Die Europäische Kommission hat am Montag (18. Dezember) ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen X, früher bekannt als Twitter, eröffnet. Dies ist das erste Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen des neuen Gesetzes über digitale Dienste.
Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ist das brandneue Regelwerk der EU für die Moderation von Inhalten. Im April stufte die EU-Kommission X als eine sehr große Online-Plattform ein, da sie mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU hat.
Diese Einstufung geht mit einer besonders strengen Regelung in Bezug auf Transparenz und Risikomanagement einher. Die neuen Regeln für diese großen Plattformen, die als „systemisches“ Risiko für die Gesellschaft gelten, traten Ende August in Kraft.
Während die EU-Kommission in den vergangenen Wochen andere systemrelevante Plattformen um Auskunft darüber gebeten hat, wie sie den DSA-Verpflichtungen nachkommen, ist dieses Vertragsverletzungsverfahren die erste Klage im Rahmen des neuen Gesetzes.
Binnenmarktkommissar Thierry Breton, der sich in der Vergangenheit bereits mehrfach öffentlich in der Rolle des digitalen Regulierers geäußert hat, kündigte die Maßnahme auf X an. Außerdem nannte er drei Untersuchungsbereiche.
Diese Bereiche umfassen einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Bekämpfung illegaler Inhalte und Desinformation, einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Transparenzpflichten und eine mutmaßlich irreführende Gestaltung der Benutzeroberfläche.
Auf Kollisionskurs
Das Vorgehen gegen X ist jedoch alles andere als unerwartet. Wie Euractiv im April voraussah, befand sich das soziale Netzwerk seit der Übernahme durch Elon Musk im Oktober 2022 auf Kollisionskurs mit der Europäischen Union. Seine politische Agenda und Geschäftsplan schienen mit dem Gesetz über digitale Dienste unvereinbar.
Musks weit gefasste Vorstellung von freier Meinungsäußerung widerspricht dem Geist des DSA-Risikomanagement-Ansatzes, bei dem von Musk die Bemühungen um Inhaltsmoderation als Zensur ausgelegt werden. Stattdessen basiert Musks Ansatz auf Anmerkungen der Nutzergemeinschaft. Dabei überprüfen Nutzer die Äußerung eines anderen Nutzers.
Seit Musk sich selbst zum „Chief Twit“ ernannt hat, hat er alle Teams für die Inhaltsmoderation und die Transparenzinstrumente des Unternehmens gestrichen. Das Unternehmen, das in diesem Bereich einst führend war, wurde dadurch zum schwarzen Schaf.
X hat keine ernsthaften Schritte zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte unternommen hat und Europa für die Plattform nur ein eher unbedeutender Markt. Daher besteht die Möglichkeit, dass das neue Management in Erwägung zieht, den EU-Markt zu verlassen, anstatt sich an die Regeln zur Inhaltsmoderation zu halten.
Im Oktober berichtete Business Insider unter Berufung auf Quellen aus dem inneren Kreis von Musk, dass dieser einen Ausstieg aus Europa in Erwägung zieht, um die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste zu vermeiden.
Die Möglichkeit, dass X die Europäische Union verlässt, wurde wahrscheinlicher, als die Plattform aus dem EU-Verhaltenskodex für Desinformation austrat. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Instrument, dessen Teilnahme die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen in Bezug auf Risikomanagement und Inhaltsmoderation erleichtert.
Eingehende Untersuchung
Für die Kommission wiederum ist dies die erste Klage im Rahmen ihrer viel gepriesenen neuen Verordnung. X war vielleicht das einfachste Ziel für eine Demonstration der Stärke. Andere Plattformen werden genau beobachten, wie sich die Dinge entwickeln, um die Schlagkraft des Gesetzes über digitale Dienste zu beurteilen.
Das förmliche Verfahren stützt sich auf eine vorläufige Untersuchung des von X im September vorgelegten Risikobewertungsberichts, des im November veröffentlichten Transparenzberichts und der Antworten auf förmliche Informationsanfragen. Letztere betrafen die Verbreitung illegaler Inhalte im Zusammenhang mit der Wiederbelebung des israelisch-palästinensischen Konflikts.
Die EU-Kommission bezweifelte, dass die Ressourcen der Moderationsteams von X ausreichen, um den in dem Gesetz geforderten Melde- und Aktionsmechanismus für illegale Inhalte aufrechtzuerhalten und zu betreiben.
Auch die Wirksamkeit der Nutzeranmerkungen und andere Maßnahmen zur Abschwächung der Risiken für den zivilen Diskurs und die Wahlprozesse werden hinterfragt. Die Risikobewertung wurde als nicht detailliert genug erachtet, insbesondere in Bezug auf nicht-englische Sprachen.
Die Kommission hat auch den Verdacht, dass die Art und Weise, wie X Forschern Zugang gewährt, nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. Dies gilt besonders für das Anmeldeverfahren und die Tatsache, dass die Anmeldung nicht über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle erfolgt.
„Im Gegensatz zu anderen VLOPS [sehr großen Online-Plattformen] wie Meta, Google oder TikTok hatte X bis vor drei Wochen kein spezielles Programm, um Forschern Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren. Dann veröffentlichte X in aller Stille ein Google-Formular, mit dem Forscher Zugang beantragen konnten. Aber es ist unklar, ob jemand Zugang erhalten hat und zu welchen Bedingungen“, erläuterte Mathias Vermeulen, Public Policy Director der AWO, gegenüber Euractiv.
Ein weiterer Grund zur Besorgnis ist das „blaue Häkchen.“ Es wird zur Identifizierung authentifizierter Konten verwendet, ist aber die Grundlage für die Abonnementbasis von X geworden. Die EU-Kommission möchte wissen, ob die Nutzer der Plattform sich darüber im Klaren sind, dass es sich nicht mehr um authentifizierte Konten handelt, sondern um bezahlte Konten mit erweiterten Inhalten.
Schließlich wird vermutet, dass X gegen die Anforderungen an die Transparenz in der Werbung verstößt. Die EU-Beamten sind der Ansicht, dass der Werbespeicher der Plattform nicht so funktioniert, wie er sollte.
Die Kommission wird nun eine eingehende Untersuchung durchführen, die zu verbindlichen Verpflichtungen oder Sanktionen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens führen könnte. Es gibt keinen konkreten Zeitplan für den Abschluss des Verfahrens.
X hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf die Anfrage von Euractiv nach einer Stellungnahme geantwortet.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]




