Die Regulierung von Online Content Creatorn und Influencern auf EU-Ebene wird in Brüssel zunehmend diskutiert. Eine Arbeitsgruppe der EU-Staaten hat nun ihre Formulierung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gegen das Verhalten von Online-Influencern geändert.
In dem letzten und endgültigen Entwurf der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe „Audiovisueller Sektor und Medien“ vom 5. April, den Euractiv einsehen konnte, werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, „politische Maßnahmen und Instrumente“ zu entwickeln. Dies ersetzt die bisherige Formulierung, die einen „umfassenden und koordinierten politischen Ansatz“ forderte.
Ob und wie Online Content Creator und Influencer auf EU-Ebene reguliert werden sollten, nimmt in Brüssel an Bedeutung zu. Politiker und zivilgesellschaftliche Organisationen haben darüber diskutiert, ob die europäischen Gesetze aktualisiert werden sollten, um die Monetarisierung großer digitaler Gemeinschaften durch Markenpartnerschaften und Werbung zu berücksichtigen.
Die Schlussfolgerungen werden zu einer politischen Debatte in den EU-Institutionen übergehen und möglicherweise später zur Grundlage einer konkreten Verordnung werden.
Das jüngste Dokument der Arbeitsgruppe hat auch die Formulierungen hinsichtlich der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) durch Influencer etwas abgeschwächt.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, „Überlegungen zu den Auswirkungen des verstärkten Einsatzes von KI durch Influencer und zur Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften gemäß dem KI-Gesetz zu berücksichtigen.“ Im vorherigen Entwurf wurde lediglich ein Nachdenken angeregt, nicht aber eine Berücksichtigung dieser Überlegungen.
In den endgültigen Schlussfolgerungen wird auch der Schutz von minderjährigen Influencern erwähnt. Die Kommission wird aufgefordert, „über die Position von Kidfluencern und die Auswirkungen auf ihr Wohlergehen“ nachzudenken.
Der Schutz von Kindern im digitalen Zeitalter hat in Brüssel zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Die Verordnung zur Bekämpfung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet (CSAM) durchläuft derzeit das Verfahren, und es wurden Forderungen laut, das Gesetz über digitale Dienste und digitale EUid-Brieftaschen (EDIW) zu nutzen, um die Sicherheit von Minderjährigen im Internet zu verbessern.
Das Dokument muss noch politisch gebilligt werden, damit es zu einem formellen Gesetzesantrag werden kann. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) wird das Dokument in einer der nächsten Sitzungen prüfen.
Wenn es angenommen wird, wird der Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ (EYCS) den Text auf einer für den 13. und 14. Mai angesetzten Sitzung prüfen.
[Julia Tar hat zur Berichterstattung beigetragen]
[Bearbeitet von Alice Taylor/Kjeld Neubert]

