Französisches Digitalgesetz: Regierung wegen Verzögerung in der Kritik

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In ihrer Antwort an die Senatoren erklärte die französische Staatssekretärin für Digitales, Marina Ferrari, dass "dieses Gesetz lang erwartete Grundlagen schafft, die es uns ermöglichen werden, den digitalen Raum besser zu regulieren und unsere Bürger, insbesondere Minderjährige, besser zu schützen." [EPA-EFE/MOHAMMED BADRA]

Am Dienstag (2. April) machten französische Senatoren die Regierung für die achtmonatige Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens zu einem umfassenden Digitalgesetz verantwortlich. Trotzdem der Entwurf nun im Senat angenommen wurde, könnte es zu einer weiteren Verzögerung kommen.

Die EU-Kommission erhob Einwände gegen einige Bestimmungen des Gesetzes, was den Prozess in Frankreich verzögerte. Die Einwände der Kommission seien jedoch nur das Ergebnis einer schlechten Vorbereitung seitens der französischen Regierung gewesen, meinten die Politiker der Opposition.

Der Gesetzentwurf „sécuriser et réguler l’espace numérique“, kurz SREN, ist ein allumfassendes digitales Gesetz, das mehrere EU-Gesetze in das französische Recht übernimmt.

Im Gegensatz zu anderen regulären Gesetzen zur Anpassung des Rechtsrahmens an das EU-Recht enthält dieses Gesetz zusätzliche Bestimmungen zu Themen wie Pornografie, Online-Spiele, Deepfakes und Belästigung.

„Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Versagen der Regierung“, meinte Patrick Chaize, Senator von Les Républicains (EVP), am Dienstag (3. April) im Senat. Chaize war an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs als Berichterstatter beteiligt.

Er machte die Regierung für das lange Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzes verantwortlich, das über ein Jahr dauerte.

Seiner Meinung nach habe die Regierung die verfahrenstechnischen Zwänge, denen der Gesetzentwurf unterliegt, nicht richtig eingeschätzt.

Das SREN-Gesetz wurde schließlich am Dienstag im Senat mit 302 Ja-Stimmen gegenüber zwei Nein-Stimmen angenommen.

Einwände der EU-Kommission

Die Kommission übermittelte Frankreich zwei „begründete Stellungnahmen“ am 25. Oktober 2023 und am 17. Januar 2024.

Begründete Stellungnahmen geben der Kommission die Befugnis, ein nationales Gesetz vorübergehend zu blockieren, wenn sie feststellt, dass es gegen das EU-Recht verstößt.

Mit den beiden Stellungnahmen wurde der Gesetzgebungsprozess für jeweils vier Monate eingefroren. Dadurch hatten die Gesetzgeber Zeit, den Entwurf zu überarbeiten, um ihn mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.

Nach der Einigung über den Gesetzentwurf in Frankreich wird die Kommission voraussichtlich ein drittes Mal zu dem Kompromissentwurf Stellung nehmen.

Eine dritte begründete Stellungnahme würde zu weiteren Verzögerungen führen.

Chaize beklagte, dass der Gesetzentwurf im Vergleich zu dem von der Kommission festgelegten Zeitplan wichtige digitale EU-Rechtsvorschriften erst spät in Kraft setze.

Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) hätten die EU-Mitgliedstaaten bis zum 17. Februar ihre nationale Koordinierungsbehörde benennen müssen.

Laut der Webseite der Kommission sind zehn Staaten immer noch im Verzug. Wie Euractiv berichtete, hat Deutschland sein Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste am 21. März verabschiedet.

„Wir haben die europäische Dimension nicht ausreichend in unseren legislativen Ansatz integriert“, urteilte die liberale Senatorin Catherine Morin-Desailly.

Frankreich erwägt neues ambitioniertes Digitalgesetz

In Paris wird eine neue Gesetzesinitiative diskutiert, mit der wegweisende EU-Rechtsvorschriften umgesetzt, aber auch neue Vorschläge zu digitalem Betrug, Online-Belästigung, Kinderschutz, Medienverboten und Cloud-Switching eingeführt werden sollen.

Legislative Konflikte

Als Übernahme von EU-Gesetzen sieht der SREN-Entwurf vor, gesetzlich festzulegen, welche Behörden die EU-Gesetze zur Moderation von Inhalten (Gesetz über digitale Dienste, DSA) und zum Kartellrecht (Gesetz über digitale Märkte, DMA) umsetzen sollen.

Außerdem sollen die Bestimmungen zum Cloud-Sektor des EU-Datengesetzes, eines Gesetzes zur gemeinsamen Nutzung von Daten, vorweggenommen werden.

Der Gesetzentwurf geht jedoch weiter als die bisherigen EU-Vorschriften. Er enthält Bestimmungen zur Beschränkung des Zugangs zu pornografischen Webseiten, einen Anti-Betrugsfilter und die Regulierung von Spielen mit In-App-Käufen.

Genau mit diesen Bestimmungen hatte die Kommission in ihren begründeten Stellungnahmen ein Problem.

Die Kommission befürchtete, dass Frankreich die DSA-Bestimmungen nicht einhalten würde. Dies hätte sich nachteilig auf den Rechtsrahmen der EU ausgewirkt.

Die Kommission richtete sich insbesondere gegen die französischen Bestimmungen über pornografische Inhalte. Diese seien ihr zufolge im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste verboten.

Eine Bestimmung, die ein Altersüberprüfungssystem für pornografische Webseiten vorschreibt, verstößt gegen das EU-Recht. Sie hätte die Unternehmen dazu gezwungen, ein System zur Massenüberwachung ihrer Nutzer zu entwickeln, was nach den Rechtsvorschriften der EU verboten ist.

Ein weiteres Problem mit den französischen Bestimmungen waren die allgemeinen Verpflichtungen, die Plattformen ohne französischen Hauptsitz auferlegt wurden.

Nach EU-Recht ist eine Plattform verpflichtet, sich an das Recht des Mitgliedstaats zu halten, in dem sie ihren EU-Hauptsitz hat.

Verpflichtungen, die von einem anderen EU-Staat auferlegt werden, sollten einem strengen Verfahren folgen.

Dieser Grundsatz wird als Herkunftslandprinzip bezeichnet. Er wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2023 gegen ein österreichisches Gesetz weiter gestärkt.

In ihrer Antwort an die Senatoren erklärte die französische Staatssekretärin für Digitales, Marina Ferrari, dass „dieses Gesetz lang erwartete Grundlagen schafft, die es uns ermöglichen werden, den digitalen Raum besser zu regulieren und unsere Bürger, insbesondere Minderjährige, besser zu schützen.“

Frankreich findet Einigung über umfassendes Digitalgesetz

Die französischen Abgeordneten haben am Dienstag (26. März) einen Kompromiss über ein hart umkämpftes, umfassendes Digitalgesetz erzielt. Sie haben sich darauf geeinigt, Bestimmungen abzuschwächen, die andernfalls mit dem EU-Recht kollidieren würden.

[Bearbeitet von Rajnish Singh/Kjeld Neubert]

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