Breitband-Verordnung: Unveröffentlichtes Dokument der Telekom-Aufsichten enthüllt

Günther Oettinger, German Commissioner for energy, 2009-2014 [European Commission]

EU-Digitalisierungskommissar Günther Oettinger. [Europäische Kommission]

Die umstrittene Erstfassung der neuen Breitband-Verordnung der Bundesnetzagentur stieß nicht nur bei der Kommission auf wenig Gegenliebe. EURACTIV Brüssel berichtet.

Der Dachverband der europäischen Telekom-Regulierungsbehörden (BEREC), hat eine vertrauliche Stellungnahme zur deutschen Vectoring-Verordnung verfasst. Diese hielten die Aufsichtsbehörden jedoch unter Verschluss, nachdem die Bundesnetzagentur eine abgeänderte Version der Vorschriften einreichte. EURACTIV erhielt nun Einblick in das 27-seitige Dokument. Darin sorgen sich die Aufsichtsbehörden, die deutschen Breitbandvorschriften könnten womöglich dem EU-Recht widersprechen. „[Wir] unterstützen die Kommission in ihrer Ansicht, dass es dem Entwurf an adäquaten Abhilfemaßnahmen mangelt, die einer Verzerrung oder Einschränkung des Wettbewerbs sicher entgegenwirken könnten.“

Das Dokument wurde aufgesetzt, nachdem die Kommission und die Deutsche Telekom, aufgrund einer großangelegten Untersuchung aneinander geraten waren. Noch bevor die Kommission im Mai die Überprüfung einleitete, hatten sich Europaabgeordnete, Unternehmensverbände und ein deutscher Regionalpolitiker an EU-Kommissar Günther Oettinger gewandt mit der Bitte, die Verordnung nicht anzunehmen.

Nun also laufen die Untersuchungen. Eigentlich sollten sie bis August andauern, doch da die Bundesnetzagentur schon wenige Wochen später eine überarbeitete Fassung einreichte, verkürzte man den Prüfzeitraum.

Die deutsche Verordnung soll der Deutschen Telekom gestatten, ausschließlich mithilfe der Vectoring-Technologie ihre Kupferkabelnetzwerke zu modernisieren und so einigen Verbrauchern schnellere Internetverbindungen anbieten zu können. Hierfür hagelte es scharfe Kritik. Konkurrierende Firmen wie Vodafone befürchten, unter diesen Umständen den Zugang zu bestimmten Kunden zu verlieren.

Oettingers Stab hat nun bis zum 20. Juli Zeit, die abgeänderte Version anzunehmen oder eine weitere Untersuchung einzuleiten. Sollte er auch an dieser Fassung ernsthafte Zweifel hegen, könnte eine erneute Prüfung die ohnehin schon hitzige Auseinandersetzung zwischen Brüssel und Berlin eskalieren lassen. Denn während sich Brüssel um die Einhaltung der EU-Gesetze sorgt, versucht die Bundesregierung verzweifelt, ihr Versprechen von hohen Internetgeschwindigkeiten bis 2018 einzuhalten.

Der Stellungnahme zufolge wären die nationalen Telekom-Behörden bereit gewesen, einen harten Kurs gegen Deutschland zu fahren, wenn es keine überarbeitete Fassung der Verordnung gegeben hätte. Ein Sprecher der BEREC weigerte sich jedoch, zu dem Dokument Stellung zu nehmen.

Unternehmen stehen der Neufassung der Verordnung noch immer kritisch gegenüber: Die Bundesregierung habe ihren Ansichten nach nur Oberflächenkosmetik betrieben, weshalb die aktuelle Version nicht weniger geschäftsschädigend sei als die erste.

Ein Sprecher der Deutschen Telekom sieht das jedoch ganz anders. Der neue Entwurf komme konkurrierenden Betreibern entgegen, betont er. Auch ein verantwortlicher Vertreter der Kommission bestätigt, dass die überarbeitete Fassung durchaus Verbesserungen enthalte.

„Hier hat sich definitiv etwas getan“, betont er im Gespräch mit EURACTIV. „Sie haben wirklich versucht, auf unsere ernsthaften Bedenken einzugehen. Ob das nun ausreicht, ist eine andere Frage.“ Aus der derzeitigen Fassung gehe zum Beispiel nicht mehr hervor, dass nur ein Konkurrenzunternehmen neben der Deutschen Telekom Zugang zu den Straßenverteilerkästen bekommen soll, welche die Breitbandkabel miteinander verbinden. Diesen Punkt hatten sowohl die Kommission als auch BEREC in ihren Stellungnahmen zur Erstfassung scharf kritisiert.

  • 20. Juli: EU-Kommission gibt Entscheidung zur deutschen Vectoring-Verordnung bekannt.

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren