Günther Oettinger plant eine EU-weite Reform des Urheberrechts. Dies würde die Freiheit, bedrohen, News online zu teilen, warnt Julia Reda im Interview mit EURACTIV.de. Profitieren dürften eher Anbieter von Falschmeldungen, statt Journalisten und kleinere Verleger.
Julia Reda ist Europaabgeordnete der Piratenpartei. Im EU-Parlament schloss sie sich der Fraktion Grüne/EFA an, von der sie zu einer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt wurde. Reda ist u.a. Mitglied im Rechtsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. 2014 wurde sie zur Berichterstatterin für die Evaluation der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 bestimmt.
Ist unsere Freiheit, News im Internet zu teilen, durch die europäische Reform des Urheberrechts bedroht?
Ja, die Freiheit ist durch den Vorschlag von Günther Oettinger definitiv bedroht. Auch heute schon sind ja journalistische Artikel urheberrechtlich geschützt. Nimmt man aber daraus nur einen kurzen Auszug, etwa eine Überschrift, wird die bislang nicht als intellektuelle Leistung betrachtet, weshalb das Urheberrecht dort nicht greift.
Das geplante europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschränkt den Schutz leider nicht auf nur schöpferische Werke. Oftmals enthält ja die URL oder der Hyperlink zu einem Text schon die Überschrift. Wenn eine URL-Übernahme künftig schon als Verletzung des Leistungsschutzrechtes betrachtet würde, wäre das Setzen von Links davon betroffen. Das ist erst recht der Fall, wenn beim Setzen eines Links Überschrift und Zusammenfassung automatisch eingeblendet werden, wie das beispielsweise bei Twitter und Facebook geschieht. Dabei kooperieren die Zeitungsverleger ja aktiv mit den sozialen Netzwerken, weil sie wollen, dass angezeigt wird, was sich hinter einem Link verbirgt.
Würden mit dem neuen Gesetz Autoren wirklich belohnt, oder hätten eher nur große Verleger Vorteile?
Journalistinnen und Journalisten haben gar keinen finanziellen Vorteil aus dem Leistungsschutzrecht, das haben wir in Deutschland bereits erlebt. Gerade kleinere Verleger beziehen viele Zuschauer und Leser über Links von sozialen Netzwerken und anderen Plattformen. Die Nutzer kommen von Facebook, Twitter, Google etc. Wenn Nutzer sozialer Netzwerke nur noch auf europäische Nachrichten verlinken dürfen, wenn sie vorher eine Lizenz erworben haben, werden auf Plattformen wie Facebook wohl vermehrt die Inhalte von Anbietern verbreitet, die auf dieses Leistungsschutzrecht verzichten
Welche Risiken birgt das?
Gerade Anbieter von Falschmeldungen oder von staatlicher Seite geförderte Nachrichtenseiten wie Russia Today sind auf maximale Reichweite ausgelegt. Sie würden also niemals von diesem Leistungsschutzrecht Gebrauch machen. Die europäischen größeren Zeitschriften hingegen wohl schon.
In der Folge würde das reformierte Urheberrecht Falschmeldungen also noch unterstützen. Denn vor dem Verlinken von Beiträgen der Qualitätspresse müsste man immer erst prüfen, ob die Verlage vom Leistungsschutzrecht Gebrauch machen. Das ist mühselig.
Hat Günther Oettinger, wie manche meinen, also nur Wünsche der Verleger-Lobbys umgesetzt?
Nun ja, es sind interessanterweise nicht alle Verleger vom Leistungsschutzrecht überzeugt, sondern vor allem Axel Springer und Burda. Die beiden haben ja schon sowohl das deutsche Leistungsschutzrecht durchgesetzt als auch die Forderung bestärkt, dieses auf die EU-Ebene zu tragen. Und sie pflegen auch enge Kontakte zu Günther Oettinger, vor allem über den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).
Ich kann in gewisser Weise nachvollziehen, dass diese großen Verlage das Leistungsschutzrecht fordern, denn sie sind auf Verweise über die sozialen Medien weniger angewiesen. Springer und Co. haben einen starken Markenwiedererkennungswert und würden wohl weniger darunter leiden, wenn die Verbreitung in sozialen Netzwerken schwieriger würde. Aber: Das Leistungsschutzrecht wird von diesen Verlagen zwar immer als ein Schritt hin zu mehr Meinungsvielfalt beworben, aber faktisch würde das Gegenteil passieren. Das hat man in Spanien gesehen.
10 everyday things on the web the @EU_Commission wants to make illegal: The @GOettingerEU legacy https://t.co/SrCRCSsPNy #33c3 #copyright pic.twitter.com/VeMmfNkhid
— Julia Reda (@Senficon) December 28, 2016
Therese Comodini Cachia, Sprecherin der EVP-Gruppe, sagte bei der EVP-Anhörung zum Thema am Mittwoch, die Regulierung des Urheberrechts sei in sich extrem komplex. Welcher Punkt daran bereitet Ihnen am meisten Kopfzerbrechen?
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat meiner Meinung nach nur negative Aspekte. Dass das Überleben für Presseverlage schwerer geworden ist, kann nicht durch das Urheberrecht gelöst werden, sondern hat vor allem mit Verschiebungen auf dem Werbemarkt zu tun. Das analoge Zeitalter ist vorbei, heute gibt es Möglichkeiten, Werbeanzeigen viel gezielter im Internet zu platzieren.
Andere Aspekte des Kommissionsvorschlags haben beides – positive und negative Anteile. Etwa die Regelung für Bildung und Forschung. Der Kommissionsvorschlag enthält eine verpflichtende Ausnahme für die Verwendung urheberrechtlicher Inhalte im Unterricht, aber nur, wenn es sich um digitale Inhalte handelt, man also zum Beispiel eine Vorlesung im Internet streamt. Man müsste die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten entfernen, Lizenzen der Verlage den Vorrang zu geben. Eine Hochschule oder Lehrerin kann nicht erst überprüfen müssen, ob es kommerzielle Angebote der Verleger gibt.
Die freie Presse in Europa ist zurzeit großem Druck ausgesetzt. Was könnte wirklich helfen?
Man sollte die Unterstützung des Journalismus nicht im Urheberrecht suchen. Ich denke, was die Nutzer heute haben wollen, ist ein auf sie zugeschnittenes Angebot wie bei Blendle, wo man für jeden Artikel einige Cent zahlt.
Damit sich solche Bezahlangebote aber rentieren können, sollte der Mehrwertsteuersatz für Online-Journalismus an den für gedruckte Zeitungen angepasst werden. Deutschland subventioniert die Printmedien, obwohl qualitative Inhalte ja nicht davon abhängen, ob sie gedruckt oder online erscheinen.
Wie kann der bessere Schutz von Whistleblowern den Journalismus unterstützen?
Redaktionen sind heute unter einem großen finanziellen Druck, weil sie immer befürchten müssen, verklagt zu werden. Das macht die Veröffentlichung von Originaldokumenten und den Umgang mit Whistleblowern schwieriger. Aber gerade der Schutz dieses investigativen Journalismus ist nicht nur ein Aspekt der Pressefreiheit, sondern auch ein riesiger wirtschaftlicher Aspekt. Wenn ein Verlag eine riesige rechtliche Abteilung finanzieren muss, steigert das sein existenzielles Risiko enorm.
In der gestrigen Debatte im Rechtsausschuss wurde auch der Artikel zur Pflicht für Internetprovider heftig diskutiert, von Usern hochgeladene Inhalte zu filtern.
Das wäre ein krasser Bruch mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes. Der nämlich besagt, dass man Provider nicht dazu zwingen kann, lückenlos die Uploads der User zu überwachen. Der Artikel würde somit gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, den Datenschutz und die wirtschaftliche Freiheit der Anbieter verstoßen. Dafür gab es auch von Seiten der Sozialdemokraten große Kritik.
Interessant ist, dass innerhalb der Fraktionen große Differenzen bestehen. Etliche FDP- und andere ALDE-Mitglieder wie Alexander Graf Lambsdorff sind bei der Initiative „Save the Link“ dabei, haben zugleich aber einen Schattenberichterstatter, der sich für das Leistungsschutzrecht einsetzt und die Verschärfung der Pflicht zum Content Filterung fordert. Das ist ein Widerspruch, der gelöst werden muss.