Meta und TikTok verklagen EU-Kommission wegen DSA-Gebühr

"Wir unterstützen die Ziele des DSA und haben bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die uns helfen, unsere regulatorischen Verpflichtungen zu erfüllen. Doch wir sind mit der Methode, die zur Berechnung dieser Gebühren verwendet wird, nicht einverstanden", sagte ein Meta-Sprecher gegenüber Euractiv. [Koshiro K/Shutterstock]

Meta und TikTok haben bestätigt, dass sie die Europäische Kommission wegen einer jährlichen Aufsichtsgebühr verklagen. Die Gebühr fällt für Unternehmen an, die unter dem EU-Gesetz für digitale Dienste (DSA) gelistet sind.

Am Mittwoch (7. Februar) kündigte Meta an, dass sie rechtliche Schritte gegen die Gebühr einleiten würden. TikTok bestätigte am Donnerstag gegenüber Euractiv, dass sie beabsichtigen, das Gleiche zu tun.

„Wir unterstützen die Ziele des DSA und haben bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die uns helfen, unsere regulatorischen Verpflichtungen zu erfüllen. Doch wir sind mit der Methode, die zur Berechnung dieser Gebühren verwendet wird, nicht einverstanden“, sagte ein Meta-Sprecher gegenüber Euractiv.

TikTok gab eine ähnliche Antwort und erklärte, dass sie „mit der Gebühr nicht einverstanden [sind] und aus einer Reihe von Gründen Berufung einlegen, einschließlich der Verwendung von fehlerhaften Schätzungen Dritter über unsere monatlich aktiven Nutzerzahlen als Grundlage für die Berechnung des Gesamtbetrags.“

Der TikTok-Sprecher fügte hinzu, dass sie trotz der Unstimmigkeit die Gebühr bereits bezahlt haben, um das Gesetz einzuhalten. Ein Sprecher der Europäischen Kommission bestätigte Euractiv gegenüber ebenfalls, dass alle benannten Plattformen „ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.“

Mangelnde Unabhängigkeit ungarischer Digitalbehörde stößt im EU-Parlament auf Bedenken

Mitglieder des Europäischen Parlaments haben in dieser Woche in einem Schreiben ihre Besorgnis über die Unabhängigkeit der ungarischen Behörde zum Ausdruck gebracht, die für die Durchsetzung des brandneuen Regelwerks der EU zur Moderation von Inhalten verantwortlich ist.

Die Kosten des DSA

Der DSA, der am 17. Februar 2024 in Kraft treten wird, regelt, wie Online-Akteure mit illegalen und schädlichen Inhalten umgehen sollen.

Den Vorschriften des DSA zufolge stellen Online-Plattformen, die von mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat verwendet werden, ein „systemisches Risiko“ für die Gesellschaft dar. Daher müssen sie spezielle Regeln für die Moderation von Inhalten befolgen, die auch Verpflichtungen zur Transparenz und zum Risikomanagement beinhalten.

Auf der Grundlage der Daten, die von den in der Europäischen Union tätigen Plattformen im Februar letzten Jahres übermittelt wurden, gab die EU-Kommission im April die erste Gruppe von sehr großen Online-Plattformen (VLOP) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) bekannt. Ende Dezember wurde diese Liste dann aktualisiert.

Auf der Liste stehen Social-Media-Plattformen wie Metas Instagram und Facebook, aber auch TikTok, X und andere Tech-Unternehmen wie Amazon.

Die Kommission schätzt, dass es 45,2 Millionen Euro kosten wird, den DSA durchzusetzen, weshalb sie von den betroffenen Unternehmen Aufsichtsgebühren erhebt.

„Am 27. November 2023 nahm die Kommission eine Entscheidung zur Festlegung der individuellen Gebühren an, die sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen für Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu entrichten haben“, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission gegenüber Euractiv.

„Alle benannten sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen unterliegen der Aufsichtsgebühr“, so der Sprecher weiter.

