Das deutsche Bundeskartellamt hat am Mittwoch (4. Mai) verkündet, dass es nach Google nun auch gegen Meta wettbewerbsrechtlich strenger vorgehen kann. Am selben Tag forderte der deutsche Staatssekretär Sven Giegold die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf, die EU-Kartellbestimmungen zu verschärfen.
Die deutsche Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass neben Alphabet Inc. jetzt auch Meta ein Unternehmen mit “überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” ist. Somit kann die Wettbewerbsbehörde nun auch gegen Meta via § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgehen und wettbewerbsgefährdende Praktiken verbieten.
Bei der Anwendung von Paragraph 19a handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. “Zuerst muss festgestellt werden, ob ein Konzern der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegen soll. Danach können im zweiten Schritt bestimmte Verbotsnormen aktiviert werden. Dazu müssen jedoch separate Verfahren eingeleitet werden,” erklärte ein Pressesprecher des Bundeskartellamts gegenüber EURACTIV.
Solche Verfahren können basierend auf dieser neuen Feststellung jetzt grundsätzlich auch gegen Meta eingeleitet werden.
„Unsere Feststellung versetzt uns in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als wir das mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnten,” sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemeldung.
Im Januar 2021 war die neue Vorschrift unter der 10. Gesetzesnovelle des GWBs, die vor allem den Paragraph 19a betraf, in Kraft getreten. Ein Jahr später, am 5. Januar 2022, hat die deutsche Wettbewerbsbehörde dann erstmals entschieden, dass Alphabet Inc. und somit auch das Tochterunternehmen Google in den Anwendungsbereich fallen.
Eine ähnliche Entscheidung könnte auch gegen Amazon und Apple fallen, denn Verfahren gegen die beiden Tech-Giganten sind derzeit beim Bundeskartellamt anhängig. Deren Feststellung als „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ steht zwar noch aus, wird aber bald erwartet, so der Pressesprecher.
Hintergründe zur Entscheidung
Meta sei durch die große Zahl von Nutzenden – weltweit 3,5 Milliarden Menschen – ein zentraler Player in den sozialen Medien und auch ein führender Anbieter von Social-Media-Werbung, womit die “marktübergreifende Bedeutung” erklärt wird. Zudem hat Meta den 3D-Brillen- und Technologiehersteller Oculus, jetzt Meta Quest, erworben.
Bereits 2019 hatte das Bundeskartellamt gegen Meta wegen wettbewerblicher Bedenken die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt. Die Entscheidung zu diesem Rechtsstreit steht jedoch bis dato aus. Auch wegen der Fusion von Meta mit Meta Quest ist seit 2020 ein Verfahren im Gange.
Genau solche Verfahren sollen nun schneller abgeschlossen werden können. Die Entscheidung ist auf fünf Jahre nach Rechtskraft befristet. Während dieser Periode unterliegt Meta der besonderen Missbrauchskontrolle durch das Bundeskartellamt nach § 19a Absatz 2 im GWB.
Meta habe auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet.
EU-Kartellvorschriften stärken
Gleichzeitig setzt sich Deutschland auch auf EU-Ebene dafür ein, dass Kartellvorschriften verschärft werden.
Auf einer Pressekonferenz des Bundeskartellamts (4. Mai) pochte Sven Giegold, deutscher Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, darauf, dass Regulierungsbehörden Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen “zerschlagen” können.
Giegold sagte auch, dass die Fusionsvorschriften der EU aktualisiert und gestärkt werden sollen, insbesondere gegen große Unternehmen, die kleinere Konkurrenten aufkaufen. Die EU Fusionskontrolle und -regulierung sollte nach Ansicht Giegolds reformiert werden.
In Deutschland werde geplant, dass die Bundesregierung dem Bundeskartellamt diesbezüglich weitere Befugnisse erteilt, was die bereits starke nationale Behörde noch mächtiger machen könnte.
Wie sich der Anwendungsbereich des Bundeskartellamts angesichts des Gesetzes für digitale Märkte (DMA), das ab 2023 geltendes EU-Recht sein wird, verändern wird, wird sich noch zeigen.