radkte (EVP) gegenüber Euractiv.

Frankreichs intensive Lobbyarbeit zur Begrenzung des strikten Charakters des Gesetzes mit klaren Vorgaben für die Bewertung der Anwendung der Rechtsvermutung durch die nationalen Behörden hat die Abgeordneten und Vertreter anderer Staaten beunruhigt.

„Frankreich hat die Richtlinie von vornherein nicht gewollt“, sagte van Sparrentak. „Wir versuchen, ein System zu schaffen, das die Schwächsten schützt, und Frankreich sagt: Nein.“

Zwei Diplomaten aus zwei EU-Staaten sagten Euractiv unter Zusicherung der Anonymität, dass Frankreich bei den Verhandlungen im Rat den Ton angebe und über außergewöhnliche Macht verfüge, da Deutschland, das von innenpolitischen Konflikten geplagt ist, sich ständig der Stimme enthalten habe.

„Der Schutz von Personen, die für Plattformen arbeiten, war schon immer eine Priorität für Frankreich und wird es auch in Zukunft bleiben“, heißt es in einer französischen Mitteilung vom 10. Januar. „Aber unser Bestreben, die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern zu verbessern, darf nicht auf Kosten der echten Selbstständigen und ihrer beruflichen Freiheit und Autonomie gehen.“

Ein Sprecher der belgischen Ratspräsidentschaft bestätigte Euractiv, dass es sich um ein „Balanceakt“ handele. Man sei jedoch bestrebt, eine Einigung zu finden, bevor die Parlamentsarbeit vor der Europawahl im Juni eingestellt wird.

Arbeitnehmerrechte bei Plattformarbeit: Harte Diskussionen stehen bevor

In der nächsten Woche wird einer der kontroversen Punkte der Plattformarbeiter-Richtlinie zwischen den EU-Institutionen verhandelt. Erwartet wird eine starke Konfrontation bei den Verhandlungen über den rechtlichen Status der Plattformarbeiter.

Teilung des Dossiers

Die Verhandler, mit denen Euractiv gesprochen hat, sind aber noch nicht am Punkt der völligen Verzweiflung.

„Ich werde bis zum letzten Tag dieser Legislaturperiode dafür kämpfen“, sagte Radtke.

Ein Kompromiss liegt jedoch noch in weiter Ferne. Euractiv hat von mehreren Quellen die Bestätigung erhalten, dass das Parlament die Richtlinie in zwei Teile trennen will, um noch vor den EU-Wahlen eine Einigung über das algorithmische Management zu erzielen.

Es ist jedoch nicht klar, ob dies bei den Mitgliedsstaaten auf Zustimmung stoßen würde. Es bleibt auch abzuwarten, inwieweit die Berichterstatterin des Dossiers, die Sozialdemokratin Elisabetta Gualmini, bereit ist, sich auf einen Kampf einzulassen. Der Druck, eine Einigung zu erzielen, um sie in der Wahlkampagne zu präsentieren, wächst.

Auf Anfrage von Euractiv lehnte das Büro von Gualmini eine Stellungnahme ab.

Letztendlich sei die Richtlinie nicht vom Tisch, sagten alle. Aber eines steht für die Abgeordneten fest: „Kein Deal ist besser als ein schlechter Deal.“

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic/Jonathan Packroff]

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