Gemäß dem DSA ist die Kommission befugt, den betroffenen Unternehmen die jährliche Gebühr aufzuerlegen. Die Gebühren können jedoch für jedes dieser Unternehmen unterschiedlich sein.

Gesetz über digitale Dienste: Drei Pornoseiten kommen auf die Liste

Drei Pornografie-Websites müssen sich an strenge EU-Vorschriften halten, nachdem sie in die Liste der sehr großen Online-Plattformen des Digital Services Act (DSA) aufgenommen wurden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch (20. Dezember) mit.

Eine fehlerhafte Methodik?

„Derzeit müssen Unternehmen, die einen Verlust verzeichnen, nicht zahlen, selbst wenn sie eine große Nutzerbasis haben oder eine größere regulatorische Belastung darstellen, was bedeutet, dass einige Unternehmen nichts zahlen und andere einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Gesamtsumme tragen müssen“, erklärte der Meta-Sprecher gegenüber Euractiv.

Letzten Oktober berichtete Bloomberg, dass Amazon und X es anscheinend vermeiden könnten, Millionen von Euro an Gebühren für die Durchsetzung der neuen Inhaltsregeln zu zahlen, so dass andere Tech-Unternehmen einen größeren Teil der Kosten zu tragen hätten.

Euractiv hat Amazon diesbezüglich kontaktiert, aber der Tech-Gigant lehnte eine Stellungnahme ab.

„Alle Entscheidungen der Kommission unterliegen der gerichtlichen Überprüfung. Es ist das Recht der Unternehmen, Berufung einzulegen. Unsere Entscheidung und Methodik sind solide. Wir werden unsere Position vor Gericht verteidigen“, so ein Sprecher der Kommission gegenüber Euractiv.

„Es war zu erwarten, dass Unternehmen gegen Teile des DSA klagen würden“, sagte Julian Jaursch, Projektleiter bei der Stiftung Neue Verantwortung, einem deutschen Think-Tank für digitale Technologien, Politik und Gesellschaft, gegenüber Euractiv.

„Dass die ersten Klagen die Teile betreffen, in denen es um Geld geht, ist nicht völlig überraschend“, fügte er hinzu und bezog sich dabei auf die Klagen von Amazon und Zalando gegen ihre Einstufung als VLOP im Juni und Juli letzten Jahres.

Jaursch äußerte die Hoffnung, dass der Ausgang der Verfahren zu mehr Klarheit in dieser Frage führen wird. Eine solche Klarheit sei auf lange Sicht von entscheidender Bedeutung sei, da die Einnahmen aus der Aufsichtsgebühr zur Beaufsichtigung der Plattformen in der EU beitragen, wovon Millionen von Verbrauchern profitieren sollen.

Keine reibungslose Durchsetzung

Um die Verordnung durchzusetzen, muss jeder EU-Mitgliedstaat einen nationalen Koordinator für Digitale Dienste (DSC) ernennen.

Aber auch dieser Aspekt des DSA ist problematisch, da Abgeordnete des Europäischen Parlaments befürchten, dass der ungarische DSC nicht unabhängig von der Regierung agieren werde.

Außerdem haben die meisten Mitgliedstaaten trotz der nahenden Frist noch keinen Koordinator benannt. Wie Euractiv berichtete, wird beispielsweise Deutschland die Frist zum 17. Februar wahrscheinlich nicht einhalten.

In der Zwischenzeit wurde am Donnerstag bekannt gegeben, dass die Richtlinien des DSA zur Ernennung eines Koordinators zur öffentlichen Konsultation freigegeben wurden.

Digitale-Dienste-Gesetz: Deutschland wird Umsetzungsfrist nicht eingehalten

Die erste Lesung des Digitale-Dienste-Gesetzes im Bundestag fand am Donnerstagabend (18. Januar) zur späten Stunde statt.

[Bearbeitet von Alice Taylor/Kjeld Neubert]

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren