Trotz des Drucks einiger EU-Staaten versucht die Europäische Kommission immer noch zu verhindern, dass private Unternehmen von vornherein vom ersten internationalen Vertrag über künstliche Intelligenz ausgeschlossen werden.
Der Europarat, ein internationales Menschenrechtsgremium mit 46 Mitgliedstaaten, steht kurz vor der Fertigstellung des Übereinkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Von Anfang an haben die Vereinigten Staaten, das Herkunftsland der weltweit führenden KI-Unternehmen, darauf gedrängt, den privaten Sektor von dem Vertrag auszuschließen. Dieser wäre nach seiner Ratifizierung für das Land, das ihn unterzeichnet hat, verbindlich.
Die Vereinigten Staaten sind kein Mitglied des Europarats, nehmen aber mit einem Beobachterstatus an dem Prozess teil. Mit anderen Worten: Washington hat kein Stimmrecht, kann aber die Diskussion beeinflussen, indem man droht, das Übereinkommen nicht zu unterzeichnen.
Der Druck auf die USA und andere Länder, die einen engeren Geltungsbereich des Vertrags befürworten, war so groß, dass das gesamte Entwurfsverfahren vertraulich behandelt wurde. NGOs wurden von dem Prozess ausgeschlossen, obwohl dies im Widerspruch zu den internen Leitlinien des Europarats zur Einbeziehung von Interessengruppen steht.
Breiter Anwendungsbereich oder breite Beteiligung
Im Gegensatz dazu hat sich die Europäische Kommission, die die EU bei den Verhandlungen vertritt, gegen den Ausschluss des Privatsektors ausgesprochen. Vor zwei Wochen enthüllte Euractiv einen internen Vermerk, der besagt, dass „die Union den alternativen Vorschlägen, die den Geltungsbereich des Übereinkommens einschränken, nicht zustimmen sollte.“
In einer darauffolgenden Sitzung der Arbeitsgruppe für Telekommunikation und Informationsgesellschaft, dem technischen Gremium des Rates der EU, welches für die digitale Politik zuständig ist, forderten mehrere Mitgliedstaaten die Kommission auf, mehr Flexibilität in Bezug auf den Geltungsbereich des Übereinkommens zu zeigen.
Insbesondere Länder wie Deutschland, Frankreich, Spanien, Tschechien, Estland, Irland, Ungarn und Rumänien sind der Ansicht, dass mit dem Vertrag eine globale Übereinkunft erzielt werden soll. Aus diesem Grund sollte die Gewinnung von mehr Unterzeichnern Vorrang vor einer breit angelegten Konvention mit einer geringeren Anzahl internationaler Unterstützer haben.
Da die 27 Mitgliedstaaten der EU zu den 46 Mitgliedern des Europarats gehören, kann die Position der Union das Kräfteverhältnis innerhalb des Menschenrechtsgremiums, in dem die Entscheidungen im Konsens getroffen werden, entscheidend beeinflussen.
Die globalen Ambitionen der EU
Eine Einschränkung des Geltungsbereichs des Übereinkommens wäre ein schwerer Schlag für die globalen Ambitionen der Kommission. Diese sieht den Vertrag als Mittel, um das europäische KI-Gesetz, das weltweit erste umfassende Gesetz über künstliche Intelligenz, als globalen Maßstab in diesem Bereich zu etablieren.
Tatsächlich basiert das Verhandlungsmandat der Kommission im Namen der Union auf dem KI-Gesetz. Die Kommission hat wenig Bereitschaft gezeigt, über die KI-Verordnung hinauszugehen, selbst in Bereichen, in denen es keinen direkten Konflikt gibt, auch wenn sich die beiden Initiativen in ihrer Art erheblich unterscheiden.
Im Rahmen der Angleichung an das KI-Gesetz drängt die Kommission auf weitreichende Ausnahmen für KI-Anwendungen in den Bereichen nationale Sicherheit, Verteidigung und Strafverfolgung. Wäre der Vertrag nur auf öffentliche Einrichtungen beschränkt, bliebe mit diesen Ausnahmeregelungen nur sehr wenig übrig.
Eine solche Verwässerung des KI-Vertrags nach mehreren Jahren des Engagements der beteiligten Länder könnte auch künftige Initiativen in diesem Bereich entmutigen.
Dennoch ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Der ursprüngliche Vermerk der Kommission wurde zur Vorbereitung einer Plenarsitzung des Ausschusses für künstliche Intelligenz des Europarates verbreitet, die am Dienstag (23. Januar) begann und bis Ende der Woche dauern wird.
Es wird erwartet, dass die teilnehmenden Staaten während dieser Plenarsitzung einen Konsens über den Anwendungsbereich erzielen, um das Übereinkommen im Mai auf Ministerebene formell zu verabschieden. Die Diskussionen, einschließlich der informellen, die letzte Woche stattfanden, waren bisher ergebnislos. Eine endgültige Entscheidung wird erst am Freitag erwartet.
Opt-out-Option
Im Vorfeld der Plenarsitzung teilte die Kommission den nationalen EU-Delegierten einen aktualisierten Vermerk mit, in dem es heißt, dass „die Union weiterhin das Ziel verfolgen sollte, einen umfassenden Anwendungsbereich des Übereinkommens zu gewährleisten, der sowohl öffentliche als auch private Akteure umfasst.“
Bemerkenswerterweise wird in einem hinzugefügten Absatz hervorgehoben, dass „zur Wahrung des internationalen Charakters des Übereinkommens, die EU dennoch bereit sein könnte, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass eine Vertragspartei einen Vorbehalt anbringt und sich unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen von der Verpflichtung befreit, das Übereinkommen auf private Akteure anzuwenden, die nicht im Auftrag von Behörden handeln oder für sie KI-Systeme erwerben.“
Der Vorschlag der Kommission scheint darauf abzuzielen, das Argument Washingtons zu entkräften, dass die USA sich zu nichts verpflichten können, was über ihren nationalen Rechtsrahmen hinausgeht.
Im Oktober unterzeichnete US-Präsident Joe Biden eine Durchführungsverordnung, die einen Rahmen für Bundesbehörden vorgibt, um KI-Tools sicher und verantwortungsvoll zu erwerben und zu nutzen. Deshalb bezieht sich der Vorschlag der Kommission auch auf Unternehmen, die nicht mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten.
Genauer gesagt schlägt die Kommission eine zeitlich begrenzte „Opt-out“-Option vor, die jederzeit widerrufen werden kann und einige Garantien bietet, dass sie nicht missbraucht wird. Dieser Ansatz wäre das genaue Gegenteil von dem, was die US-Regierung vorgeschlagen hat. Sie will nämlich den privaten Sektor grundsätzlich von der Regelung ausschließen und den Unterzeichnern eine Opt-in-Möglichkeit einräumen.
Die ursprüngliche „Opt-in“-Option war jedoch dazu gedacht, der US-Regierung die Peinlichkeit zu ersparen, private Unternehmen von einem Menschenrechtsvertrag ausschließen zu müssen. Es wird zudem davon ausgegangen, dass Israel und Japan das Abkommen nicht unterzeichnen würden, wenn die „Opt-out“-Option in den endgültigen Text aufgenommen würde. Dagegen würden das Vereinigte Königreich und Kanada der Entscheidung der USA folgen.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]




