Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (20. Dezember) den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen. Damit soll der Digital Services Act (DSA) in nationales Recht übertragen werden. Kritiker rügen jedoch die relativ späte Umsetzung.
Mit dem DSA (Gesetz über digitale Dienste) will die EU Internet-Riesen wie Google oder Meta stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem neuen Regelwerk soll man verstärkt gegen rechtswidrige Inhalte, Beleidigungen, Gewaltaufrufe, Identitätsmissbrauch und andere Gefahren im Internet vorgehen können.
Wesentliche Bereiche des DSA sind bereits seit August europaweit in Kraft. Insbesondere große Plattformen müssen sich bereits an die strengen EU-Regeln halten. Was kleinere Unternehmen betrifft, so werden die Regeln allerdings erst ab Februar gelten. Genau hier setzt das Digitale-Dienste-Gesetz der Bundesregierung an.
„Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz schaffen wir einen Meilenstein der digitalen Gesetzgebung. Der Grundsatz ist ganz einfach: Was offline illegal ist, muss es auch online sein“, erklärte Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD, gegenüber Euractiv.
Der Entwurf über das Digitale-Dienste-Gesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die zentrale Koordinierungsstelle bundesweit wird. In ihrer Aufgabe zur Ausübung des DSA wird die Bundesnetzagentur unabhängig gestellt und unterliegt keinen Weisungen, heißt es.
„Bei der Bundesnetzagentur schaffen wir eine starke Plattformaufsicht, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen“, sagte Digital-Minister Volker Wissing in einem Statement.
Die Bundesnetzagentur wird künftig sicherstellen, dass Suchmaschinen und Online-Plattformen regelkonform handeln und gegen illegale Inhalte aktiv werden. Damit steht sie in direktem Austausch mit den Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene.
Als nächster Schritt wird der Regierungsentwurf analysiert, dabei soll für Expertinnen und Experten die Möglichkeit bestehen, offene Fragen in einer Anhörung im Digitalausschuss zu thematisieren. Das weitere Verfahren liegt allerdings beim Bundestag und Bundesrat.
Verspätung
Eigentlich hätte das Digtiale Dienste Gesetz bereits im Sommer beschlossen werden sollen. Aufgrund von Streitigkeiten über die Zuständigkeit verzögerte sich die Umsetzung des DSA allerdings.
Insbesondere die Digitalwirtschaft kritisiert deshalb den langwierigen Verhandlungsprozess der Bundesregierung und die damit verbundenen Unklarheiten für Unternehmen.
„Noch immer wissen deutsche Unternehmen nicht sicher, ob sie als Online-Plattform eingestuft werden. Durch das zögerliche Verhalten der Bundesregierung hat nicht nur die Wirtschaft notwendige Zeit verloren, auch die Aufsichtsstruktur wird zum Inkrafttreten nicht einsatzfähig sein“, fügte Freytag hinzu.
Um Unklarheiten zu beseitigen, fordert Freytag, dass das Digitale-Dienste-Gesetz vom Bundestag praxisnah ausgestaltet wird.
„Aus Sicht der Digitalen Wirtschaft braucht es jetzt zügig Klarheit,“ so Freytag.
Für die Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission den 17. Februar 2024 als Frist für die Umsetzung gesetzt. Deshalb soll der Gesetzesvorschlag jetzt auch rasch den Bundestag passieren. Dadurch soll das Digitale-Dienste-Gesetz zumindest zum 1. April 2024 in Kraft treten.
„Wir werden uns umgehend im neuen Jahr mit dem Gesetz im Parlament befassen, denn bereits am 17. Februar 2024 wird der Digital Services Act in den europäischen Mitgliedstaaten gelten und der nationale digitale Koordinator muss schnell arbeitsfähig sein,“ fügte Tabea Rößner, Mitglied im Ausschuss für Digitales, hinzu.
EU-Vergleich
Unter dem DSA werden Plattformen und Suchmaschinen, die monatlich mehr als 45 Millionen EU-Nutzern erreichen als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) eingeordnet. Während die Kommission für diese seit August 2023 in alleiniger Verantwortung ist, sind die EU-Länder in der Aufsicht, die Regeln für kleinere Dienste ab Februar 2024 durchzusetzen.
Im Oktober 2023 sprach die EU-Kommission Empfehlungen für die Mitgliedstaaten aus, eine unabhängige Behörde zu benennen, die zur Ermittlung und Bekämpfung illegaler und gefährlicher Inhalte im Netz zuständig sein soll.
Derzeit haben nur zwei EU-Länder, Ungarn und Italien, ihre Koordinatoren für digitale Dienste ernannt.
Vor zwei Monaten hatte die Kommission gleichzeitig begonnen, Verwaltungsvereinbarungen mit den nationalen Medienregulierungsbehörden und künftigen Koordinierungsstellen für digitale Dienste zu treffen. Diese Vereinbarungen wurden von den jeweiligen Behörden in Frankreich, Irland, Italien, und der Niederlande unterzeichnet.
Sobald in den EU-Ländern der Koordinator für digitale Dienste benannt wurde, betiteln sie externe Einrichtungen mit Sitz in dem jeweiligen Land als sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ (Trusted Flaggers). Diese sind unabhängig von Online-Plattformen und besitzen spezielle Fachkompetenz bei der Aufdeckung, Identifizierung und Meldung illegaler Inhalte im Netz.
[Bearbeitet von Oliver Noyan]

