Der Pegasus Überwachungsskandal hat große Lücken in der Regulierung von Spionagesoftware offengelegt. Das EU-Parlament will nun dagegen vorgehen. Der eigens dafür eingerichtete Pegasus- Ausschuss hat hierzu einige Vorschläge vorgelegt.
Die Empfehlungen wurden am Dienstag (24. Januar) im Pegasus-Ausschuss (PEGA) vorgestellt, der im Jahr 2022 eingerichtet wurde, um den Missbrauch von Spionageprogrammen durch EU-Regierungen zu untersuchen.
Der Text folgt auf ein von der Europaabgeordneten Sophie In ‚t Veld im November veröffentlichtes Dokument, in dem die bisherige Arbeit des Ausschusses zusammengefasst wurde. Aufgrund von verfahrenstechnischen Beschränkungen hinsichtlich der Länge wurde dieses Dokument in einen Bericht und Empfehlungen aufgeteilt. Die Elemente des ursprünglichen Textes, die entfernt werden mussten, werden durch Änderungsanträge wieder hinzugefügt, so In ‚t Veld gegenüber EURACTIV.
Die Empfehlungen, die Anfang des Monats veröffentlicht wurden, enthalten die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Reaktionen auf den Skandal auf europäischer und nationaler Ebene sowie länderspezifische Empfehlungen für Polen, Ungarn, Griechenland, Spanien und Zypern.
Sowohl über den Entwurf einer Empfehlung als auch über den Bericht wird der Ausschuss voraussichtlich Ende April abstimmen.
Nationale Empfehlungen
In den Empfehlungen werden fünf Länder herausgehoben, die durch besonders ausgeprägte Spionagepraktiken auffielen. Hier wartet der Entwurf mit gesonderten Empfehlungen auf.
In Polen und Ungarn sollten den Empfehlungen zufolge die institutionellen Schutz- und Aufsichtsmechanismen wiederhergestellt und ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden, und Europol sollte aufgefordert werden, mutmaßliche Verstöße zu untersuchen.
In Polen sollten die Richter:innen nach dem Zufallsprinzip für die Fälle ausgewählt werden, um zu verhindern, dass sie den Geheimdiensten nahestehen.
In Griechenland, wo der Abhörskandal zu weitreichenden politischen Verwerfungen geführt hat, wird empfohlen, den Behörden zu gestatten, mutmaßliche Überwachungsfälle ungehindert zu untersuchen. Die 2019 beschlossene Unterstellung der Nachrichtendienste unter die direkte Kontrolle des Premierministers soll auch rückgängig gemacht werden.
Spanien, das bereits unter die Lupe genommen wurde, aber noch nicht von einer Delegation des Ausschusses besucht wurde, steht nach Ansicht des Ausschusses im Einklang mit den EU-Grundlagenverträgen und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Dennoch wurden Fragen zu seiner Umsetzung aufgeworfen, und es wurde empfohlen, Klarheit über mutmaßliche Fälle zu schaffen und sinnvolle Rechtsbehelfe für die Opfer zu gewährleisten.
Zu den Empfehlungen an Zypern gehörte auch die Aufforderung, alle Exportlizenzen auf Spionageprogramme zu überprüfen und diejenigen aufzuheben, bei denen dies nicht der Fall war, womit ein umfassenderes Thema angesprochen wird, dem das Dokument großes Gewicht verleiht.
Exporte und internationale Zusammenarbeit
In den Empfehlungen wird die Notwendigkeit hervorgehoben, gegen die Herstellung und den Export von Überwachungstechnologien in Länder außerhalb der EU vorzugehen, und nicht nur gegen ihre Verwendung durch die Länder innerhalb der EU.
Hierbei soll auch der Export von solcher Spionagesoftware eingeschränkt werden. Denn laut den Empfehlungen verstoßt der Export an Länder mit geringem Menschenrechtsschutz bereits jetzt gegen EU-Grundrechte.
In dem Bericht werden auch bestimmte Staaten wie Zypern und Bulgarien als internationale „Exportdrehscheiben“ für Überwachungstechnologie genannt.
Daher wird empfohlen, den Handel mit Spähsoftware streng zu regulieren und ein sofortiges Moratorium für den Verkauf, den Erwerb, die Weitergabe und die Verwendung von Spähsoftware innerhalb der EU zu erlassen.
In den Empfehlungen heißt es, dass die bestehenden Ausfuhrvorschriften und -regelungen für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck besser durchgesetzt werden sollten. Zudem soll eine stärkere internationale Zusammenarbeit, zum Beispiel mit den USA, genutzt werden, um gemeinsame Spionagestrategien zu entwickeln und einen Rahmen für die Ausfuhr und die Erteilung von Lizenzen zu schaffen.
Institutionelles Schweigen
Die Empfehlungen wiederholen In ‚t Velds frühere scharfe Kritik an den EU-Institutionen für das, was sie als fehlende Maßnahmen gegen die Bedrohungen durch den Kauf und die Verbreitung von Spionagesoftware wahrnimmt.
„Weder die Mitgliedstaaten noch der Rat oder die Kommission haben den Wunsch, den Spionageskandal aufzuklären, und schützen damit wissentlich Regierungen der Union, die die Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Union verletzen“, heißt es in dem Bericht.
Er wirft der Kommission und den diplomatischen Vertretungen außerdem Missstände bei der Unterstützung von Drittländern beim Aufbau von Überwachungskapazitäten vor – ein Vorwurf, den der EU-Bürgerbeauftragte kürzlich bestätigt hat.
Schließlich schlug In ‚t Veld der Kommission vor, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um gegen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit vorzugehen. Denn der Einsatz von Spähsoftware ist in jenen Ländern am stärksten ausgeprägt, in denen diese Schutzmaßnahmen am schwächsten sind.
[Bearbeitet von Luca BertuzziAlice Taylor]




