Kurz vor den anstehen EU-Wahlen fühlt die EU-Kommission Internet-Riesen immer mehr auf den Zahn und hat eine Reihe von Untersuchungen eingeleitet. Die neue Welle an Untersuchungen basiert vor allem auf den kürzlich in Kraft getretenen Gesetzen über digitale Märkte (DMA) und digitale Dienste (DSA).
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit dem 17. Februar für alle in der EU operierenden Plattformen gilt, regelt den Umgang mit illegalen und schädlichen Online-Inhalten. Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) wiederum, das am 6. März in Kraft trat, zielt auf den digitalen Wettbewerb ab. Es benennt sogenannte „Gatekeeper“, die einen fairen Wettbewerb in wichtigen Internetsektoren sicherstellen sollen.
Seit Anfang des Jahres, vor allem aber in den letzten Wochen, hat die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Anwendung der beiden richtungsweisenden Gesetze ergriffen. Diese richten sich vor allem gegen große Technologieunternehmen.
Pornografische Internetseite wurden beispielsweise im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste auf die Liste der Webseiten mit „systemischen Risiken“ gesetzt.
Die Kommission befindet sich zudem in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit Meta und TikTok über DSA-Gebühren.
Im Rahmen dieses Gesetzes hat die Kommission auch eine Untersuchung gegen TikTok eingeleitet. Dabei geht es unter anderem um mögliche Verstöße gegen den Kinderschutz.
Gegen Apple wurde eine Rekordgeldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht verhängt.
Die Kommission leitete Untersuchungen gegen Plattformen wie die Google-Muttergesellschaft Alphabet, Apple und Meta wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein. Auch gegen AliExpress wurden Untersuchungen aufgenommen. Die Kommission gab auch Leitlinien in Bezug auf digitale Bedrohungen für Wahlen heraus.
Auf die Frage nach der Flut von Maßnahmen in den letzten Wochen erläuterte ein Sprecher der Kommission, wie Durchsetzungsmaßnahmen und Ermittlungen dem Inkrafttreten eines Rechtsakts vorausgehen. Er fügte hinzu, dass diese einer gerichtlichen Überprüfung unterlägen. Außerdem bestätigte er, dass die Durchsetzungsbefugnisse für das Gesetz über digitale Dienste dem Binnenmarktkommissar Thierry Breton übertragen worden seien.
„Die politische Steuerung kann in der Tat durch Kommissar Breton erfolgen, aber das ist etwas Übliches, das man in anderen Bereichen wie dem Wettbewerbsrecht sehen kann“, erklärte der Sprecher.
Politischer Druck
Julian Jaursch, Projektleiter bei der Stiftung Neue Verantwortung, die sich mit digitalen Technologien, Politik und Gesellschaft befasst, sagte, er könne sich „vorstellen, dass von der Spitze der Kommission, insbesondere von Kommissar Thierry Breton, eine Menge politischer Druck ausgeübt wird“, was die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste betreffe.
Bretons starkes Eintreten für dieses Gesetz zeigt sich in seinen Gesprächen mit Geschäftsführern und öffentlichen Erklärungen, die die Durchsetzungsbemühungen auf den unteren Ebenen beeinflussen, so Jaursch.
Auch Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, arbeitet in den letzten Monaten ihrer Amtszeit intensiv an der Verabschiedung von Maßnahmen. Vestager kehrte im Dezember in die Kommission zurück, nachdem sie ihre Kandidatur für die Präsidentschaft der Europäischen Investitionsbank zurückgezogen hatte.
Öffentliche Erklärungen von Kommissionsbeamten in der Anfangsphase der Durchsetzung des Gesetzes deuteten auf ihren Wunsch hin, schnell aktiv zu werden, erklärte Jaursch. „Es ist ein schmaler Grat, auf dem sich die Kommission hier bewegen muss: Die neuen Regeln müssen durchgesetzt und die Regulierungsbehörden dürfen nicht nachlässig werden.“
„Gleichzeitig kann ein zu schnelles Handeln oder eine Überbeanspruchung von Ressourcen und Personal nach hinten losgehen“, sagte er.
