Die EU-Institutionen haben im Vorfeld des möglicherweise letzten hochrangigen Verhandlungstreffens hierzu nächste Woche auf eine Einigung über die Gatekeeper-Verpflichtungen und den Anwendungsbereich des Digital Markets Act hingearbeitet.
Seit Beginn des Monats hat die französische EU-Ratspräsidentschaft eine Reihe von internen Treffen organisiert, um sich mehr Spielraum für die kritischsten Teile des Vorschlags zu verschaffen.
Ziel ist es, bei einem Treffen mit den EU-Botschafter:innen („COREPER“ im EU-Jargon) am 23. März ein überarbeitetes Mandat zu erhalten. Dies gilt als Auftakt für eine Einigung beim vierten politischen „Trilog“ zwischen den Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Kommission am 24. März.
EURACTIV gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand.
Umfang
Der Berichterstatter für das entsprechende Dossier im Parlament, Andreas Schwab, hat viel politisches Kapital in die Anhebung der Schwellenwerte investiert. Eine diplomatische Quelle der EU merkte an, dass eine gewisse Flexibilität durchaus möglich sei, auch wenn einige Mitgliedstaaten immer noch über die geopolitischen Auswirkungen einer Beschränkung des Anwendungsbereichs auf amerikanische Unternehmen besorgt seien.
In Bezug auf die „Kern“-Plattformdienste, die als Gatekeeper gelten sollen, wurde in dem letzten vierspaltigen Dokument eine Definition von Webbrowsern aufgenommen. Die Kommission hat im Januar eine Studie veröffentlicht, in der sie kartellrechtliche Bedenken hinsichtlich des stark konzentrierten Marktes für Sprachassistenzdienste äußerte. Ferner könnten vernetzte Fernsehgeräte in die Definition von Betriebssystemen aufgenommen werden.
Die Berechnung von aktiven Nutzern stand im Mittelpunkt einer Kontroverse, an der Online-Marktplätze wie Booking und E-Commerce-Plattformen wie Zalando beteiligt waren. Diese waren der Ansicht, dass die neue Definition ihr transaktionsbasiertes Geschäftsmodell nicht widerspiegele.
Die Niederlande und Deutschland unternahmen am Montag (14. März) mit einem Änderungsantrag einen erneuten Versuch, die künftige Definition zu ergänzen. Allerdings hat EURACTIV erfahren, dass sich die Definition wahrscheinlich nicht ändern wird, da die Verhandlungsführer:innen darauf bestehen, die Definition geschäftsmodellneutral zu halten.
Governance
Viele Länder möchten ihre Wettbewerbsbehörden in die künftige Gesetzgebung einbeziehen und verhindern, dass die Kommission ein Veto gegen ihre nationalen Ermittlungen einlegen kann. Auf der Grundlage des letzten Kompromisses könnte eine nationale Behörde eigene Ermittlungen bei Verstößen gegen die DMA-Verpflichtungen durchführen, wenn das nationale Recht dies zulässt.
Der Rat hat den Vorschlag des Parlaments zur Bildung einer hochrangigen europäischen Gruppe digitaler Regulierungsbehörden akzeptiert, die hauptsächlich auf Ersuchen der Kommission tätig werden soll.
In Bezug auf neu entstehende Gatekeeper schlug die Kommission weitreichende Ermessensspielräume für die Anwendung neuer Verpflichtungen vor, während einige EU-Länder einen „gezielteren“ Ansatz gefordert haben.
Die Begriffsbestimmung für systematische Verstöße wurde erweitert, indem die Zahl der Fälle von drei auf zwei reduziert und der Zeitrahmen von fünf auf zehn Jahre verlängert wurde.
Für Gatekeeper, die innerhalb von 10 Jahren gegen dieselben Verpflichtungen verstoßen, wurde eine Geldstrafe von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen. Viele Länder hielten jedoch den Vorschlag des Parlaments für eine Mindeststrafe von 4 Prozent für zu hoch und ein möglicher Kompromiss könnte bei 1 Prozent liegen.
Das Parlament drängt auch darauf, der Kommission die Befugnis zu erteilen, sogenannte „Killer-Akquisitionen“ im Falle einer systematischen Nichteinhaltung der Vorschriften zu blockieren. Viele Mitgliedstaaten haben um einen Kompromisstext gebeten, der rechtlich fundierter und angemessener formuliert ist.
