EU-Kommission arbeitet bereits an Agenda für nächste Legislaturperiode

Der EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, meinte, dass einige bestehende Geschäftspraktiken, wie Greenwashing, im Rahmen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten werden könnten. [European Union, 2022]

Angesichts der bevorstehenden Europawahlen 2024 führt die EU-Kommission bereits jetzt eine Reihe von Studien und Konsultationen durch, um die Agenda der nächsten Kommission festzusetzen. Der EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, setzt dabei auf Initiativen zur Stärkung der Transparenz auf dem Online-Werbemarkt.

Dabei denkt Reynders unter anderem über die Regulierung sogenannter Dark Patterns nach und will eine Antwort auf die zunehmende „Müdigkeit“ von Verbraucher:innen bei Cookie-Bannern finden.

In einem Interview mit EURACTIV sagte er, dass einige Geschäftspraktiken, wie Greenwashing, im Rahmen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten werden könnten.

Die 2005 verabschiedete Richtlinie müsse aktualisiert werden, um sie an die Online-Welt anzupassen. Dazu habe seine Kommissionsabteilung eine Studie über mögliche Lücken in der Richtlinie durchgeführt habe.

Die Studie konzentriert sich auf sogenannte Dark Patterns und manipulative Personalisierung, also kommerzielle Techniken, die eingesetzt werden, um Internetnutzer:innen gegen ihren Willen oder ihre Interessen zu beeinflussen.

Die Kommission eröffnete letzte Woche eine öffentliche Konsultation zur digitalen Fairness, bei der ein EU-Funktionär öffentlich nach der Notwendigkeit eines Gesetzes zur digitalen Fairness fragte, um gleiche Fairness offline und online zu gewährleisten.

Im Zusammenhang mit dem Rechtsakt über digitale Dienste haben die politischen Entscheidungsträger:innen der EU, vor allem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, aber auch einige Mitgliedstaaten, den Wunsch geäußert, Online-Werbung und Dark Patterns zu regulieren, was in dem endgültigen Kompromiss nur teilweise berücksichtigt wurde.

EU-Institutionen erzielen Einigung zu Gesetz über digitale Dienste

Die EU-Mitgesetzgeber erzielten eine Einigung über das Gesetz über digitale Dienste, eine wegweisende Rechtsvorschrift, die den digitalen Bereich regeln und den Kampf gegen illegale Inhalte und Desinformation verstärken wird.

Problematische Punkte

„Das erste Problem, das wir angehen wollen, ist die Transparenz. Wenn man das Vertrauen der Verbraucher:innen erhalten will, ist es sehr wichtig, dass die Verbraucher:innen verstehen, warum sie so viel Werbung sehen“, erklärte der Kommissar.

Zweitens befasst sich die Kommission mit der Tatsache, dass es einfach ist, sich für einen Dienst anzumelden, während die Abmeldung oft unnötig kompliziert gemacht wird. Ein Industriestandard soll erreicht werden, der es den Nutzer:innen ermöglicht, ihre Zustimmung auf vernünftige Weise zurückzuziehen.

Der dritte und letzte Aspekt sind Cookies und Banner, mit denen die Zustimmung der Online-Nutzer:innen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingeholt wird. Nach Ansicht des Kommissars hat das derzeitige System, bei dem die Nutzer ständig aufgefordert werden, bestimmten Bedingungen zuzustimmen, zu einer „Cookie-Müdigkeit“ geführt.

In diesem Zusammenhang betonte er die Absicht, freiwillige Verpflichtungen zu prüfen, um einen einfacheren Weg zu finden, um Zustimmung zu bitten. Dieser Weg darf nicht auf einer falschen Wahl zwischen Zustimmung oder Zeitverlust beim Versuch, eine bestimmte Website oder einen Marktplatz zu erreichen, basieren.

Bei einem Treffen mit der irischen Datenschutzbeauftragten Helen Dixon, die für die Durchsetzung der EU-Datenschutzvorschriften bei den meisten Big-Tech-Unternehmen zuständig ist, schlug Reynders beispielsweise eine Internet-ID vor, bei der die Nutzer:innen ihre Wahl in Bezug auf die Datenverarbeitung zentralisieren können.

„Wir wollen nicht alle verschiedenen Praktiken verbieten, weil es wichtig ist, eine offene Online-Aktivität mit fairem Wettbewerb zu haben, die es ermöglichen muss, Werbung zu organisieren“, sagte Reynders und distanzierte sich damit von den Mitte-Links-Gesetzgeber:innen, die ein vollständiges Verbot von gezielter Werbung fordern.

Soft Law und Hard Law

Der EU-Verbraucherschutzbeauftragte scheint den Weg für den Regulierungsansatz in diesem Bereich vorzugeben, indem er betont, dass der Prozess mit einigen Instrumenten des „Soft Law“, also etwa Selbstverpflichtungen, eingeleitet werden könnte, um das Terrain zu testen, bevor ein „hartes“ Gesetz erlassen wird, das ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren erfordert.

„Freiwillige Selbstverpflichtungen sind vielleicht ein erster Schritt, um mit einigen Akteur:innen zu sehen, was online machbar ist. Nach dieser Pilotphase können wir sehen, ob es notwendig ist, eine Verordnung zu erlassen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und allen Akteur:innen die bestmöglichen Praktiken aufzuerlegen“, fügte er hinzu.

Er wies darauf hin, dass die EU in Bereichen wie Sorgfaltspflicht und Produktsicherheit einen ähnlichen Ansatz verfolge. Auch die Regeln zur Inhaltsmoderation im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste wurden in erster Linie durch den EU-Verhaltenskodex für Desinformation vorweggenommen.

Das könnte auch beim Greenwashing der Fall sein. „Es ist möglich, einige freiwillige Verpflichtungen einzugehen, aber es ist besser, zu versuchen, mit einem verbindlichen Ansatz eine echte Kontrolle über den Inhalt der Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu organisieren“, sagte Reynders.

Mehr regulatorische Aufmerksamkeit

Die Verbraucherschutzabteilung der EU-Kommission ist nicht die einzige, die den Online-Werbemarkt unter die Lupe nimmt. Auch die Generaldirektion für Digitalpolitik (GD CNECT) hat eine Studie bei der Agentur AWO in Auftrag gegeben, die derzeit der Kommission zur abschließenden Prüfung vorliegt, bevor sie voraussichtlich im Januar veröffentlicht wird.

Einer mit der Angelegenheit vertrauten Quelle zufolge könnte die Studie in eine neue Gesetzesinitiative einfließen, die die Datenschutzverordnung für elektronische Kommunikation ersetzen soll, die 2017 vorgelegt wurde, aber einem Verhandlungsstillstand zwischen dem EU-Rat und dem Parlament zum Opfer fiel.

Die EU-Kommission hat bisher jede Absicht, den Vorschlag zurückzuziehen, dementiert. Eine neue Konstellation der Kommission nach der nächsten Europawahl geht jedoch Hand in Hand mit neuen politischen Prioritäten. Und der Wettbewerb darum, wer das Gespräch über Dark Patterns und Online-Werbung führen wird, scheint bereits begonnen zu haben.

[Bearbeitet von Benjamin Fox]

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