Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz zum Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren, die die Meinungsfreiheit unterdrücken sollen, verabschiedet. Damit geht ein sechsjähriger Kampf um den Beschluss des Gesetzes zu Ende.
Die Richtlinie wurde am Dienstag (27. Februar) im Plenum verabschiedet. Sie legt einen Mindeststandard für den Schutz von Medien und öffentlichen Beobachtern, wie Menschenrechtsverteidigern, vor strategischen Klagen gegen die öffentliche Beteiligung (SLAPPs) in der gesamten EU fest.
Der endgültige Text enthält Bestimmungen über die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen und eine weit gefasste Definition von „grenzüberschreitenden“ Fällen. Zudem ist eine Entschädigung für die Beklagten vorgesehen.
„Journalismus, Aktivismus und andere Arten der öffentlichen Beteiligung werden endlich vor unbegründeten, kostspieligen und zeitraubenden Klagen geschützt“, schrieb Flutura Kusari auf X, die sich im Rahmen der Koalition gegen SLAPPs in Europa (Coalition Against SLAPPs in Europe, CASE) für das Gesetz einsetzte.
Die EU-Institutionen erzielten im November eine politische Einigung über die Richtlinie.
„Trotz starker Divergenzen zwischen der Position des Rates und des Parlaments ist es uns gelungen, sicherzustellen, dass diese Richtlinie über reine Verfahrensaspekte hinausgeht und die breiteren Auswirkungen und den Kontext dieser Fälle angemessen widerspiegelt“, teilte der Berichterstatter des Parlaments für die Richtlinie, der Sozialdemokrat Tiemo Wölken, Journalisten damals mit.
Die Anti-SLAPP-Richtlinie ist umgangssprachlich als Daphne’s Gesetz bekannt. Daphne Caruana Galizia, eine maltesischen Investigativjournalistin, wurde 2017 ermordet und war zum Zeitpunkt ihres Todes mit über 40 Klagen konfrontiert war.
In den vergangenen sechs Jahren hat sich die unter ihrem Namen gegründete Stiftung für einen besseren Schutz von Journalisten eingesetzt, die mit Klagen konfrontiert sind, welche das Ziel haben, Zeit und die finanziellen Ressourcen der Angeklagten aufzubrauchen.
Zwar gibt es keine umfassenden EU-weiten Daten über die Häufigkeit solcher Fälle, was größtenteils auf die unterschiedlichen Definitionen von SLAPPs zurückzuführen ist. Dennoch haben Untersuchungen von CASE ergeben, dass es in Malta, Frankreich, Kroatien, Griechenland und Slowenien eine beachtliche Anzahl solcher Klagen gibt.
CASE begrüßte die Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament. Die Verantwortung liege nun bei den Mitgliedstaaten, auf der Grundlage der EU-Richtlinie und der bevorstehenden Empfehlung des Europarats zu SLAPPs eine wirksame nationale Gesetzgebung auszuarbeiten.
Die EU-Staaten haben bis 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]


