Die Europäische Kommission hat am Montag (19. Februar) ein förmliches Verfahren gegen TikTok im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingeleitet. Grund dafür sind mögliche Verstöße in mehreren Bereichen, unter anderem beim Schutz von Minderjährigen.
Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das am 17. Februar für alle in der EU tätigen Internet-Plattformen in Kraft trat, regelt, wie Online-Akteure mit illegalen und schädlichen Inhalten umgehen sollten.
Die jetzige Entscheidung ist das Ergebnis einer Voruntersuchung, die sich auf einen Risikobewertungsbericht von TikTok stützt, der der Kommission im September letzten Jahres übermittelt wurde, sowie auf die förmlichen Informationsanfragen der Kommission zu illegalen Inhalten, Jugendschutz und Datenzugang.
Wie der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton in einem Beitrag auf X erklärte, wird sich die aktuelle Untersuchung auf mögliche Verstöße gegen die Transparenz und den Schutz von Minderjährigen konzentrieren.
In diesem Zusammenhang wird der Fokus auch auf dem Suchtpotenzial digitaler Plattformen, der Begrenzung der Bildschirmzeit, und der Altersverifizierung und den Standardeinstellungen für den Datenschutz liegen.
„TikTok hat Funktionen und Einstellungen entwickelt, um Jugendliche zu schützen und unter 13-Jährige von der Plattform fernzuhalten – Probleme, mit denen sich die gesamte Branche auseinandersetzt“, sagte ein TikTok-Sprecher gegenüber Euractiv.
„Wir werden weiterhin mit Experten und der Industrie zusammenarbeiten, um junge Menschen auf TikTok zu schützen, und freuen uns darauf, der Kommission diese Arbeit im Detail zu erläutern“, fügte der Sprecher hinzu.
Die Kommission verwies darauf, dass die Einhaltung des DSA die Bewertung und Abschwächung systemischer Risiken einschließt. Bestehende Schutzmaßnahmen, wie TikToks Tools zur Altersverifizierung, würden jedoch möglicherweise nicht als angemessen, verhältnismäßig oder vollständig wirksam erachtet, um diese Bedenken auszuräumen.
Die Kommission wies auch darauf hin, dass die DSA-Anforderungen die Umsetzung geeigneter und ausgewogener Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre, der Sicherheit und des Schutzes von Minderjährigen beinhalten. Dazu gehören auch auf Minderjährige zugeschnittene Standardeinstellungen für den Schutz der Privatsphäre im Rahmen der Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme. Zur Einhaltung der Anforderungen der Verordnung gehört auch die Einrichtung eines durchsuchbaren und zuverlässigen Verzeichnisses für die auf TikTok erscheinenden Werbeanzeigen.
Auch die Bemühungen von TikTok, die Transparenz der Plattform zu verbessern, werden untersucht. Die Untersuchung konzentriert sich auf mögliche Mängel bei der Gewährung des Zugangs zu den öffentlich zugänglichen Daten der Plattform, was ebenfalls eine Anforderung des DSA ist.
Suchtpotenzial
Social-Media-Plattformen wurden dafür kritisiert, dass sie bewusst so gestaltet sind, dass sie süchtig machen, damit Menschen möglichst viel Zeit auf ihnen verbringen. Dazu soll auch der von Breton erwähnte Rabbit-Hole-Effekt beitragen. Dabei handelt es sich um Algorithmen, die den Nutzern mehr von einer bestimmten Art von Inhalten zeigen, je mehr sie damit interagieren, beispielsweise indem sie sie „liken“.
Am 12. Dezember letzten Jahres hat das Europäische Parlament auf seiner Plenarsitzung in Straßburg mit breiter Mehrheit die Initiative zur Verringerung des Suchtpotenzials digitaler Plattformen angenommen.
Schutz von Minderjährigen
Nach den Bestimmungen des DSA stellen Online-Plattformen, die von mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat verwendet werden, ein „systemisches Risiko“ für die Gesellschaft dar. Daher müssen sie spezielle Regeln für die Moderation von Inhalten befolgen, zu denen auch Transparenz- und Risikomanagementpflichten gehören.
Im Februar dieses Jahres hat die Europäische Kommission eine erste Liste sehr großer Online-Plattformen (VLOP) und sehr großer Suchmaschinen (VLOSE) veröffentlicht, die Ende Dezember aktualisiert wurde.
Die Liste umfasst auch Social-Media-Plattformen wie Instagram und Facebook, die zu Meta gehören, sowie TikTok und X.
Bereits bei der Aktualisierung der Liste im Dezember, bei der die drei Pornografie-Plattformen XVideos, Pornhub und Stripchat hinzukamen, hatten sowohl Breton als auch die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager den Schutz von Minderjährigen als eine der Prioritäten im Rahmen des DSA hervorgehoben.
Nun sagte Breton laut einem von Reuters eingesehenen Dokument: „Der Schutz von Minderjährigen hat für den DSA oberste Priorität bei der Durchsetzung.“
„Als eine Plattform, die Millionen von Kindern und Jugendlichen erreicht, muss TikTok den DSA in vollem Umfang einhalten und hat eine besondere Rolle beim Schutz von Minderjährigen im Internet zu spielen“, fügte der Kommissar hinzu.
Nächste Schritte
Die Kommission wird nun eine eingehende Untersuchung durchführen. Dabei werden insbesondere die Praktiken unter die Lupe genommen, die gegen den DSA verstoßen könnten.
Wenn die Kommission eine förmliche Untersuchung einleitet, kann sie beispielsweise einstweilige Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung der Vorschriften durchsetzen oder etwaige von TikTok angebotene Abhilfemaßnahmen akzeptieren.
Die Fristen für solche Untersuchungen können von verschiedenen Faktoren abhängen, so dass es derzeit keine Frist gibt, bis zu der die Kommission das Verfahren abschließen muss.
In der Zwischenzeit bestätigten Meta und TikTok am 7. Februar, dass sie die Europäische Kommission wegen einer jährlichen Aufsichtsgebühr verklagen, die Unternehmen, die unter dem DSA gelistet sind, zahlen müssen.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]




