Frankreich: Vorwurf der illegalen Nutzung von Gesichtserkennungssoftware

Die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware durch Strafverfolgungsbehörden ist in Frankreich verboten. Obwohl diese Regelung nach wie vor besteht, wurde sie vor kurzem zu Versuchszwecken im Zusammenhang mit den bevorstehenden Olympischen Spielen in Paris 2024 gelockert. [MONOPOLY919 / Shutterstock]

Die französische Polizei habe seit 2015 illegal die israelische Gesichtserkennungssoftware Briefcam eingesetzt, berichtete das Investigativmedium Disclose. Die Verwendung solcher Software durch Strafverfolgungsbehörden ist in Frankreich verboten.

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Olympischen Spielen in Paris 2024 wurde das Verbot der Anwendung von Gesichtserkennungssoftware zu Versuchszwecken gelockert.

„Im Jahr 2015 erwarben die [französischen] Strafverfolgungsbehörden heimlich eine Software zur Analyse von Videoüberwachungsbildern von der israelischen Firma Briefcam. Acht Jahre lang hat das Innenministerium die Verwendung dieses Tools, das die Nutzung von Gesichtserkennung ermöglicht, verheimlicht“, heißt es in dem Artikel von Disclose vom Dienstag (14. November).

Disclose behauptet, Zugang zu internen E-Mails und Dokumenten der französischen Polizei gehabt zu haben, die den Beweis für die Verwendung von Briefcam ohne ausreichende Rechtsgrundlage darstellen würden.

Euractiv hat die französische Datenschutzbehörde CNIL, das französische Digitalministerium, das Innenministerium und die Generaldirektion der nationalen Polizei (DGPN) um eine Stellungnahme gebeten, die jedoch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vorlag.

Mögliche Rechtsverstöße

Sollte sich der Verdacht bestätigen, würde die Verwendung von Briefcam gegen das 2019 aktualisierte französische Informatik- und Freiheitsgesetz verstoßen. Dieses besagt, dass es verboten ist, „ein biometrisches Identifizierungssystem zu verwenden, [oder] biometrische Daten zu verarbeiten und […] Techniken zur Gesichtserkennung einzusetzen“.

Dieses Verbot geht auf die 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) zurück, die besagt, dass die Verarbeitung aller biometrischen Daten, einschließlich Gesichtsaufnahmen, verboten ist.

Laut Disclose sei dem Innenministerium bekannt, dass die Polizei die israelische Software verwendet hätte. In dem Artikel wird berichtet, dass ein hochrangiger Beamter in der Direktion für nationale öffentliche Sicherheit (DNSP) des Innenministeriums eine E-Mail an seine Vorgesetzten geschickt hat, in der es heißt: „Unabhängig von der verwendeten Software (speziell Briefcam) ist es verboten, ein Gerät für den Gesichtsabgleich oder die Gesichtserkennung zu verwenden.“

Aufsichtsstelle befürwortet AI-Systeme zur biometrischen Alterskontrolle

Die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz hat sich für die Verwendung dreier Systeme ausgesprochen, welche mittels künstlicher Intelligenz (KI) das Alter von Personen verifizieren sollen. Solche Kontrollsysteme verfolgen das Ziel, dass Minderjährige keine “jugendgefährdenden Inhalte” zu Gesicht bekommen. 

Fortsetzung folgt

Laut Florian Leibovici, Briefcams Vertriebsleiter für Europa, verwenden Polizeistationen in mehr als hundert Gemeinden in Frankreich die Software. Nach Angaben des Unternehmens kann sie „Personen von Interesse in Videoüberwachungsaufnahmen in Echtzeit oder forensisch erkennen, verfolgen, herausfiltern, klassifizieren und melden.“

Der französische Abgeordnete und Vorstandsmitglied der französischen Datenschutzbehörde Philippe Latombe erklärte gegenüber Euractiv: „Die eigentliche Frage ist: Wie wird die Gesichtserkennung durchgeführt und von wem.“

Er erläuterte vier Möglichkeiten, diese beiden Fragen zu beantworten, mit unterschiedlichen „Ebenen der Schuldfähigkeit“.

Nach Ansicht von Latombe wäre die erste Möglichkeit, dass die französische Polizei Briefcam einsetzt, „ohne ihre biometrischen Tools zu verwenden und unter der Aufsicht eines Richters“. Dann gäbe es seiner Meinung nach keine rechtlichen Probleme.

Die zweite Möglichkeit wäre, dass die Polizei „Gesichtserkennungsinstrumente für eine spezifische Durchsuchung und unter der Aufsicht eines Richters verwendet“. Hierfür gäbe es in der Tat keine Rechtsgrundlage, doch wäre dies aufgrund der Überwachung durch eine Justizbehörde im Rahmen einer Untersuchung in gewisser Weise akzeptabel.

Eine weitere Möglichkeit wäre, laut dem französischen Abgeordneten, die Verwendung von Gesichtserkennungsinstrumenten durch die Polizei für eine allgemeine Überprüfung der Gesichter von Personen unter Aufsicht eines Richters. Dies wäre ein schwerwiegender Verstoß, da es einer nach EU- und französischem Recht verbotenen Massenüberwachung gleichkäme.

Im schlimmsten Fall würden Polizeibeamte solche allgemeinen Scans ohne richterliche Aufsicht durchführen, was Latombe als schwerwiegenden Verstoß gegen bestehende Gesetze betrachtet.

Latombe erklärte jedoch, dass die französische Polizei nach dem derzeitigen Stand der Dinge und nach den ihm vorliegenden Informationen offenbar Briefcam für nachträgliche Ermittlungen eingesetzt hat. Dabei wurden spezifische Kontrollen durchgeführt, bei denen möglicherweise die Gesichtserkennung zum Einsatz kam. Dies geschah jedoch ohne allgemeine Scans und unter der Aufsicht eines Richters.

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[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]

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