Verpflichtungen
Auf die Liste der Sitten und Unsitten der Gatekeeper hat man sich teilweise geeinigt, mit zwei wichtigen Ausnahmen: Interoperabilität für soziale Medien und Messaging-Dienste sowie faire, angemessene und nicht diskriminierende Bedingungen – kurz FRAND („Fair, Reasonable and Non Discriminatory terms“).
FRAND-Verpflichtungen sollten ursprünglich sicherstellen, dass App-Entwickler:innen eine faire Chance haben, ihre Dienste in den App-Stores anzubieten. Die Abgeordneten wollten sie auf alle zentralen Plattformdienste ausweiten. Die Präsidentschaft erwähnte eine begrenzte Ausweitung auf soziale Medien und Suchmaschinen. Es liegt jedoch noch kein Kompromisstext vor.
Die Interoperabilität sozialer Netzwerke wurde im Rat wegen der möglichen Auswirkungen auf die Moderation von Inhalten abgelehnt. Bei Sofortnachrichten („Instant-Messaging“) scheint jedoch eine Einigung möglich zu sein.
Einem Vorschlag der Kommission vom Montag zufolge, den EURACTIV einsehen konnte, müssten die Gatekeeper die kostenlose Interoperabilität von Textnachrichten, Bildern, Videos, Telefon- und Videoanrufen gewährleisten und gleichzeitig die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung („End-to-end encryption“) beibehalten. Es stehen allerdings noch einige technische Fragen seitens der Mitgliedsstaaten an.
Die französische Ratspräsidentschaft schlug außerdem vor, die Position des Parlaments zur sogenannten ‚vertikalen Interoperabilität‘ zu akzeptieren. Dabei geht es um die Verpflichtung der Gatekeeper, ihre Betriebssysteme kostenlos mit der Software und Hardware von Dritten kompatible zu machen, einschließlich sogenannter „Wearables“ – das heißt, tragbare Technologien und Geräte wie beispielsweise Smartwatches.
In Bezug auf eine kritische Verpflichtung, die Gatekeeper daran hindert, Daten aus verschiedenen Diensten zu kombinieren, haben die EU-Verhandlungsführer:innen einen Änderungsantrag des irischen Rats für bürgerliche Freiheiten angenommen. Der Vorschlag der NGO sieht vor, dass die Zustimmung für jeden Verarbeitungszweck separat eingeholt werden muss, anstatt einer einzigen Anmeldeoption.
Die Bestimmungen über die Zusammenführung von Daten sind mit dem Vorschlag zum Verbot von Werbung für Minderjährige verknüpft, der wahrscheinlich in den DMA-Schwestervorschlag, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act oder DSA), aufgenommen werden könnte. Ein zweiter Diplomat äußerte jedoch Bedenken, dass die potenziellen rechtlichen Widersprüche zwischen den beiden Vorschlägen noch nicht vollständig analysiert worden seien.
Ein weiteres Zugeständnis an das Parlament könnte darin bestehen, dass die Nutzer beim Kauf eines Geräts über die Standardanwendungen entscheiden. Um zu vermeiden, dass den Verbrauchern sehr lange „Auswahlbildschirme“ aufgezwungen werden, hat die französische Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, diese Verpflichtung auf Suchmaschinen und Webbrowser zu beschränken.
Was kommt als Nächstes?
Eine weitere Komplikation ergibt sich aus dem französischen Gesetz zu einer „période de réserve électorale“ (Wahlvorbehaltszeitraum), das es Regierungsmitgliedern verbietet, in Ausübung ihres Amtes zu reisen, um den Wahlkampf nicht zu beeinflussen.
Obwohl das Gesetz Reisen von Ministern als politische Figuren nicht verbietet, unterliegt die französische Regierung ab dem 1. April strengen Anweisungen, nicht zu reisen. Grund dafür ist der Vorwurf, die EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Chancen von Emmanuel Macron auf eine Wiederwahl im April zu erhöhen.
Daher steht die französische Präsidentschaft unter noch größerem Druck, am kommenden Donnerstag eine Einigung zu erzielen. Sie wird jedoch zunächst am kommenden Mittwoch die Zustimmung der EU-Botschafter:innen einholen müssen. Dabei geht es um wichtige offene Fragen wie Schwellenwerte, „Killer-Akquisitionen“, FRAND und Interoperabilität.
„Die französische Präsidentschaft wird ein aktualisiertes Mandat im COREPER (Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten, AStV) erhalten. Die Frage ist, ob sie all die Flexibilität bekommen wird, die sie fordert. Wenn das nicht der Fall ist, wird es am Parlament liegen, etwas zu unternehmen“, sagte ein dritter Diplomat.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]







