EU-Datenschutz: Metas Möglichkeiten werden eingeschränkt

Die Entscheidung vom Donnerstag folgt auf ein vorübergehendes dreimonatiges Verbot von verhaltensbasierter Werbung für die zu Meta gehörenden Plattformen. Diese Werbung basierte auf einer umfangreichen Auswertung von Nutzerprofilen in Norwegen. [Melnikov Dmitriy/Shutterstock]

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) gab am Donnerstag (7. Dezember) seine verbindliche Entscheidung bekannt, Meta die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbasierte Werbung zu verbieten.

Der Ausschuss ist ein Gremium, in dem alle EU-Datenschutzbehörden vertreten sind, um eine einheitliche Anwendung der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung zu gewährleisten.

Die Entscheidung vom Donnerstag folgt auf ein vorübergehendes dreimonatiges Verbot von verhaltensbasierter Werbung für die zu Meta gehörenden Plattformen, wie Euractiv berichtete. Diese Werbung basierte auf einer umfangreichen Auswertung von Nutzerprofilen in Norwegen.

Facebook und Instagram operierten weiterhin in dem Land, in dem verhaltensbasierte Werbung, die gegen die EU-Datenschutzverordnung verstößt, verboten ist. Die Strafe betrug eine Million norwegische Kronen (fast 89.000 Euro) pro Tag.

Die Social-Media-Plattformen konnten trotz des Verbots auch Informationen verarbeiten, die ein Nutzer freiwillig auf die Plattformen gestellt hat. Dazu gehörten der Lebenslauf, der Wohnort, das Geschlecht, das Alter oder die Interessen des Nutzers, sofern er sie selbst angegeben hatte.

Die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (GDPR) gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie für die drei anderen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Lichtenstein und Norwegen.

Die nationalen Datenschutzbehörden können vorläufige Maßnahmen ergreifen, die in ihrem Hoheitsgebiet für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten Rechtswirkung entfalten. In solchen Fällen müssen jedoch der EDSA und die Europäische Kommission informiert werden.

Die betreffende Behörde sollte dann beim EDSA ein dringendes Verbot beantragen und angemessen begründen, warum sie dies für notwendig hält.

Norwegen verbietet personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram

Die von Meta betriebenen Social-Media-Plattformen müssen in Norwegen ab dem 4. August ein vorübergehendes dreimonatiges Verbot bezüglich verhaltensbasierter Werbung auf der Grundlage umfassender Nutzerprofile einhalten.

Im Januar stellte der irische Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage einer weiteren verbindlichen Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses fest, dass die Rechtsgrundlage von Meta für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der EU für Werbezwecke einen Verstoß gegen den europäischen Datenschutzrahmen darstellt.

Daraufhin führte Meta kostenpflichtige Abonnements für Facebook und Instagram für 9,99 Euro pro Monat im Internet beziehungsweise 12,99 Euro pro Monat für iOS und Android ein, mit denen EU-Nutzer den Empfang gezielter Werbung unterbinden können.

Ende November reichten Verbrauchergruppen und die Digitalaktivistengruppe noyb ebenfalls Beschwerden gegen Metas „Bezahlen-oder-Zustimmen“-Modell ein.

Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses folgt dem Antrag der norwegischen Datenschutzbehörde, ein Verbot für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und nicht nur ein vorübergehendes Verbot auf nationaler Ebene anzuordnen.

Verstoß gegen Verbraucherrecht: Beschwerde gegen Meta eingereicht

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) und 18 seiner Mitglieder haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen Meta eingereicht. Das „unfaire Bezahlen-oder-Zustimmen“-Modell soll gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, sagte, dass „die verbindlichen Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses klargestellt haben, dass ein Vertrag keine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Meta für verhaltensbasierte Werbung ist.“

Darüber hinaus habe Meta laut dem irischen Datenschutzgesetz (Ireland’s Data Protection Act) nicht nachgewiesen, dass es die Ende letzten Jahres ergangenen Anordnungen befolgt habe. Der Verstoß gegen irisches Recht ist besonders problematisch, da sich der europäische Hauptsitz von Meta in Dublin befindet.

Der Ausschuss betonte, dass endgültige Maßnahmen und nicht nur Verbote auf nationaler Ebene dringend erforderlich seien, da die Gefahr bestehe, dass den betroffenen Personen ohne diese Maßnahmen ein ernsthafter und nicht wiedergutzumachender Schaden entstehe.

Meta hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf Euractivs Anfrage nach einer Stellungnahme reagiert.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic]

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren