Apple wehrt sich gegen das Bundeskartellamt

Die Bundeskartellbehörde hat entschieden, dass Apple ein Unternehmen von herausragender Bedeutung für den Wettbewerb auf mehreren Märkten ist. Das bedeutet, dass die Behörde dem Unternehmen nun wettbewerbswidrige Praktiken untersagen kann. [Drop of Light / ShutterStock]

Das Bundeskartellamt hat am Mittwoch (5. April) Apple auf die Liste der besonders zu überwachenden Unternehmen gesetzt und das Unternehmen somit mit den anderen Big Tech-Unternehmen gleichgestellt. Der iPhone-Hersteller hat jedoch bereits angekündigt, die Entscheidung rechtlich anfechten zu wollen.

Die Bundeskartellbehörde hat entschieden, dass Apple ein Unternehmen von herausragender Bedeutung für den Wettbewerb auf mehreren Märkten ist. Das bedeutet, dass die Behörde dem Unternehmen nun wettbewerbswidrige Praktiken untersagen kann.

Mit der heutigen Entscheidung ist Apple das vierte Big-Tech-Unternehmen, das der besonderen Missbrauchsaufsicht unterliegt. Zuvor hatte das Bundeskartellamt bereits Alphabet von Google, Meta von Facebook und Amazon der besonderen Missbrauchsaufsicht unterstellt.

Der besondere wettbewerbsrechtliche Rahmen ist in § 19a des deutschen Wettbewerbsgesetzes (GWB) festgelegt, der es der Bundeskartellbehörde ermöglicht, wettbewerbswidrige Praktiken der digitalen Großkonzerne zu verhindern. Technologieunternehmen müssen eine beträchtliche Marktmacht in einer Reihe von digitalen Märkten aufweisen, um als so eingestuft zu werden.

„Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem Unternehmen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Bundeskartellamt nimmt Microsoft unter die Lupe

Das Bundeskartellamt hat am Dienstag (28. März) entschieden zu prüfen, ob Microsoft für den Wettbewerb auf den Märkten von überragender Bedeutung ist.

Apples Standpunkt

Die Entscheidung gegen Apple kommt eine Woche, nachdem das Bundeskartellamt eine Initiative gegen Microsoft gestartet hat, um zu prüfen, ob das Unternehmen ebenfalls der besonderen Missbrauchskontrolle unterliegen sollte.

Das Bundeskartellamt prüft außerdem Apples Tracking-Regeln und das App Tracking Transparency Framework, um festzustellen, ob das Unternehmen andere Firmen benachteiligt.

Als Reaktion darauf erklärte der iPhone-Hersteller, dass er die Entscheidung für unverhältnismäßig hält und kündigte an, dass es wie Amazon gegen die Ausweisung Einspruch einlegen wird.

„Die Ausweisung stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar und schmälert den Erfolg unseres Geschäftsmodells, das den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stellt“, erklärte ein Apple-Sprecher.

Bundeskartellamt nimmt auch Amazon unter erweiterte Missbrauchsaufsicht

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat am Mittwoch (6. Juli) auch für Amazon eine “überragende markübergreifende Bedeutung” festgestellt. Somit unterliegt die Plattform, wie auch schon Alphabet und Meta, den erweiterten Regeln der Marktmissbrauchskontrolle zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken. 

Hintergrund

Apple gehört zu den umsatzstärksten und profitabelsten Unternehmen weltweit und weist einen Umsatz von 400 Milliarden US-Dollar und einen Gewinn von fast 100 Milliarden US-Dollar für das Geschäftsjahr 2022 aus. Der größte Teil des Umsatzes stammt aus dem Verkauf des iPhones, das mehr als 50 Prozent des Umsatzes generiert.

Apple verfügt außerdem über ein komplexes Ökosystem bestehend aus Serviceprodukten, der Wertschöpfungsketten mobiler digitaler Endgeräte, der Produktion von Prozessoren, der Entwicklung der hauseigenen Software iOS und der Vertriebsplattform, dem App Store.

Das Bundeskartellamt verbindet mit Apples starker Marktmacht, Regeln für Dritte, insbesondere für App-Entwickler, aufzustellen, basierend auf seiner Tätigkeit in vielerlei Hinsicht auf Marktebenen und Geschäftsbereichen. Dadurch wird Apple die Fähigkeit zugeschrieben, Nutzer langfristig an sein komplexes Betriebssystem zu binden.

Bundeskartellamt fühlt Meta auf den Zahn

Das deutsche Bundeskartellamt hat am Mittwoch (4. Mai) verkündet, dass es nach Google nun auch gegen Meta wettbewerbsrechtlich strenger vorgehen kann. Am selben Tag forderte der deutsche Staatssekretär Sven Giegold die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf, die EU-Kartellbestimmungen zu verschärfen. 

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]

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