Das Gesetz über digitale Dienste und Wahlen
Die Wahlen zum EU-Parlament im Juni sind ein klarer und endgültiger Meilenstein für das Gesetz über digitale Dienste. Sie haben die politischen Entscheidungsträger zu schnellem Handeln veranlasst, erklärte Lazar Radic, leitender Wissenschaftler für Wettbewerbspolitik am International Center for Law & Economics und außerordentlicher Professor für Recht an der IE-Universität, gegenüber Euractiv.
Er warnte jedoch davor, dass die Definition von Desinformation in dem Gesetz unklar bleibe.
„Es gibt auch die Frage der Zensur und die Gefahr, dass das Gesetz zu einem Instrument wird, das nicht dazu dient, Fehlinformationen zu unterdrücken, sondern Vorurteile oder Fehlinformationen zu verbreiten“, sagte er.
Radic meinte, dass die Leitlinien der Kommission zu Wahlen dazu gedacht seien, diese Definitionen zu klären. Dies gelte insbesondere für Fehlinformationen im Vorfeld der Wahlen im Juni.
Jaursch erklärte, dass die Wahlleitlinien sehr schnell angekündigt wurden. Er bleibt skeptisch, was die Auswirkungen des Gesetzes über digitale Dienste auf die diesjährigen Wahlen betrifft. Dabei verwies er auf die Richtlinien von TikTok und Meta, die sich teilweise mit denen der Kommission decken.
Der Direktor der Stiftung Neue Verantwortung sagte, er schätze die Bemühungen der Kommission. Allerdings glaube er, dass es aufgrund der kurzen Zeitspanne – zwei Monate vor den EU-Wahlen – schwierig sein könnte, die Auswirkungen vollständig abzuschätzen.
Das Gesetz über digitale Märkte und Wettbewerb
Im März hielt die Kommission eine Reihe von „Workshops“ ab, um die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte bei den sogenannten Gatekeepern zu bewerten: Apple, Alphabet, Facebook und Instagrams Muttergesellschaft Meta sowie Amazon, TikToks Muttergesellschaft ByteDance und Microsoft.
Die Workshops wurden als Gelegenheit für die großen Technologieunternehmen angepriesen, ihre Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte darzustellen.
Nach den ersten fünf Workshops und am Tag vor dem letzten Workshop kündigte die Kommission Untersuchungen gegen Alphabet, Apple und Meta wegen Nichteinhaltung des Gesetzes an.
„Dies geschah unmittelbar nach dem Workshop, der die Kommunikation zwischen der Kommission und den Gatekeepern fördern sollte. Ich und andere haben uns den Kopf darüber zerbrochen. Was war der Sinn davon?“, sagte Radic.
Er sagte, die Kommission habe die Untersuchungen wahrscheinlich schon lange vor den Workshops geplant. Die Kommission habe vielleicht gehofft, dass die Gatekeeper während der Workshops die zuvor festgestellten Bedenken ansprechen würden. Die Untersuchungen könnten jedoch unabhängig von den Ergebnissen der Workshops beschlossen worden sein, meinte der Wissenschaftler.
Radic fügte hinzu, dass es auch ein disziplinarisches Element [der Maßnahmen] geben könnte. Die Kommission würde damit signalisieren, dass sie es ernst meint.
„Die Kommission behauptet immer wieder, dass das Wettbewerbsrecht und das Gesetz über digitale Märkte völlig unterschiedliche Dinge sind. Aber hier haben wir ein weiteres Beispiel für dieses Kontinuum zwischen den beiden“, erklärte er. „Tatsächlich werden die beiden genau zur gleichen Zeit eingeführt.“
Letzter Test
Radic erklärte, dass das Gesetz über digitale Märkte als eine sich selbst durchsetzende Verordnung dargestellt wurde. Er stellte diese Vorstellung jedoch infrage: „Wie kann es sich selbst durchsetzen, wenn die Kommission jetzt, [im] ersten Monat, diese Untersuchungen einleitet?“
Er fragte sich ebenfalls, wie die Kommission die Angemessenheit der von den Gatekeepern vorgenommenen Änderungen zur Erreichung der Ziele des Gesetzes, nämlich Fairness und Anfechtbarkeit, messen würde.
Der „letzte Test“ für den Erfolg des Gesetzes über digitale Märkte sei laut Radic, „ob die Marktanteile der Wettbewerber steigen.“ Dies könnte das sein, was das Gesetz mit „Fairness“ meine, fügte er hinzu.
[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Zoran Radosavljevic]





