Norwegen verbietet personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram

Obwohl Facebook und Instagram ihre Tätigkeit in dem Land fortsetzen werden, ist verhaltensbasierte Werbung, die gegen die EU-Datenschutzverordnung verstößt, untersagt. Die Strafe beträgt 1 Million norwegische Kronen (fast 89.000 Euro) pro Tag. [Piotr Swat / Shutterstock]

Die von Meta betriebenen Social-Media-Plattformen müssen in Norwegen ab dem 4. August für drei Monate jegliche personalisierte Werbung basierend auf gesammelten Verhaltensdaten von Nutzern stoppen.

Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach welchem die Praxis auf Basis der geltenden rechtlichen Bedingungen nicht zu rechtfertigen sei.

Obwohl Facebook und Instagram ihre Tätigkeit in dem Land fortsetzen werden, ist personalisierte Werbung, welche gegen die EU-Datenschutzverordnung verstößt, nun vorübergehend untersagt. Die Strafe bei Zuwiderhandlung beträgt 1 Million norwegische Kronen (fast 89.000 Euro) pro Tag.

Die europäische Datenschutzverordnung gilt für alle 27 Mitgliedstaaten der EU sowie für die drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Im Dezember 2022 entschied die irische Datenschutzbehörde, die für Fälle von Tech-Unternehmen mit europäischem Hauptsitz in Irland zuständig ist, im Namen der 30 europäischen Länder, dass Metas verhaltensbasierte Werbung illegal sei.

Obwohl Meta seither einige Änderungen vorgenommen hat, entschied der EuGH Anfang Juli, dass die Datenverarbeitungspraktiken des Unternehmens zur Information über verhaltensbasierte Werbung immer noch nicht dem EU-Recht entsprächen.

Das Urteil des Gerichtshofs besagt eindeutig, dass „die Interessen und Grundrechte“ eines Nutzers Vorrang vor den Interessen eines Social-Media-Unternehmens haben, wenn es um „personalisierte Werbung geht, mit der es seine Tätigkeit finanziert.“

In diesem Zusammenhang können die Datenschutzbehörden Sofortentscheidungen erlassen, die maximal drei Monate lang wirksam sind. Die norwegische Datenschutzbehörde ist die erste, die nach dem Urteil des obersten EU-Gerichts eine solche Entscheidung getroffen hat.

Das Verbot betrifft die beiden Plattformen Facebook und Instagram und beschränkt sich strikt auf verhaltensbasierte Werbung. Die beiden Plattformen dürfen weiterhin in dem Land tätig sein.

EU-Gerichtshof: Bundeskartellamt auch für Datenschutz zuständig

In einem Verfahren gegen Facebooks Mutterkonzern Meta hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Zuständigkeit der nationalen Kartellbehörden für die Feststellung von Datenschutzverstößen bestätigt. Der EuGH deutete an, dass eine Einwilligung die einzige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung des Unternehmens sein könnte.

Unzulässige verhaltensbasierte Werbung

Wie die norwegische Behörde auf ihrer Website erklärt, zielt das Verbot nicht darauf ab, Meta zu verbieten, Nutzern verhaltensbasierte Werbung zu zeigen, sofern diese dem zugestimmt hätten. Der Zweck des Verbots bestehe darin, illegale, personalisierte Werbung zu verbieten.

Der EU-Gerichtshof lehnte die von Meta angeführte, „vertragsbasierte“ Rechtsgrundlage ab, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der bloßen Inanspruchnahme seiner Dienste rechtfertigte.

Die EU-Richter wiesen darauf hin, dass personenbezogene Daten, die ohne die vorherige Zustimmung eines Nutzers an Meta gescraped, verkauft oder weitergegeben werden, nicht für die Verarbeitung und damit nicht für verhaltensbasierte Werbung verwendet werden dürfen.

Facebook und Instagram können jedoch weiterhin Informationen verarbeiten, die ein Nutzer freiwillig auf den Plattformen angegeben hat. Dazu gehören die Biografie eines Nutzers, der Wohnort, das Geschlecht, das Alter oder die Interessen, sofern die Nutzer diese selbst angegeben haben.

Ein Sprecher von Meta erklärte gegenüber EURACTIV, dass „die Debatte über die Rechtsgrundlagen seit einiger Zeit andauert und die Unternehmen weiterhin mit einem Mangel an Rechtssicherheit konfrontiert sind.“ Außerdem sei Meta derzeit dabei, die Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde zu überprüfen, und erklärte, dass „es keine unmittelbaren Auswirkungen auf [ihre] Dienste gibt.“

Werbepraxis von Facebook und Instagram verstößt gegen EU-Recht

Zwei am Mittwoch (4. Januar) veröffentlichte Entscheidungen sind ein schwerer Rückschlag für die zu Meta gehörenden sozialen Medien Instagram und Facebook. Denn sie sind nicht nur mit hohen Geldstrafen verbunden, sondern gefährden das gesamte Geschäftsmodell des Unternehmens.

Auswirkungen

Die norwegische Behörde ist das erste Land im Europäischen Wirtschaftsraum, das ein solches Verbot gegen Meta verhängt hat, da es „dringenden Handlungsbedarf“ sieht. Meta kann das Verbot vor dem Bezirksgericht Oslo anfechten.

In ihrer Online-Erklärung schlägt die norwegische Behörde vor, die Angelegenheit vor den Europäischen Datenschutzausschuss zu bringen. In diesem Gremium, in welchem alle EU-Datenschutzbehörden vertreten sind, kann die norwegische Entscheidung über ihre ursprüngliche dreimonatige Gültigkeitsdauer hinaus verlängert werden.

Die irische Datenschutzkommission hat allen nationalen Behörden des Europäischen Datenschutzausschusses ihre eigene Bewertung der Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften durch Meta bezüglich verhaltensbasierter Werbung geschickt. Sie haben bis zum 21. Juli Zeit, zu antworten.

Verarbeitung personenbezogener Daten: WhatsApp ändert Rechtsgrundlage

WhatsApp hat am Montag (17. Juli) seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert und ist auf die Rechtsgrundlage des „berechtigten Interesses“ umgestiegen, nachdem der irische Datenschutzbeauftragte im Januar eine Sanktion verhängt hatte.

[Dieser Artikel wurde am 18. Juli um 15:53 Uhr geändert, um einen Kommentar von Meta aufzunehmen.]

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]

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