Die EU-Verbraucherschutzabteilung plant die schrittweise Abschaffung von Cookie-Bannern. Nun wurde ein Entwurf von Verpflichtungsgrundsätzen für die digitale Werbeindustrie vorgelegt, der eine Alternative zum „Pay oder Okay“-Modell bietet.
Im März enthüllte Euractiv eine Initiative der Abteilung für Justiz und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Interessenvertreter der Online-Werbebranche dazu zu bringen, freiwillige Verpflichtungen zu unterzeichnen, um die wachsende „Cookie-Müdigkeit“ zu bekämpfen.
Angetrieben wurde die Initiative von Justizkommissar Didier Reynders. Er hatte in einem Interview mit Euractiv im vergangenen Jahr angedeutet, dass die freiwillige Initiative als Vorlage für verbindliche Maßnahmen dienen könnte. Diese Verpflichtungen könnten in der nächsten Legislaturperiode in ein Gesetz zur digitalen Fairness aufgenommen werden.
Am Donnerstag (14. Dezember) verteilte die Kommission überarbeitete Grundsatzentwürfe zusammen mit den Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), dem Gremium, das die EU-Datenschutzbehörden versammelt.
Die Grundsatzentwürfe, die Euractiv einsehen konnte, werden am Montag (18. Dezember) auf einer Versammlung der Initiative vorgestellt und sollen Anfang nächsten Jahres unterzeichnet werden.
Ebenen der Einwilligung
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung, der DSGVO, ist die Einwilligung eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Daher sind Cookie-Banner die gängigste Methode, mit der Websites eine Einwilligung für Werbezwecke einholen.
Potenzielle Unterzeichner der Initiative werden gebeten, sich zu verpflichten, dass die Einwilligungsanfrage weder die Zustimmung zu den sogenannten notwendigen Cookies noch die Erhebung von Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses erfragen wird.
Damit sollen die von den Nutzern zu verarbeitenden Informationen auf das beschränkt werden, was für die Erteilung einer informierten Zustimmung unbedingt erforderlich ist.
Eine weitere Verpflichtung, die die Kommission fordert, besagt, dass „wenn Inhalte zumindest teilweise durch Werbung finanziert werden, dies im Voraus erklärt wird, wenn Nutzer zum ersten Mal auf die Website oder App zugreifen.“
Die Begründung lautet: Wenn ein Unternehmen Werbeeinnahmen dadurch erzielt, dass es Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Nutzung von Verhaltensdaten oder deren Verkauf an Dritte Tracking-basierter Werbung aussetzt, sollten die Nutzerinnen und Nutzer über dieses Geschäftsmodell informiert werden.
„Verbraucher aufzufordern, komplexe Cookie-Banner zu lesen und sie erst dann, wenn sie nicht zugestimmt haben, mit einem ‚Pay-or-Leave‘-Ultimatum (‚Bezahlen-oder-Verlassen‘) zu konfrontieren, könnte als manipulativ angesehen werden“, heißt es in der Erklärung.
Geschäftsmodell
Aufbauend auf dem zweiten Grundsatz besagt der dritte, dass „jedes Geschäftsmodell in knapper, klarer und leicht zu wählender Form vorgestellt wird. Dazu gehört auch eine klare Erläuterung der Konsequenzen, die sich aus der Akzeptanz oder Nicht-Akzeptanz von Trackern ergeben.“
In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass angesichts des engen Zusammenhangs zwischen Cookies und dem Geschäftsmodell die Informationen beider Aspekte gleichzeitig präsentiert werden sollten.
Der vierte Grundsatz ist vielleicht der wichtigste, da er vorschreibt, dass „wenn Tracking-basierte Werbung oder eine kostenpflichtige Option vorgeschlagen wird, die Verbraucher immer eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für eine andere, weniger in die Privatsphäre eingreifende Form der Werbung haben.“
Gemeint ist das sogenannte „Pay oder Okay“-Modell (Bezahlen-oder-Zustimmen) das Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, nach der Abschaffung des „Vertrags“-Modells eingeführt hat. Es besagt, dass man entweder den Cookies der Webseite zustimmen kann oder man diese durch eine Bezahlalternative umgeht.
Das neue Modell von Meta wird aus datenschutz– und verbraucherrechtlichen Gründen angefochten.
Die Kommission argumentiert, dass, da die Verbraucher täglich Dutzende verschiedener Websites besuchen, nur wenige bereit sind, für Online-Inhalte zu bezahlen. Daher sei es keine glaubwürdige Alternative zur Verfolgung des Online-Verhaltens.
Der Ausschuss schlägt vor, kontextbezogene Werbung ausdrücklich als Alternative zu Tracking-basierten Modellen zu erwähnen.
Darüber hinaus verwies die Behörde auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Meta gegen das Bundeskartellamt. Demnach muss von Fall zu Fall beurteilt werden, ob das Anbieten einer kostenpflichtigen Alternative bedeutet, dass die Zustimmung der Nutzer freiwillig erteilt wurde.
Mehrfache Einverständniserklärungen
„Die Zustimmung zu Cookies für Werbezwecke sollte nicht für jeden einzelnen Tracker erforderlich sein“, heißt es im fünften Grundsatz. Weiter heißt es, dass diese Informationen in einer zweiten Ebene bereitgestellt werden könnten.
Auch diese Maßnahme soll verhindern, dass die Nutzer mit einer langen Liste für jeden Tracker überschüttet werden, was sie vom Lesen abhält und den Eindruck erweckt, sie hätten die Wahl. Diese Bestimmung muss jedoch mit anderen Gesetzen, wie dem Gesetz über digitale Märkte, in Einklang gebracht werden.
Laut dem EDSA sollte dieser Grundsatz ausdrücklich vorsehen, dass die Nutzer die Möglichkeit haben sollten, alle Cookies auf der ersten Ebene des Cookie-Banners „ab[zu]lehnen“, zusammen mit der Option „akzeptieren.“ Außerdem sollten die Nutzer darüber informiert werden, wer auf die Daten zugreifen kann.
Das sechste Grundsatz besagt, dass „keine separate Zustimmung für Cookies, die zur Verwaltung des vom Verbraucher gewählten Werbemodells verwendet werden, […] erforderlich ist, da die Verbraucher bereits ihre Entscheidung für eines der Geschäftsmodelle getroffen haben.“
In diesem Fall merkt der Ausschuss an, dass die Nutzer über den spezifischen Zweck der Datenverarbeitung informiert werden sollten, wobei jedoch in der zweiten Ebene detailliertere Informationen bereitgestellt werden könnten.
Außerdem „sollte der Verbraucher nicht aufgefordert werden, Cookies innerhalb eines Jahres seit der letzten Anfrage zu akzeptieren. Der Cookie, der die Ablehnung des Verbrauchers speichert, ist notwendig, um seine Entscheidung zu respektieren.“
Für die Kommission ist einer der Hauptgründe für die Cookie-Müdigkeit, dass die Nutzer bei jedem Besuch der Website um ihre Zustimmung gebeten werden. Die Aufzeichnung dieser Entscheidung ist daher unerlässlich, um die Entscheidung der Verbraucher zu respektieren und sie nicht vor Ablauf einer angemessenen Zeitspanne erneut zu fragen.
Der EDSA merkte an, dass keine eindeutige Kennung verwendet werden sollte, um die Ablehnung der Nutzer aufzuzeichnen.
Ebenso sollten Anwendungen wie Webbrowser es den Verbrauchern ermöglichen, ihre Cookie-Präferenzen im Voraus zu speichern, um bestimmte Arten von Werbemodellen systematisch abzulehnen.
In diesem Zusammenhang betonte der Ausschuss, dass die Nutzer eine aktive Entscheidung treffen sollten, damit die Zustimmung zu Cookies als gültig angesehen werden kann, und es sei nicht gewährleistet, dass zentralisierte Lösungen diese Bedingung erfüllen würden.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]





