Die Verhandlungen zum EU-Breitbandgesetz beginnen in Kürze. Die EU-Staaten stehen im Vorfeld kurz vor einem vorsichtigen Kompromiss in Bezug auf die stillschweigende Zustimmung beim Breitbandausbau. Skeptisch ist man, was die Abschaffung der Telefongebühren innerhalb der EU betrifft.
Das Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA) will günstigere Bedingungen für den Ausbau von Hochleistungsnetzen wie Glasfaser und 5G schaffen. Derzeit befindet es sich in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens, des sogenannten „Trilogs“ zwischen der EU-Kommission, dem Rat der EU und dem Parlament.
Der erste politische Trilog ist für Donnerstag (25. Januar) angesetzt. Im Vorfeld dieser Sitzung benötigt die belgische Ratspräsidentschaft, die die Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen vertritt, ein aktualisiertes Verhandlungsmandat von den EU-Botschaftern, die am Mittwoch (24. Januar) im Ausschuss der Ständigen Vertreter zusammenkommen werden.
„Eine stillschweigende Zustimmung […], wie von der Kommission vorgeschlagen, ist eindeutig nicht akzeptabel“, heißt es in dem aktualisierten Mandat, das Euractiv vorliegt. Gleichzeitig heißt es, dass die belgische „Ratspräsidentschaft, […] einen möglichen Kompromiss gegenüber dem Parlament zur Einhaltung der Fristen im Blick hat.“
Stillschweigende Zustimmung
Einer der umstrittensten Punkte im Rat war das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung beim Ausbau des Breitbandnetzes, wonach eine automatische Genehmigung erteilt wird, wenn die Verwaltungsbehörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert hat.
Auf Drängen mehrerer Mitgliedstaaten, die der Ansicht waren, dass dies dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip der EU widerspreche oder in ihre nationalen Rechtssysteme eingreife, wurde das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung aus dem Positionspapier des Rates gestrichen.
Wie es in dem Dokument der Ratspräsidentschaft heißt, ist die „stillschweigende Zustimmung“ im Gesetz über kritische Rohstoffe abgelehnt worden und wird vom Rat im Rahmen des Gesetzes über die Netto-Null-Industrie abgelehnt werden.
Darüber hinaus stellt die Ratspräsidentschaft fest, dass „der Präzedenzfall [des Prinzips der stillschweigenden Zustimmung] in der kürzlich verabschiedeten Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen als nicht relevant für das GIA angesehen wird.“
Die belgischen Verhandlungsführer schlagen daher vor, entweder das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung abzulehnen oder den Abgeordneten auf halbem Wege entgegenzukommen. Sie schlagen vor, dafür zu sorgen, dass die Verwaltungsbehörden die Fristen einhalten, „während den Mitgliedstaaten die Wahl gelassen wird“, ob sie das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung anwenden oder nicht, um die Einhaltung der Fristen zu gewährleisten.
Der belgische Ratsvorsitz erklärt außerdem, dass die Fristen des Parlaments für die Umsetzung durch die Behörden unangemessen kurz sind und schlägt vor, den ursprünglichen Vorschlag von vier statt zwei Monaten beizubehalten.
Interessanterweise wird die Verlängerung der Frist nicht erwähnt. Die Kommission hat mehrere mögliche Verlängerungen vorgeschlagen, während das Parlament eine einzige Verlängerung um drei Monate will.
In dem Dokument der Ratspräsidentschaft heißt es außerdem, dass sie sich „aufgrund von Bedenken in Bezug auf das Privateigentum gegen die Einführung von stillschweigenden Genehmigungen für Wegerechte aussprechen wird.“
Im Mandat des Rates wurde der Absatz gestrichen, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, Regeln für die finanzielle Entschädigung von geschädigten Personen einzuführen. Der belgische Ratsvorsitz möchte die Streichung beibehalten, sieht jedoch die Wiedereinführung von Entschädigungsmechanismen vor, wenn die Genehmigungsfristen nicht eingehalten werden.
Gebühren für EU-interne Anrufe
Die Abschaffung der Telefongebühren für Anrufe innerhalb der EU ist eine der wichtigsten politischen Prioritäten des Europäischen Parlaments im Vorfeld der EU-Wahlen im Juni.
Alin Mituța, der führende Abgeordnete des Europäischen Parlaments, nutzte das bevorstehende Auslaufen der Preisobergrenze für EU-interne Anrufe im Mai, um einen Vorschlag zur Abschaffung der Gebühren einzubringen, der parteiübergreifend unterstützt wurde.
Die belgische Ratspräsidentschaft räumt ein, dass dieser Punkt für das Parlament eine Priorität darstellt. Die Kommission, die EU-Staaten und das Parlament werden diesbezüglich während des nächsten Trilogs „einen ersten sondierenden Meinungsaustausch“ führen, bevor der Rat seinen Standpunkt vor dem letzten Trilog am 5. Februar festlegt.
Wie Euractiv berichtete, hatte die vorherige spanische Ratspräsidentschaft die Mitgliedstaaten im Dezember um ihre vorläufige Position zu dieser Debatte gebeten. Acht Mitgliedstaaten lehnten die Abschaffung der Gebühren ab, zehn wollten die Frist für die Preisobergrenze verlängern, drei stimmten mit dem Parlament überein, und sechs äußerten sich nicht dazu.
Diese Positionen können sich noch ändern, da die EU-Staaten noch auf rechtliche Erklärungen des Parlaments warten und besorgt darüber waren, dass das Parlament die Abschaffung der Gebühren für EU-interne Anrufe nicht wie bei den Roaming-Gebühren auf einen festen Termin gelegt hat.
Weitere Themen
Der belgische Ratsvorsitz möchte den dritten und wahrscheinlich letzten Trilog am 5. Februar abwarten, bevor er die Debatten über die Werbung für die Verfügbarkeit von Glasfaserkabeln in einem Gebäude abschließt.
Auch die Debatte über die Umsetzung wurde auf Februar verschoben. Das Parlament möchte die Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes auf sechs Monate nach der Abstimmung festlegen, während der Rat auf 24 Monate drängt.
Der politische Trilog im Februar soll auch darüber entscheiden, wie die Grundstückspreise unter fairen und angemessenen Bedingungen reguliert werden können.
Es sieht so aus, als würden sich das Parlament und der Rat darauf einigen, Mastunternehmen in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes aufzunehmen. Allerdings sind Teile der Präambel des Textes zu diesem Thema noch offen für Verhandlungen.
In technischen Sitzungen wurde vereinbart, das Mandat des Rates beizubehalten, das es den Netzbetreibern erlaubt, den Zugang zu ihren Leitungen zu verweigern, wenn unbeschaltete Glasfaser oder Glasfaser-Entbündelung zur Verfügung stehen.
[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]




